Xantos Biomedicine AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
26.03.2009 Birkner - - - Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 141 a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. - -
09.12.2008 - - - Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Die Gesellschaft wird durch den/die Abwickler -
07.03.2006 Maier - - - Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.03.2006 (Az. 1506 IN 3957/05) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 32 HGB, 263 AktG. - -
29.12.2005 Unglaub - - - Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 23.12.2005 (Az. 1505 IN 3957/05) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. - -
13.09.2005 Brinkmöller - Die Hauptversammlung vom 09.06.2005 hat die Änderung des Bedingten Kapitals 2004/I im Hinblick auf die Ausgabebedingungen und die Änderung des § 5 ( Grundkapital, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen. - Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.08.2004, geändert am 09.06.2005 um 1.200.00,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2004/I). Das Bedingte Kapital dient zur Bedienung von Wandelanleihen, die aufgrund der in der Hauptversammlung vom 18.08.2004 geregelten und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2005 geänderten Ermächtigung an die dort genannten Personen ausgegeben werden. - -
- - - - Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.09.2001 mit Nachtrag vom 07.12.2001 und Änderungsbeschluss vom 28.01.2003 um 20.702 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2001/II). Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.05.2002, geändert am 28.01.2003 - -
- - - - Das Bedingte Kapital 2001/I ist aufgehoben. - -
01.02.2002 Ledermann - Die Hauptversammlung vom 24.09.2001 mit Nachtrag vom 07.12.2001 hat Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 07.12.2001 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 363241 EUR auf 628231 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: Stammkapital. Es wurde ein weiteres Genehmigtes Kapital geschaffen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. - Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.09.2001 mit Nachtrag vom 07.12.2001 um 20.702 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2001/II). Der Vorstand ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 07.12.2001 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des - Beschlüsse Bl. 20, 27 SB Neue Satzung Bl. 31 SB.
19.10.2001 Ledermann - - - Der Vorstand ist durch Satzung vom 09.10.2000 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.08.2005 gegen Bar und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 54000 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht derAktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2000/1). Ergänzung zu Eintragung Nr. 1 von Amts wegen - -
17.10.2001 Dr. Willer Martinsried, Landkreis München Aktiengesellschaft Gesellschaftsvertrag vom 09.10.2000 zuletzt geändert am 20.08.2001 Systematische Untersuchung von Genom Sequenzen und weiteren Nukleinsäuren durch ein automatisiertes Hochdurchsatzverfahren zur Entwicklung neuartiger Therapeutika, Diagnostika und sonstiger biochemischer Wirkstoffe, sowie deren Herstellung und deren Vertrieb. Die Herstellung von Arzneimitteln erfolgt jeweils durch konzessionierte Arzneimittelhersteller. Die Arzneimittel werden beim Hersteller gelagert. Der Vertrieb erfolgt ausschließlich über den pharmazeutischen Großhandel. Entstanden durch Umwandlung der "XANTOS Biomedicine GmbH" mit dem Sitz in Martinsried (AG München, HRB 126782) gemäß Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 09. Oktober 2000, wobei auch die Satzung neu festgestellt wurde. Der zwischen der XANTOS Biomedicine GmbH und der Technologie Beteiligungsfonds Bayern GmbH & Co. KG mit Sitz in München (Amtsgericht München HRA 72680) als herrschender Gesellschaft am 15./21.02.2000 geschlossene Teilgewinnabführungsvertrag besteht aufgrund der Umwandlung mit der Gesellschaft fort. Demzufolge erhält die stille Gesellschafterin auf den Beteiligungsbetrag von DM 5.000.000 jährlich eine vom Jahresergebnis unabhängige Festvergütung von 6% per annum des Beteiligungsbetrages und von den jeweils erwirtschafteten Jahresüberschüssen darüberhinaus eine ergebnisabhängige Vergütung von 9%. Die stille Gesellschafterin ist ferner berechtigt, am Ende der Beteiligung, insbesondere auch bei einem Börsengang eine einmalige Vergütung in Höhe von 35% des Beteiligungsbetrages zuzüglich 9% per annum des Beteiligungsbetrages für jedes Jahr nach Ablauf des fünften Beteiligungsjahres zu verlangen (Endvergütung). Von der Endvergütung werden die jährlich entrichteten Gewinnbeteiligungsbeträge in Abzug gebracht. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 20. August 2001 um bis zu 25.000 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2001/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Wandlungsrechten, die bis zum 31. Dezember 2001 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der bis zum 31. Dezember 2005 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von ihrem Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 30.04.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 14 So.

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