Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital Dienstleistungsgesellschaft für Gesundheit gemeinnützige GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Nibelungenallee, 37-41, 60318, Frankfurt am Main
Kapital: 50000.00 EUR
Zweck: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigen Körperschaften, insbesondere mit der Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gemeinnützige GmbH. (3) Die Zweckverwirklichung erfolgt u.a. durch die Bildung eines arbeitsrechtlichen Gemeinschaftsbetriebes mit der Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gemeinnützige GmbH und die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere - Überlassung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in den Bereichen Pflegedienst, Funktionsdienst und ärztlicher Dienst, - Hol- und Bringdienste jeglicher Art, - Verwaltungsdienste, - Bewirtschaftung des Verpflegungssektors inkl. Reinigungsdienste, - Facility-Management-Dienstleistungen. Die Leistungen können gegenüber der Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gemeinnützige GmbH und deren verbundene Gesellschaften sowie gegenüber Dritten erbracht werden, wobei Dritte nicht überwiegend bedient werden dürfen. (4) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung und Förderung des Gesellschaftswecks dienen. Sie kann gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
02.01.2022 Bäuml - - - - - Fall 16
13.09.2021 Wittmann - - - - - Fall 15
08.09.2021 Hornburg - und 2 (Gegenstand des Unternehmens und Gemeinnützigkeit), die Einfügung der §§ 3 (Gebot der Selbstlosigkeit), 4 (Mittelverwendung), 5 (Begünstigungsverbot) und 6 (Vermögensbindungsklausel) sowie die enstprechende Umnummerierung der nachfolgenden Paragrafen und Änderungen in den §§ 7 (Stammkapital und Stammeinlagen), 11 (Ausübung der Geschäftsführung) und 17 (Schlussbestimmungen) beschlossen. (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigen Körperschaften, insbesondere mit der Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gemeinnützige GmbH. (3) Die Zweckverwirklichung erfolgt u.a. durch die Bildung eines arbeitsrechtlichen Gemeinschaftsbetriebes mit der Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gemeinnützige GmbH und die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere - Überlassung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in den Bereichen Pflegedienst, Funktionsdienst und ärztlicher Dienst, - Hol- und Bringdienste jeglicher Art, - Verwaltungsdienste, - Bewirtschaftung des Verpflegungssektors inkl. Reinigungsdienste, - Facility-Management-Dienstleistungen. - - Fall 14
17.05.2019 Wittmann - - - - - Fall 13
12.09.2018 Wittmann - - - - - Fall 12
09.07.2018 Wittmann - - - - - Fall 11
- - , 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 7 (Ausübung der Geschäftsführung) beschlossen. - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Bürgerhospital-Service GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 50974) verschmolzen. - -
04.09.2017 Wittmann - Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2017 mit Nachtrag vom 24.08.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Bürgerhospital-Service GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 50974) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 die Bildung eines arbeitsrechtlichen - - Fall 10
25.07.2016 Hornburg - - - - - Fall 9
09.09.2015 Weber - - - - - Fall 8
- - - die Erbringung von Personaldienstleistungen aller Art, insbesondere Personalmanagementaufgaben und Arbeitnehmerüberlassungen nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), jedoch nicht die Arbeitsvermittlung sowie die Erbringung sonstiger Dienstleistungen, insbesondere für die Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gemeinnützige GmbH und deren verbundene Gesellschaften. - - Fall 7
23.01.2015 Wittmann Geschäftsanschrift: Nibelungenallee 37-41, 60318 Frankfurt am Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 - - - -
14.01.2008 Harder - - - - - zur Egänzung der lfd. Nr. 2
14.01.2008 Harder - - - - - Fall 3
11.05.2005 Lehmann Frankfurt am Main Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 30.12.2004 mit Änderung vom 03.05.2005 Erbringung von Personaldienstleistungen aller Art, insbesondere Personalmanagementaufgaben und Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), jedoch nicht die Arbeitsvermittlung, sowie die Erbringung sonstiger Dienstleistungen, insbesondere für die Einrichtungen des Bürgerhospitals Frankfurt am Main e.V. - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 24 ff. Sonderband

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Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gemeinnützige GmbH GmbH Frankfurt am Main Nibelungenallee, 37-41, 60318, Frankfurt am Main
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Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital Dienstleistungsgesellschaft für Gesundheit gemeinnützige GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigen Körperschaften, insbesondere mit der Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gemeinnützige GmbH. (3) Die Zweckverwirklichung erfolgt u.a. durch die Bildung eines arbeitsrechtlichen Gemeinschaftsbetriebes mit der Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gemeinnützige GmbH und die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere - Überlassung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in den Bereichen Pflegedienst, Funktionsdienst und ärztlicher Dienst, - Hol- und Bringdienste jeglicher Art, - Verwaltungsdienste, - Bewirtschaftung des Verpflegungssektors inkl. Reinigungsdienste, - Facility-Management-Dienstleistungen. Die Leistungen können gegenüber der Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gemeinnützige GmbH und deren verbundene Gesellschaften sowie gegenüber Dritten erbracht werden, wobei Dritte nicht überwiegend bedient werden dürfen. (4) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung und Förderung des Gesellschaftswecks dienen. Sie kann gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 50000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital Dienstleistungsgesellschaft für Gesundheit gemeinnützige GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Frankfurt am Main, Nibelungenallee 37-41, 60318. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital Dienstleistungsgesellschaft für Gesundheit gemeinnützige GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital Dienstleistungsgesellschaft für Gesundheit gemeinnützige GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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