Zellkultur - Büro für angewandte Kultur und Bildung gUG (haftungsbeschränkt)



Kapital:
1800.00 EUR
Zweck:
Die Förderung und Pflege von Kunst und Kultur und der dazugehörigen vermittelnden Bildungsarbeit. Damit verbunden ist auch die Förderung von interkultureller Kommunikation und Toleranz im kulturellen Austausch, ebenso wie die Förderung des gesamtgesellschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke. Ziel der Körperschaft ist es dazu beizutragen, Kunst und Kultur als Kommunikationsinstanz für die Gesellschaft erkennbar zu machen und in Aktion zu bringen. Konkret bedeutet dies die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im Bereich der Kultur- und Bildungsarbeit. Das Arbeitsfeld der Gesellschaft umfasst folgende Bereiche: Eigenverantwortliche und selbsttätige Konzipierung, Organisation und Durchführung künstlerischer und kunstpädagogischer Workshops und kulturelle Bildungsarbeit. Beratung und Veranstaltungskonzipierung, -organisation und -durchführung künstlerisch-kultureller Formate in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern. Dies beinhaltet auch die dazu nötige Öffentlichkeitsarbeit und Werbung sowie Merchandising (Verkauf von Postern, Postkarten, Katalogen und Magazinen u. ä.). Vermittlung, Vernetzung und Präsentation von Künstler*innen. Eigene künstlerisch-kulturelle und ästhetische Dienstleistungen (bspw. in der Anfertigung künstlerischer Auftragsarbeiten). Die Gesellschaft sieht ihre Tätigkeit in der kulturellen und kunstpädagogischen Bildungsarbeit als Möglichkeit, soziale Verantwortung zu übernehmen. Dies soll sowohl in der Kinder- und Jugend-, als auch in der Erwachsenenbildung geschehen. Zu diesen Angeboten soll ein niedrigschwelliger Zugang ermöglicht werden. Weiterhin steht die Schaffung von Synergien im Zentrum der Arbeit der Gesellschaft. Kulturelle und soziale Institutionen, Städte, Gemeinden sollen mit vorwiegend jungen Künstler*innen vernetzt werden und in Beziehung treten, um neue Impulse für alle Beteiligten zu schaffen und in die jeweiligen Städte und Regionen zu tragen. Darüber hinaus organisiert und koordiniert das Unternehmen eigenverantwortlich Anlässe für ehrenamtliches Engagement und Beteiligung in diesem Sinne (bspw. Workshops, partizipative Aktionen, Festivals u. ä.). Die Gesellschaft darf ihre gemeinnützigen Zwecke im In- und Ausland verfolgen und Zweigniederlassungen im Inland errichten. Sie arbeitet zur Verwirklichung ihrer Satzungszwecke überwiegend in Kooperation mit Partnern, die selbst gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und kann dabei andere gemeinnützige und mildtätige Organisationen unterstützen, die ähnliche Zwecke verfolgen.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung | Kommentar |
---|---|---|---|---|---|
09.06.2020 Unzeitig | - | - | - | - | Fall 2 |
04.12.2018 Muth | Gießen Geschäftsanschrift: Georg-Philipp-Gail-Straße 5, 35394 Gießen | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 22.10.2018 | Die Förderung und Pflege von Kunst und Kultur und der dazugehörigen vermittelnden Bildungsarbeit. Damit verbunden ist auch die Förderung von interkultureller Kommunikation und Toleranz im kulturellen Austausch, ebenso wie die Förderung des gesamtgesellschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke. Ziel der Körperschaft ist es dazu beizutragen, Kunst und Kultur als Kommunikationsinstanz für die Gesellschaft erkennbar zu machen und in Aktion zu bringen. Konkret bedeutet dies die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im Bereich der Kultur- und Bildungsarbeit. Das Arbeitsfeld der Gesellschaft umfasst folgende Bereiche: Eigenverantwortliche und selbsttätige Konzipierung, Organisation und Durchführung künstlerischer und kunstpädagogischer Workshops und kulturelle Bildungsarbeit. Beratung und Veranstaltungskonzipierung, -organisation und -durchführung künstlerisch-kultureller Formate in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern. Dies beinhaltet auch die dazu nötige | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. | Fall 1 |
Firmendokumente
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 22.10.2018
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 04.12.2018
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Amtsniederlegung // Amtsniederlegung vom 02.06.2020
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 03.06.2020
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 22.10.2018
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 22.10.2018
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Amtsniederlegung vom 02.06.2020
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Anmeldung vom 03.06.2020
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 22.10.2018
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 22.10.2018
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 04.12.2018
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 22.10.2018
- Anzeige nach Eingang // 04.06.2020 // Amtsniederlegung vom 02.06.2020
- Anzeige nach Eingang // 04.06.2020 // Anmeldung vom 03.06.2020
- Anzeige nach Eingang // 24.10.2018 // Anmeldung vom 22.10.2018
- Anzeige nach Eingang // 24.10.2018 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 22.10.2018
- Anzeige nach Eingang // 24.10.2018 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 04.12.2018
- Anzeige nach Eingang // 24.10.2018 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 22.10.2018
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