Atlas Film + Medien AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
10.09.2009 Dr. Rausch Geschäftsanschrift: Wilhelmshöhe 12, 47058 Duisburg - - Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Amtsgericht Duisburg - HRB 21626) umgewandelt. - -
21.09.2007 Dr. Rausch - Die Hauptversammlung vom 23.07.2007 hat die Änderung der Satzung in § 1 Ziffer 3. (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) beschlossen. - - - -
- - - - - - SB Bl. 165 / 166
06.09.2002 Kassen - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23. August 2002 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der AFM FILMVERLEIH GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 7926) verschmolzen. - SB Bl. 132 - 157
30.04.2002 Neumann Duisburg Aktiengesellschaft Satzung vom 22.12.1999 zuletzt geändert am 04.09.2000 der Erwerb und die Verwertung von Nutzungsrechten an audiovisuellen Medien aller Art, insbesondere an Filmen und anderen Bildtonträgern in allen audiovisuellen Verfahren und Systemen, sowie die Entwicklung, Produktion oder Koproduktion von audiovisuellen Medien aller Art, namentlich von Filmen und anderen Bildtonträgern in allen audiovisuellen Verfahren und Systemen, und die Verwertung der hieraus resultierenden Rechtspositionen. Die Gesellschaft hat am 25. Mai 2000 mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 07. August 2000 mit der MediaVenture Capital AG & Co. KGaG Beteiligungsgesellschaft, Köln einen Vertrag über eine typische Stille Gesellschaft abgeschlossen, durch den sie sich verpflichtet hat, ihren Gewinn teilweise an diese Gesellschaft abzuführen. Der zwischen der Gesellschaft und der MediaVenture Capital AG & Co. KGaG.A. Beteiligungsgesellschaft, Köln am 25,05.2000 abgeschlossene Vertrag über eine typische Stille Gesellschaft ist durch Ergänzungsvereinbarung vom 04.10.2000 hinsichtlich der Regelung in § 1 Abs. 2 und 10 Abs. 3 geändert worden. Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27.10.2000 hat zu diesen Änderungen die Zustimmung erteilt. Der Vorstand besteht aus mindestens einem oder höchstens drei Mitgliedern. Ist nur ein Vorstandsmitglied berufen, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluß des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Tag der ersten Eintragung in Duisburg: 16.08.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. SB Bl. 75-99

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