IVG Immobilien AG Niederlassung Frankfurt

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Rechtsform Rechtsverhältnisse Kommentar
11.01.2007 Schnettler - Die Eintragungen zu dieser Zweigniederlassung werden ab dem 1. Januar 2007 nur noch bei dem Gericht der Hauptniederlassung/des Sitzes geführt. Das Registerblatt wird geschlossen. Gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen eingetragen. -
28.06.2006 Sikora Die Hauptversammlung vom 30.05.2006 hat die Änderung der Satzung in § 11 Abs. 1 (Erweiterung des Aufsichtsrats), § 13 Abs.2 und 3 (Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats), § 16 Abs. 1 bis 3 (Vergütung), § 18 Abs.3 (Einberufung) und § 19 (Teilnahmeberechtigung) und die Ergänzung der Satzung um § 18 Abs. 4 (Bild- und Tonübertragung) und § 20 Abs. 3 (Leitung der Hauptverhandlung) beschlossen. - -
19.07.2005 Sikora Die Hauptversammlung vom 31.05.2005 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 2 (Genehmigtes Kapital I), 3 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital III) und § 5 (Bekanntmachungen) beschlossen. § 22 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 (Jahresabschluss) wurden gestrichen. § 21 (Stimmrech) wurde um einen Abs. 3 ergänzt. Die Hauptversammlung vom 31.05.2005 hat beschlossen: Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 30.05.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um bis zu insgesaamt 24.000.000,00 EUR durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Die Hauptversammlung vom 31.05.2005 hat beschlossen: Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 30.05.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um bis zu 24.000.000,00 EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III). Beschluss Blatt 5 ff. Sonderband Satzung Blatt 51 ff. Sonderband
13.09.2004 Sikora Die Hauptversammlung vom 27.05.2004 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 3(Genehmigtes Kapital II) beschlossen. § 3 Abs.3 (alt, Genehmigtes Kapital II alt) ist durch § 3 Abs. 3 (neu, Genehmigtes Kapital II neu) ersetzt. Die Hauptversammlung vom 27.05.2004 hat beschlossen: Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 26.05.2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals bis zu einem Betrag von höchstens 10.000.000,-- EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). -

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