PGIM Real Estate Germany AG

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG
Adresse Adresse: Wittelsbacher Platz, 1, 80333, München
Zweck: Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende Investmentvermögen: Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB und offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, wenn für Rechnung dieser Sondervermögen ausschließlich Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) bis h) KAGB erworben werden, geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF im Sinne der §§ 285 ff. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in folgende Vermögensgegenstände investieren: Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB und/oder Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände im Sinne von diesem lit. c) erwerben dürfen, Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB i. V. m. den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände im Sinne von diesem lit. c) erwerben dürfen. Die Gesellschaft darf im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines inländischen geschlossenen Spezial-AIF gemäß § 285 Abs. 3 KAGB als auch unter entsprechender Anwendung des § 285 Abs. 3 KAGB für Rechnung allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF und allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen sowie geschlossener Publikums-AIF gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB gewähren. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) sowie Anlageberatung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, jedoch nur soweit die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten, die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 2 KAGB), die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (§ 20 Abs. 3 Nr. 3 KAGB), die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF für andere (§ 20 Abs. 3 Nr. 4 KAGB), die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB), der Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen sowie sonstige Tätigkeiten, die mit den in dieser Ziffer 4 genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung
01.06.2022 Dr. Schwarz - Die Hauptversammlung vom 30.03.2022 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAG - -
- der Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen sowie - sonstige Tätigkeiten, die mit den in dieser Ziffer 4 genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. (5) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (6) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (7) Die Gesellschaft darf ihren Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen Gelddarlehen für eigene Rechnung gewähren. (8) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. - -
- allgemeine offene inländische Spezial- AlF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - und offene inländische SpezialAlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, wenn für Rechnung dieser Sondervermögen - - - -
19.05.2016 Breinl - und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. - - -
05.01.2016 Breinl allgemeine offene inländische Spezial- AlF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB und offene inländische SpezialAlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, wenn für Rechnung dieser Sondervermögen Die Hauptversammlung vom 10.12.2015 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand und Vertretungsregelung. (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAG - Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
18.11.2009 Dr. Kallweit - der Satzung beschlossen. - - -
12.11.2009 Dr. Kallweit - - - Die Pramerica Real Estate International AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 160044) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.11.2009 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 05.11.2009 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 05.11.2009 mit der Gesellschaft verschmolzen. -

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PGIM Real Estate Germany AG ist ein Unternehmen vom Typ AG. Das Unternehmen ist in den Bereichen Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende Investmentvermögen: Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB und offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, wenn für Rechnung dieser Sondervermögen ausschließlich Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) bis h) KAGB erworben werden, geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF im Sinne der §§ 285 ff. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in folgende Vermögensgegenstände investieren: Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB und/oder Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände im Sinne von diesem lit. c) erwerben dürfen, Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB i. V. m. den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände im Sinne von diesem lit. c) erwerben dürfen. Die Gesellschaft darf im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines inländischen geschlossenen Spezial-AIF gemäß § 285 Abs. 3 KAGB als auch unter entsprechender Anwendung des § 285 Abs. 3 KAGB für Rechnung allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF und allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen sowie geschlossener Publikums-AIF gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB gewähren. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) sowie Anlageberatung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, jedoch nur soweit die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten, die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 2 KAGB), die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (§ 20 Abs. 3 Nr. 3 KAGB), die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF für andere (§ 20 Abs. 3 Nr. 4 KAGB), die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB), der Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen sowie sonstige Tätigkeiten, die mit den in dieser Ziffer 4 genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. tätig. Das Unternehmen hat seinen Sitz in München, Wittelsbacher Platz 1, 80333. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von PGIM Real Estate Germany AG. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist PGIM Real Estate Germany AG ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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