Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide - Landesmusikakademie - gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Straße zum FEZ, 2, 12459, Berlin
Registrierungsort Registrierungsort: Berlin
Registerindex Registerindex: 12459
Registernummer Registernummer: HRB 54751 B
Kapital: 25600.00 EUR
Zweck: (1) Die Gesellschaft verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung a) Die Förderung der Entwicklung und Erziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten, b) Angebote der Jugendarbeit im Sinne des § 11 Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) bereitzustellen, insbesondere in der - außerschulischen Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung - Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit - schul- und familienbezogene Jugendarbeit - internationale Jugendarbeit - Kinder- und Jugenderholung c) die Förderung der Laienmusikkultur. (2) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft erstrebt keinen Gewinn. (3) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die in Absatz 1 genannten Zwecke verwendet werden. Ein etwaiger Reingewinn darf Rücklagen zugeführt werden, a) wenn es sich um Betriebsmittelrücklagen für periodisch wiederkehrende Ausgaben handelt, b) wenn die Bildung einer Rücklage erforderlich ist, damit die Gesellschaft ihren in Absatz 1 genannten Zweck nachhaltig erfüllen kann, c) soweit der Reingewinn auf der Zuwendung eines Dritten beruht, der die Auflage erteilt hat, die Zuwendung dem Vermögen zuzuführen. (4) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. (5) Die Gesellschaft darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch eine unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigen. (6) Mittel, die der Gesellschaft von dritter Seite zufließen, dürfen nur für den Gesellschaftszweck verwendet werden. (7) Gegenstand der Gesellschaft zur Verwirklichung der in § 2 Abs. 1 genannten Zwecke ist der Betrieb des Hauptgebäudes und der es umgebenden Gebäude und Anlagen zum Betrieb a) eines Kinder- und Jugendfreizeitzentrums b) einer Landesmusikakademie (8) Die Gesellschaft sorgt für ein ausgewogenes Verhältnis und eine konstruktive Verzahnung der Betriebsbereiche. (9) Unter die Aufgaben der Gesellschaft fallen nicht a) der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken einschließlich Belastungen von Grundeigentum und grundstücksgleicher Rechte sowie b) die Tätigkeit von Baumaßnahmen und die Durchführung der baulichen und technischen Unterhaltung für die für den Betrieb erforderlichen Grundstücke, Anlagen und damit fest verbundene Einrichtungen (ausgenommen Kleinreparaturen zur Sicherstellung des Betriebsablaufs).

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung Kommentar
- die Tätigkeit von Baumaßnah- men und die Durchführung der baulichen und technischen Un- - - - -
- wenn die Bildung einer Rück- lage erforderlich ist, damit die Ge- sellschaft ihren in Absatz 1 ge- nannten Zweck nachhaltig erfül- len kann, - soweit der Reingewinn auf der Zuwendung eines Dritten beruht, der die Auflage erteilt hat, die Zu- wendung dem Vermögen zuzu- führen. (4) Die Gesellschafter dürfen kei- ne Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mit- teln der Gesellschaft erhalten. (5) Die Gesellschaft darf kei- ne Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch eine un- verhältnismäßig hohe Vergütung begünstigen. (6) Mittel, die der Gesellschaft von dritter Seite zufließen, dürfen - -
08.01.2015 Dr. Lehmann Landesmusikakademie. - Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt be- richtigt eingetragen: Betrieb des sogenannten Palastes und der ihn umgebenden Gebäude und Anlagen zum Betrieb eines(r) - -
11.11.2010 Schonk Die Eintragung zur Geschäftsan- schrift wird gemäß § 3 EGGmb- HG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Straße zum FEZ 2, 12459 Berlin - - - -
28.09.2004 Beyer Landesmusdikakademie. Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung Gesellschaftsvertrag vom: 12.12.1994 Betrieb des sogenannten Palastes und der ihn umgebenden Gebäude und Anlagen zum Betrieb eines(r) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaft- lich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Ge- meinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ers- ten Eintragung 15.03.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umge- schrieben wor- den und dabei an die Stelle des bisherigen Regis- terblattes getre- ten.

Firmendokumente

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Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide - Landesmusikakademie - gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH, das in Berlin registriert ist. Das Unternehmen ist in den Bereichen (1) Die Gesellschaft verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung a) Die Förderung der Entwicklung und Erziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten, b) Angebote der Jugendarbeit im Sinne des § 11 Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) bereitzustellen, insbesondere in der - außerschulischen Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung - Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit - schul- und familienbezogene Jugendarbeit - internationale Jugendarbeit - Kinder- und Jugenderholung c) die Förderung der Laienmusikkultur. (2) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft erstrebt keinen Gewinn. (3) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die in Absatz 1 genannten Zwecke verwendet werden. Ein etwaiger Reingewinn darf Rücklagen zugeführt werden, a) wenn es sich um Betriebsmittelrücklagen für periodisch wiederkehrende Ausgaben handelt, b) wenn die Bildung einer Rücklage erforderlich ist, damit die Gesellschaft ihren in Absatz 1 genannten Zweck nachhaltig erfüllen kann, c) soweit der Reingewinn auf der Zuwendung eines Dritten beruht, der die Auflage erteilt hat, die Zuwendung dem Vermögen zuzuführen. (4) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. (5) Die Gesellschaft darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch eine unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigen. (6) Mittel, die der Gesellschaft von dritter Seite zufließen, dürfen nur für den Gesellschaftszweck verwendet werden. (7) Gegenstand der Gesellschaft zur Verwirklichung der in § 2 Abs. 1 genannten Zwecke ist der Betrieb des Hauptgebäudes und der es umgebenden Gebäude und Anlagen zum Betrieb a) eines Kinder- und Jugendfreizeitzentrums b) einer Landesmusikakademie (8) Die Gesellschaft sorgt für ein ausgewogenes Verhältnis und eine konstruktive Verzahnung der Betriebsbereiche. (9) Unter die Aufgaben der Gesellschaft fallen nicht a) der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken einschließlich Belastungen von Grundeigentum und grundstücksgleicher Rechte sowie b) die Tätigkeit von Baumaßnahmen und die Durchführung der baulichen und technischen Unterhaltung für die für den Betrieb erforderlichen Grundstücke, Anlagen und damit fest verbundene Einrichtungen (ausgenommen Kleinreparaturen zur Sicherstellung des Betriebsablaufs). tätig. Die Registrierungsnummer lautet HRB 54751 B. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25600.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide - Landesmusikakademie - gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Berlin, Straße zum FEZ 2, 12459. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide - Landesmusikakademie - gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide - Landesmusikakademie - gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region Berlin und darüber hinaus.

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