Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Ketzin






Kapital:
1000000 EUR
Zweck:
Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für alle Schichten der Bevölkerung bei einer Mietpreisgestaltung, die für jedermann verträglich ist. Vornehmlich sind zu versorgen kinderreiche Familien, alleinerziehende Elternteile, Schwerbehindete und ältere Menschen. Die Gesellschaft errichtet und bewirtschaftet ihre Wohnungen in einer die Umwelt möglichst schonenden Weise. Sie ist auch berechtigt, Eigenheime und Eigentumswohnungen zu errichten. Soweit zur Wohnungsversorgung erforderlich, beschafft sie sich Wohnungen durch Errichtung, Kauf, Miete, Pacht,als Treuhänder oder in anderer rechtlicher Weise. Den von ihr verwalteten Wohnungsbestand erhält oder versetzt die Gesellschaft in einen zeitgemäßen und den Wohnbedürfnissen entsprechenden Zustand. Neben den oben genannten Aufgaben wird die Gesellschaft - den Neubau, die Modernisierung und Instandsetzung der Wohnungen betreuen, - fremde Wohnungen verwalten, - Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen für Wohnungen errichten, erwerben und betreiben, - bei eigenen und betreuten Bauvorhaben im Einklang mit den städtebaulichen Zielen, Räume für Zwecke der öffentlichen Verwaltung, für Gewerbebetriebe, für den Gemeinbedarf, insbesondere für kulturelle, religiöse, soziale oder Sporteinrichtungen errichten, - im Übrigen alle im Bereich der Wohnungswirtschaft und des Städtebaus anfallenden sowie die damit zusammenhängenden Aufgaben übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen (mittelbare Beteiligung) oder solche gründen oder erwerben. Die Gründung und Übernahme von Tochtergesellschaften sowie Art und Umfang der Beteiligung an weiteren Unternehmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretungen. In die Gesellschaftsverträge bzw. -satzungen von Tochtergesellschaften sind die Bestimmungen gemäß § 96 Abs. 1 BbgKVerf aufzunehmen. Die in diesem Absatz geregelten Betätigungen beschränken sich jedoch prinzipiell auf die Territorien der Gesellschaftergemeinden.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand |
---|---|---|---|
18.11.2015 Neumann | - | Durch Beschluss der Gesellschaf- terversammlung vom 12.11.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert | Zweck der Gesellschaft ist vorran- gig eine sichere und sozial verant- wortbare Wohnungsversorgung |
27.02.2012 Neumann | Die Eintragung betreffend den Sitz ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Ketzin/Havel | - | - |
Firmendokumente
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 12.11.2015
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 13.12.2012
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 10.04.2018
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 21.02.2018
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 12.11.2015
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 13.12.2012
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // 04.09.2007 // Anmeldung vom 04.09.2007
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Einzelvollmacht // Einzelvollmacht vom 28.11.2012
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 31.01.2018
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 12.11.2015
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 13.12.2012
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 22.08.2007
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Sonstige Urkunde / Unterlage // Beschluss vom 22.08.2007
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 8 // Anmeldung vom 21.02.2018
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 8 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 31.01.2018
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 7 // Anmeldung vom 12.11.2015
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 7 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 12.11.2015
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 7 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 12.11.2015
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 6 // Anmeldung vom 13.12.2012
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 6 // Einzelvollmacht vom 28.11.2012
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 6 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 13.12.2012
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 6 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 13.12.2012
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 3 // Anmeldung vom 04.09.2007
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 3 // Beschluss vom 22.08.2007
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 3 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 22.08.2007
- Anzeige nach Eingang // 10.04.2018 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 10.04.2018
- Anzeige nach Eingang // 22.02.2018 // Anmeldung vom 21.02.2018
- Anzeige nach Eingang // 22.02.2018 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 31.01.2018
- Anzeige nach Eingang // 17.11.2015 // Anmeldung vom 12.11.2015
- Anzeige nach Eingang // 17.11.2015 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 12.11.2015
- Anzeige nach Eingang // 17.11.2015 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 12.11.2015
- Anzeige nach Eingang // 04.01.2013 // Einzelvollmacht vom 28.11.2012
- Anzeige nach Eingang // 04.01.2013 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 13.12.2012
- Anzeige nach Eingang // 18.12.2012 // Anmeldung vom 13.12.2012
- Anzeige nach Eingang // 18.12.2012 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 13.12.2012
- Anzeige nach Eingang // 11.09.2007 // Anmeldung vom 04.09.2007
- Anzeige nach Eingang // 11.09.2007 // Beschluss vom 22.08.2007
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Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Ketzin ist ein Unternehmen vom Typ GmbH, das in Potsdam registriert ist. Das Unternehmen ist in den Bereichen Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für alle Schichten der Bevölkerung bei einer Mietpreisgestaltung, die für jedermann verträglich ist. Vornehmlich sind zu versorgen kinderreiche Familien, alleinerziehende Elternteile, Schwerbehindete und ältere Menschen. Die Gesellschaft errichtet und bewirtschaftet ihre Wohnungen in einer die Umwelt möglichst schonenden Weise. Sie ist auch berechtigt, Eigenheime und Eigentumswohnungen zu errichten. Soweit zur Wohnungsversorgung erforderlich, beschafft sie sich Wohnungen durch Errichtung, Kauf, Miete, Pacht,als Treuhänder oder in anderer rechtlicher Weise. Den von ihr verwalteten Wohnungsbestand erhält oder versetzt die Gesellschaft in einen zeitgemäßen und den Wohnbedürfnissen entsprechenden Zustand. Neben den oben genannten Aufgaben wird die Gesellschaft - den Neubau, die Modernisierung und Instandsetzung der Wohnungen betreuen, - fremde Wohnungen verwalten, - Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen für Wohnungen errichten, erwerben und betreiben, - bei eigenen und betreuten Bauvorhaben im Einklang mit den städtebaulichen Zielen, Räume für Zwecke der öffentlichen Verwaltung, für Gewerbebetriebe, für den Gemeinbedarf, insbesondere für kulturelle, religiöse, soziale oder Sporteinrichtungen errichten, - im Übrigen alle im Bereich der Wohnungswirtschaft und des Städtebaus anfallenden sowie die damit zusammenhängenden Aufgaben übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen (mittelbare Beteiligung) oder solche gründen oder erwerben. Die Gründung und Übernahme von Tochtergesellschaften sowie Art und Umfang der Beteiligung an weiteren Unternehmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretungen. In die Gesellschaftsverträge bzw. -satzungen von Tochtergesellschaften sind die Bestimmungen gemäß § 96 Abs. 1 BbgKVerf aufzunehmen. Die in diesem Absatz geregelten Betätigungen beschränken sich jedoch prinzipiell auf die Territorien der Gesellschaftergemeinden. tätig. Die Registrierungsnummer lautet HRB 1919 P. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 1000000 EUR, was die finanzielle Stabilität von Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Ketzin unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Ketzin/Havel, Karl-Liebknecht-Straße 6, 14669. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Ketzin. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Ketzin ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region Potsdam und darüber hinaus.
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