Kreiskrankenhaus Waldbröl Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Kurzbezeichnung: Kreiskrankenhaus Waldbröl GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
11.10.2012 Werner - - - Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom 24.08.2012 mit der Kreiskrankenhaus Gummersbach Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Kurzbezeichnung: "Kreiskrankenhaus Gummersbach GmbH" mit Sitz in Gummersbach (Amtsgericht Köln, HRB 38464) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. - -
09.03.2009 Huber Geschäftsanschrift: Dr. Goldenbogen-Straße 10, 51545 Waldbröl - - - - -
23.10.2008 Werner - Die Gesellschafterversammlung hat am 14.03.2008 den Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst und hierbei insbesondere die Änderung der Firma, die Änderung des Unternehmensgegenstandes, die Erhöhung des Stammkapitals um 16,24 EUR auf EUR 1.022.600,00 sowie die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat am 25.06.2008 Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Einberufung der Gesellschafterversammlung) und § 8 (Stimmrecht und Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung) beschlossen. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb des Kreiskrankenhauses Waldbröl. Ziel der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften ist eine hochwertige am individuellen Patientenwohl orientierte medizinische Versorgung der Bevölkerung unter Wahrung wirtschaftlicher Geschäftsführung. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Nebengeschäfte zu betreiben, die dem Hauptzweck der Gesellschaft dienen. Darüber hinaus darf sie sich an anderen - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem Geschäftsführer Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden. Die Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. -
02.01.2007 Werner - Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 13 (Verwaltungsrat) beschlossen. - - - Beschluss Blatt 282, 282 R und 323, 324 Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 330-338
14.02.2003 Patt Waldbröl Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 14.12.1972 zuletzt geändert am 25.09.2001 Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb - Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer und einen oder mehrere stellvertretende Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem stellvertretenden Geschäftsführer vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Der Geschäftsführer wie auch der stellvertretende Geschäftsführer sind allein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1106 Amtsgericht Waldbröl getreten. Freigegeben am 14.02.2003. Tag der ersten Eintragung: 29.12.1972 Gesellschaftsvertrag Blatt 270 ff. Sonderband Beschluss Blatt 253 ff. Sonderband

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