Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gemeinnützige GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Nibelungenallee, 37-41, 60318, Frankfurt am Main
Kapital: 1000000.00 EUR
Zweck: 1. der Betrieb eines im Krankenhausplan des Landes Hessen aufgenommenen Krankenhauses mit den im "Bürgerhospital Frankfurt am Main" und im "Clementine Kinderhospital" vorgehaltenen Fachabteilungen durch die Untersuchung, Behandlung und Pflege von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie durch die Leistung von Geburtshilfe ohne Rücksicht auf Weltanschauung, Konfession, Rasse und Nationalität, dies umfast stationäre und teilstätionäre sowie vor- und nachstationäre Krankenhausleistungen und ambulante Behandlungen. 2. die Weiterentwicklung und den Ausbau von Schwerpunkten in der medizinischen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in den jeweiligen Fachabteilungen an beiden Standorten nach jeweils neuesten medizinischen Erkenntnissen sowie die rechtzeitige Anpassung dieser Schwerpunkte entsprechend den Gesundheitsbedürfnissen und 3. die Behandlung von Patienten mit psychiatrischen Störungen sowie im Speziellen von Personen mit Abhängigkeitserkrankungen. 4. Die Förderung der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenmedizin im Sinne der Stiftungsgründer der Clementine Kinderhospital - Dr. Christ`sche Stiftung und der Dr. Senckenbergischen Stiftung ist eine der zentralen Aufgaben der Gesellschaft. 5. Die Gesellschaft darf alle erlaubten Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die mit ihrem Zweck unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen und diesem dienlich erscheinen. Die Gesellschaft ist insbesondere unter Berücksichtigung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften berechtigt, Unternehmen aller Art zu gründen, zu erwerben oder sich daran zu beteiligen sowie Geschäfte für Rechnung anderer zu tätigen. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, Kooperationen mit anderen Krankenhäusern einzugehen, Projekte öffentlich-privater Partnerschaften oder vergleichbare Projekte durchzuführen oder mit anderen Krankenhäusern zu fusionieren, sofern dies gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
02.08.2023 Pussehl - Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Aufsichtsrat) beschlossen. - - - Fall 12
02.01.2023 Nagel - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit dem Bürgerhospital Frankfurt am Main e.V mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, VR 5233) verschmolzen. - Fall 11
02.12.2022 Krämer - Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung § 2 (Zweck, Unternehmensgegenstand und Gemeinnützigkeit) beschlossen. 1. der Betrieb eines im Krankenhausplan des Landes Hessen aufgenommenen Krankenhauses mit den im "Bürgerhospital Frankfurt am Main" und im "Clementine Kinderhospital" vorgehaltenen Fachabteilungen durch die Untersuchung, Behandlung und Pflege von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie durch die Leistung von Geburtshilfe ohne Rücksicht auf Weltanschauung, Konfession, Rasse und Nationalität, dies umfast stationäre und teilstätionäre sowie vor- und nachstationäre Krankenhausleistungen und ambulante Behandlungen. 2. die Weiterentwicklung und den Ausbau von Schwerpunkten in der medizinischen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in den jeweiligen Fachabteilungen an beiden Standorten nach jeweils neuesten medizinischen Erkenntnissen sowie die rechtzeitige Anpassung dieser Schwerpunkte entsprechend den Gesundheitsbedürfnissen und 3. die Behandlung von Patienten mit psychiatrischen Störungen sowie im Speziellen von Personen mit Abhängigkeitserkrankungen. 4. Die Förderung der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenmedizin im Sinne der Stiftungsgründer der Clementine Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. - Fall 10
- - - - - - Fall 8
17.05.2019 Wittmann - - - - - Fall 7
10.09.2018 Wittmann - - - - - Fall 6
10.08.2018 Wittmann - - - - - Fall 5
09.07.2018 Wittmann - - - - - Fall 4
05.10.2015 Wittmann - Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 9 (Gesellschafterversammlung) und 11 (Aufsichtsratsausschuss "Kinder") beschlossen. - - - Fall 3
09.09.2015 Weber - - - - - Fall 2
05.06.2014 Wittmann Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: Nibelungenallee 37-41, 60318 Frankfurt am Main Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 14.04.2014 1. der Betrieb eines im Krankenhausplan des Landes Hessen aufgenommenen Krankenhauses mit den im "Bürgerhospital Frankfurt am Main" und im "Clementine Kinderhospital" vorgehaltenen Fachabteilungen durch die Untersuchung, Behandlung und Pflege von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie durch die Leistung von Geburtshilfe ohne Rücksicht auf Weltanschauung, Konfession, Rasse und Nationalität, 2. die Weiterentwicklung und den Ausbau von Schwerpunkten in der medizinischen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in den jeweiligen Fachabteilungen an beiden Standorten nach jeweils neuesten medizinischen Erkenntnissen sowie die rechtzeitige Anpassung dieser Schwerpunkte entsprechend den Gesundheitsbedürfnissen und 3. der Ausbau des bestehenden Mutter- Kind-Zentrums zu einer herausragenden Einrichtung. 4. Die Förderung der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenmedizin im Sinne der Entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Verein Frankfurter Stiftungskrankenhäuser e. V. mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, VR 14102). Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Fall 1

Firmendokumente

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A.p.e. gemeinnützige GmbH GmbH Hettenshausen Schefflerring, 35, 85276, Hettenshausen
Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital Dienstleistungsgesellschaft für Gesundheit gemeinnützige GmbH GmbH Frankfurt am Main Nibelungenallee, 37-41, 60318, Frankfurt am Main
M und J GmbH GmbH Braunschweig Am Okerdüker, 25/26, 38112, Braunschweig
A und J GmbH GmbH Düsseldorf Schinkelstr., 43, 40211, Düsseldorf
W und S GmbH GmbH Marl Heerstraße, 49, 45721, Marl
V.I.V.A.-gemeinnützige GmbH GmbH Alzey Wormser Straße, 42, 55232, Alzey
Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gemeinnützige GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1. der Betrieb eines im Krankenhausplan des Landes Hessen aufgenommenen Krankenhauses mit den im "Bürgerhospital Frankfurt am Main" und im "Clementine Kinderhospital" vorgehaltenen Fachabteilungen durch die Untersuchung, Behandlung und Pflege von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie durch die Leistung von Geburtshilfe ohne Rücksicht auf Weltanschauung, Konfession, Rasse und Nationalität, dies umfast stationäre und teilstätionäre sowie vor- und nachstationäre Krankenhausleistungen und ambulante Behandlungen. 2. die Weiterentwicklung und den Ausbau von Schwerpunkten in der medizinischen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in den jeweiligen Fachabteilungen an beiden Standorten nach jeweils neuesten medizinischen Erkenntnissen sowie die rechtzeitige Anpassung dieser Schwerpunkte entsprechend den Gesundheitsbedürfnissen und 3. die Behandlung von Patienten mit psychiatrischen Störungen sowie im Speziellen von Personen mit Abhängigkeitserkrankungen. 4. Die Förderung der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenmedizin im Sinne der Stiftungsgründer der Clementine Kinderhospital - Dr. Christ`sche Stiftung und der Dr. Senckenbergischen Stiftung ist eine der zentralen Aufgaben der Gesellschaft. 5. Die Gesellschaft darf alle erlaubten Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die mit ihrem Zweck unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen und diesem dienlich erscheinen. Die Gesellschaft ist insbesondere unter Berücksichtigung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften berechtigt, Unternehmen aller Art zu gründen, zu erwerben oder sich daran zu beteiligen sowie Geschäfte für Rechnung anderer zu tätigen. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, Kooperationen mit anderen Krankenhäusern einzugehen, Projekte öffentlich-privater Partnerschaften oder vergleichbare Projekte durchzuführen oder mit anderen Krankenhäusern zu fusionieren, sofern dies gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 1000000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gemeinnützige GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Frankfurt am Main, Nibelungenallee 37-41, 60318. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gemeinnützige GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gemeinnützige GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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