Splendid Medien AG

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG
Adresse Adresse: Lichtstraße, 25, 50825, Köln
Zweck: der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere im Bereich der Medien.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
21.06.2023 Engeland - Die Hauptversammlung vom 13.06.2023 hat die Änderung der Satzung in § 24 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) sowie in § 25 (Vorsitz in der Hauptversammlung) beschlossen. - - - -
- - - - Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum Ablauf des 13.06.2024 einmalig oder mehrmals in Teilbeträgen gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 978.900,00 EUR durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von 1,00 EUR je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung Bezug genommen. - -
05.07.2022 Engeland - In der Hauptversammlung vom 14.06.2022 wurde das bestehende Genehmigte Kapital 2020 (§ 5 Abs. 3 der Satzung) aufgehoben und ein neues Genehmigtes Kapital 2022 beschlossen. Dementsprechend wurde § 5 (Grundkapital) Abs. 3 der Satzung neu gefasst. - - - -
12.07.2021 Engeland - Die Hauptversammlung vom 30.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 22 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen. - - - -
10.09.2020 Engeland - Die Hauptversammlung vom 13.08.2020 hat die Änderung der Satzung in § 24 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) beschlossen. In § 23 (Ort und Einberufung) wurde Absatz 3 ersatzlos gestrichen. Des weiteren ist das bisherigen genehmigten Kapital I aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital geschaffen und die Satzung in § 5 (Grundkapital) Abs. (3) entsprechend neu gefasst. Das ausgelaufene bisherige genehmigte Kapital II wurde aufgehoben und damit § 5 Abs. 4 gestrichen. - Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum Ablauf des 12.08.2022 einmalig oder mehrmals in Teilbeträgen gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 978.900,00 EUR durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von 1,00 EUR je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung Bezug genommen. - -
01.07.2020 Wartenberg Änderung zur Geschäftsanschrift: Lichtstraße 25, 50825 Köln - - - - -
01.07.2019 Engeland - Die Hauptversammlung vom 13.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 22 Abs. 1 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen. - - - -
02.07.2018 Engeland - Die Hauptversammlung vom 21.06.2018 hat beschlossen, das durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom - - - -
16.07.2015 Engeland - Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2015 ist unter Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals I mit Wirkung auf den Zeitpunkt dieser Eintragung ein neues genehmigtes Kapital geschaffen (Genehmigtes Kapital 2015/I) und die Satzung in § 5 Abs. (3) neu gefasst. - - - lfd. Nr. 28 Spalte 6 von Amts wegen berichtigt.
01.07.2015 Engeland - - - Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer von fünf Jahren vom Tag der Eintragung dieses Genehmigten Kapitals im Handelsregister an einmalig oder mehrmals gegen - von Amts wegen berichtigt
29.06.2015 Engeland - Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2015 ist unter Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals I mit Wirkung auf den Zeitpunkt dieser Eintragung ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2015/I) und die Satzung in § 5 Abs. (3) neu gefasst. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2015 ist unter Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals I mit Wirkung auf den Zeitpunkt dieser Eintragung ein neues genehmigtes Kapital geschaffen (Genehmigtes Kapital 2015/II) und die Satzung in § 5 Abs. (4) neu gefasst. - Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer von fünf Jahren vom Tag der Eintragung dieses Genehmigten Kapitals im Handelsregister an einmalig oder mehrmals gegen - -
06.05.2013 Engeland - Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 27.12.2012 ist die Satzung in § 4 (Bekanntmachungen) Abs. 1 und § 23 (Ort und Einberufung) Abs. 2 redaktionell geändert. - - - -
26.06.2012 Engeland - Die Hauptversammlung vom 19.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 22 (Aufsichtsratsvergütung) beschlossen. - - - -
27.06.2011 Engeland - Die Hauptversammlung vom 16.06.2011 hat beschlossen, das bedingte Kapital II aufzuheben und entsprechend in der Satzung § 5 (Grundkapital) Abs. 7 zu streichen. In § 23 (Ort und Einberufung) ist ein neuer Abs. 3 eingefügt. In § 24 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) sind Abs. 3 und 5 geändert, - - - -
28.06.2010 Engeland - Durch Beschluss der Hauptsversammlung vom 10.06.2010 ist unter Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals II mit Wirkung auf den Zeitpunkt dieser Eintragung ein neues genehmigtes Kapital über 978.000,00 EUR geschaffen (Genehmigtes Kapital II) und die Satzung entsprechend in § 5 Abs. 4 neu gefasst. - - - lfd. Nr. 21 Spalte 6 von Amts wegen berichtigt.
- - - - Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer von fünf Jahren vom Tag der Eintragung dieses Genehmigten Kapitals an einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 3.915.000,00 EUR durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von 1,00 EUR je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig zum Ausgleich von Spitzenbeträgen sowie bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien der Gesellschaft zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer von fünf Jahren vom Tag der Eintragung dieses Genehmigten Kapitals im Handelsregister an einmalig oder mehrmalig gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 978.000,00 EUR durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von 1,00 EUR je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre - -
17.06.2010 Engeland - Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.06.2010 ist unter Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals I mit Wirkung auf den Zeitpunkt dieser Eintragung ein neues genehmigtes Kapital über 3.915.000,00 EUR geschaffen - - - -
14.09.2009 Engeland - Die Hauptversammlung vom 10.06.2009 hat die Änderung der Satzung in § 24 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) Abs. 1-3 beschlossen. - - - -
07.01.2009 Kutz Geschäftsanschrift: Alsdorfer Straße 3, 50933 Köln - - - - -
21.06.2007 Dohnke - Die Hauptversammlung vom 12.06.2007 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Bekanntmachungen). beschlossen. - - - -
14.06.2006 Schütte-Müller - Die Hauptversammlung vom 30.05.2006 hat die Änderung der Satzung in § 23 (Ort und Einberufung), § 24 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) und § 25 (Vorsitz in der Hauptversammlung) sowie die Ergänzung der Satzung um einen § 22 a (Änderungen der Satzungsfassung) beschlossen. - - - Beschluss Bl. 1166 ff. Sdb., Satzung Bl. 1225 ff Sdb.
01.08.2005 Schütte-Müller - Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 06.07.2005 wurde die Satzung geändert in § 5 Abs.4 (Genehmigtes Kapital II) und ergänzt um § 5 Abs.7 (Bedingtes Kapital II/2005). - Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 06.07.2005 ist das Genehmigte Kapital II aufgehoben worden. Der Vorstand wurde ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Dauer bis zum 01.08.2010 einmalig oder mehrmalig gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 978.000,- durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von EUR 1,- je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes - Beschl. Bl. 1052 ff Sdb., Satzung Bl. 1118 ff Sdb.
31.05.2005 Schütte-Müller - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 02.07.2004 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital II) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 889.999,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 11.05.2005 ist § 5 Abs.1 und 2 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - Das Genehmigte Kapital II beträgt noch 1,- Euro. - Beschluss Bl. 1021 Sdb., Satzung Bl. 1027 ff Sdb.
16.07.2001 Larscheid Köln Aktiengesellschaft Satzung vom 21.06.1999, zuletzt geändert am 31.05.2000. der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere im Bereich der Medien. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 30.06.1999
20.07.2004 Schütte-Müller - - - Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 02.07.2004 ist das Genehmigte Kapital I in § 5 Abs. 3 der Satzung aufgehoben worden. Der Vorstand wurde ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Dauer bis zum 20.07.2009 einmalig oder - Beschl. Bl. 911 ff Sdb.

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Splendid Medien AG ist ein Unternehmen vom Typ AG. Das Unternehmen ist in den Bereichen der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere im Bereich der Medien. tätig. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Köln, Lichtstraße 25, 50825. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Splendid Medien AG. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Splendid Medien AG ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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