WL BANK AG Westfälische Landschaft Bodenkreditbank, Zweigniederlassung Düsseldorf

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
26.01.2007 Brandt - - - Die Eintragungen zu dieser Zweigniederlassung werden ab dem 01.01.2007 nur noch bei dem Gericht der Hauptniederlassung/des Sitzes geführt. Dieses Registerblatt ist gemäß Artikel 61 Absatz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch von Amts wegen geschlossen. - -
20.10.2006 Brandt - - Die WL BANK betreibt Bankgeschäfte nach dem Kreditwesengesetz, insbesondere das Pfandbriefgeschäft, das Immobilienkreditgeschäft sowie das Staatskreditgeschäft und alle damit zusammenhängenden banküblichen Geschäfte. Die im Kreditwesengesetz benannten Bankgeschäfte in Form des Investmentgeschäfts und des E-Geld- Geschäfts sind hiervon ausgenommen. - - gem. § 17 Abs. 2 HRV berichtigend eingetragen.
- Zweigniederlassung der WL BANK AG Westfälische Landschaft Bodenkreditbank mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRB 2868) - Die WL BANK betreibt Bankgeschäfte nach dem Kreditwesengesetz, insbesondere das Pfandbriefgeschäft, das Immobilienkreditgeschäft sowie das Staatskreditgeschäft und alle damit zusammenhängenden banküblichen Geschäfte. Die im Kreditwesengesetz bekannten Bankgeschäfte in Form des Investmentgeschäfts und des E-Geld- Geschäfts sind hiervon ausgenommen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.07.2006 ermächtigt, in der Zeit bis zum 04.07.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch Ausgabe von 60.000 neuer auf den Namen lautender Stückaktien einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um EUR 30.720.000,00 durch Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2006/I). - -
05.09.2006 Brandt - Die Hauptversammlung vom 05.07.2006 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Firma der Zweigniederlassung ist entsprechend geändert. Weiter wurde die Änderung der - - - -
09.08.2004 Stromitzky Zweigniederlassung der WL-BANK WESTFÄLISCHE LANDSCHAFT Bodenkreditbank AG mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRB 2868) Die Hauptversammlung vom 24.06.2004 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Firma der Zweigniederlassung ist entsprechend geändert.Weiterhin ist gleichzeitig § 3 (Bekanntmachungen) und § 4 Abs. 2 (genehmigtes Kapital), sowie § 22 Abs. 1 (Vorlage von Jahresabschluss und Lagebericht) geändert worden. - Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 20.05.2006 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital auf Ausgabe von 48.875 neuer auf den Namen lautende Stückaktien einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um EUR 25.024.000,00 durch Bareinlagen zu erhöhen. - Beschluss Blatt 297 ff. Sonderband Satzung Blatt 310 ff. Sonderband
16.02.2004 Allwicher - Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 04.12.2003 ist die Satzung in § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung (Höhe des Grundkapitals und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - Aufgrund der Ermächtigung vom 20.06.2001 ist die Erhöhung des Grundkapitals um 11.776.000,00 EUR auf 85.376.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 04.12.2003 ist die Satzung in § 4 Abs. 2 (genehmigtes Kapital) geändert. Der - Satzung Bl. VIII. Sdbd.
- - - - Weiterhin ist die Satzung in § 4 Abs. 2 (genehmigtes Kapital) angepaßt worden: der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital um höchstens 36.800.000,00 EUR durch Ausgabe von 71875 auf den Namen lautende Stückaktien zu erhöhen. - -
17.06.2002 Stromitzky - Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2001 ist das Grundkapital in auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt worden, das Grundkapital zum amtlichen - - - -
08.10.2001 Vorthmann Düsseldorf Zweigniederlassung der Westfälische Landschaft-Bodenkreditbank- Aktiengesellschaft mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRB 2868) Aktiengesellschaft Satzung vom 26. Oktober 1987 mehrfach, zuletzt am 26. Mai 2000 geändert Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Hypothekenbank im Sinne des Hypothekenbankgesetzes. Die Gewährung von Darlehen in Hypothekenpfandbriefen der Bank zum Nennwerte ist mit ausdrücklicher Zustimmung des Schuldners zulässig. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 16.03.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Die Eintragungen in Spalte 6 hinsichtlich des genehmigten Kapitals sind berichtigend zum derzeitigen, der Satzung in heutiger Fassung entsprechenden Inhalt zusammengefasst worden. Freigegeben am 08.10.2001. Satzung Blatt VI Sonderband

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