VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG
Adresse Adresse: Berliner Ring, 2, 38440, Wolfsburg
Zweck: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Fahrzeugen und Motoren aller Art, deren Zubehör sowie aller Anlagen, Maschinen, Werkzeuge und sonstigen technischen Erzeugnisse. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Zweck des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen. Sie kann dazu auch im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
30.08.2023 Dunkel-Waldschläger - - - - - Fall 233
30.08.2023 Dunkel-Waldschläger - - - Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.06.2023 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2023 Teile des Vermögens der - -
30.08.2023 Dunkel-Waldschläger - - - Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.07.2023 Teile des Vermögens der VOLKSWAGEN FINANCIAL SERVICES AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 3790), nämlich sämtliche Anteile an der Volkswagen Financial Services Europe AG mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 210842) sowie sämtliche Rechte, Pflichten und sonstigen Rechtspositionen aus dem zwischen der VOLKSWAGEN FINANCIAL SERVICES AKTIENGESELLSCHAFT und der Volkswagen Financial Services Europe AG geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 04.11.2011, zuletzt geändert am 20.07.2023, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist zeitgleich auf dem Registerblatt des übertragend en Rechtsträgers eingetragen worden. - Fall 231
- - - - - - Fall 227
27.06.2023 Dunkel-Waldschläger - Die Hauptversammlung vom 10.05.2023 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Vergütung), § 19 (Einberufung) und § 21 (Teilnahme) beschlossen. Weiterhin wurde beschlossen, das bisherige genehmigte Kapital gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung aufzuheben und gleichzeitig ein neues genehmigtes Kapital unter Neufassung des § 4 Abs. 4 der Satzung zu schaffen. - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.05.2023 ermächtigt, bis zum 09. Mai 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender stimmrechtsloser Vorzugsaktien, die bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens den jeweils bestehenden stimmrechtslosen Vorzugaktien gleichstehen, gegen Geldeinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 227.543.994,88 EUR zu erhöhen (2023/I). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. - Fall 226
02.05.2023 Dunkel-Waldschläger - - - - - Fall 224
03.04.2023 Dunkel-Waldschläger - - - - - Fall 222
18.11.2022 Dunkel-Waldschläger - - - - - Fall 218
03.08.2022 Dunkel-Waldschläger - - - - - Fall 214
21.06.2022 Dunkel-Waldschläger - - - - - Fall 213
- - - - - - Fall 210
28.02.2022 Dunkel-Waldschläger - - - - - Fall 209
15.02.2022 Dunkel-Waldschläger - - - - - Fall 208
07.02.2022 Dunkel-Waldschläger - - - - - Fall 207
07.12.2021 Dunkel-Waldschläger - - - Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Amtsgericht Ingolstadt HRB 1) am 07.12.2021 wirksam geworden. - Fall 206
06.12.2021 Dunkel-Waldschläger - , d) der Audi Volkswagen Middle East FZE, (Dubai), und e) der Audi Japan K.K., Tokyo, (Japan) als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. - der Audi Volkswagen Taiwan Co., Ltd. Taipei (Taiwan), - Fall 205
- - - - - - Fall 203
30.09.2021 Lange-Seelig - Die Hauptversammlung vom 22.07.2021 hat die Änderung der Satzung in § 23 (Stimmrecht) und § 27 (Gewinnverwendung) beschlossen. - - - Fall 200
26.07.2021 Dunkel-Waldschläger - - - - - Fall 197
15.07.2021 Dunkel-Waldschläger - - - - - Fall 196
- - - - - - Fall 195
08.07.2021 Dunkel-Waldschläger - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.05.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2021 mit der Volkswagen Motorsport GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 58417) verschmolzen. - Falll 194
23.06.2021 Dunkel-Waldschläger - - - Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.05.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.06.2021 Teile des Vermögens der Volkswagen Group Services GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 100516), nämlich ihre gesamte Beteiligung an der Volkswagen Motorsport GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 58417), sowie sämtliche Rechte, Pflichten und Rechtspositionen aus dem zwischen der Volkswagen Group Services GmbH und der Volkswagen Motorsport GmbH geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10.05.2005, geändert und insgesamt neu gefasst am 30.04.2014, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist zeitgleich auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers eingetragen worden. - Fall 193
27.04.2021 Dunkel-Waldschläger - - - - - Fall 187
29.03.2021 Dunkel-Waldschläger - - - - - Fall 186
02.02.2021 Dunkel-Waldschläger - - - - - Fall 184
18.12.2020 Dunkel-Waldschläger - - - - - Fall 183
10.11.2020 Dunkel-Waldschläger - - - Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.11.2020 wirksam geworden. - Fall 182
27.10.2020 Dunkel-Waldschläger - - - - - Fall 181
27.10.2020 Dunkel-Waldschläger - Die Hauptversammlung vom 30.09.2020 hat die Änderung der Satzung in § 21 (Teilnahme) beschlossen. - - - Fall 180
16.10.2020 Dunkel-Waldschläger - - - Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.06.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.10.2020 Teile des Vermögens der Volkswagen Zubehör GmbH mit Sitz in Dreieich (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 30686) nämlich ihre gesamte Beteiligung an der Volkswagen Deutschland GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 208364) sowie sämtliche Rechte, Pflichten und Rechtspositionen aus dem zwischen der Volkswagen Zubehör GmbH und der Volkswagen Deutschland GmbH geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 17.12.2019 als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. - Fall 179
- - - - - - Fall 178
08.07.2020 Freye - - - - - Fall 174
07.05.2020 Dunkel-Waldschläger - - - - - Fall 173
06.05.2020 Dunkel-Waldschläger - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.05.2020 mit der Volkswagen R - -
29.04.2020 Dunkel-Waldschläger - - - Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.02.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.04.2020 Teile des Vermögens der Volkswagen Group Services GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 100516), nämlich ihre gesamte Beteiligung an der Volkswagen R GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 101032), sowie sämtliche Rechte, Pflichten und Rechtspositonen aus dem zwischen der Volkswagen Group Services GmbH und der Volkswagen R GmbH geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 29.09.2003, geändert und insgesamt neu gefasst am 30.04.2014, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist zeitgleich auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers eingetragen worden. - Fall 171
13.03.2020 Dunkel-Waldschläger - - - - - Fall 170
09.12.2019 Dunkel-Waldschläger - - - - - Fall 167
25.10.2019 Fahldieck - - - - - Fall 166
26.07.2019 Dunkel-Waldschläger - Die Hauptversammlung vom 14.05.2019 hat beschlossen, das bisherige genehmigte Kapital gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung aufzuheben und gleichzeitig ein neues genehmigtes Kapital unter Neufassung des § 4 Abs. 4 der Satzung zu schaffen. - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.05.2019 ermächtigt, bis zum 13.05.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender stimmrechtsloser Vorzugsaktien, die bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens den jeweils bestehenden stimmrechtslosen Vorzugsaktien gleichstehen, gegen Geldeinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 179.200.000,00 EUR zu erhöhen (2019/I). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. - Fall 164
13.06.2019 Dunkel-Waldschläger - - - - - Fall 162
21.03.2019 Dunkel-Waldschläger - - - - - Fall 161
20.02.2019 Dunkel-Waldschläger - - - - - Fall 158
05.02.2019 Dunkel-Waldschläger - - - - - Fall 159
- - - - - - Fall 157
04.12.2018 Dunkel-Waldschläger - - - - - Fall 153
16.11.2018 Freye - - - - - Fall 156
- - - - - - Fall 152
23.08.2018 Brutzer - - - Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.06.2018 sowie des - -
23.05.2018 Brutzer - - - - - Fall 149
23.04.2018 Brutzer - - - - - Fall 148
26.03.2018 Freye - - - - - Fall 147
27.10.2017 Brutzer - - - - - Fall 144
01.09.2017 Brutzer - - - Die Abspaltungen zu lfd. Nrn. 88 und 89 sind mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.09.2017 wirksam geworden. - Fall 143
31.08.2017 Brutzer - - - Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 02.06.2017 einen Teil des Vermögens der VOLKSWAGEN FINANCIAL SERVICES AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Braunschweig (HRB 3790), nämlich den zwischen der VOLKSWAGEN FINANCIAL SERVICES AKTIENGESELLSCHAFT und der Volkswagen Bank GmbH (HRB 1819) geschlossenen Beherrschungsvertrag vom 23.05.2017, im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. - Fall 141
31.08.2017 Brutzer - - - Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.01.2017 einen Teil des Vermögens der VOLKSWAGEN FINANCIAL SERVICES AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Braunschweig (HRB 3790), nämlich die Geschäftsanteile an der Volkswagen Bank GmbH (HRB 1819) sowie sämtliche Rechte und Pflichten aus dem zwischen der VOLKSWAGEN FINANCIAL SERVICES AKTIENGESELLSCHAFT und der Volkswagen Bank GmbH geschlossenen Gewinnabführungsvertrag vom 25.06.2002, zuletzt geändert am 27.11.2014, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. - Fall 142
09.05.2016 Brutzer - - - - - Fall 123
28.04.2016 Brutzer - - - - - Fall 122
22.04.2016 Brutzer - Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 14.03.2016 wurde die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. § 4 Abs. 6 (bedingtes Kapital) wurde gestrichen. - - - -
03.03.2016 Brutzer - - - - - Fall 120
24.02.2016 Brutzer - - - - - Fall 119
22.01.2016 Brutzer - Auf Grund der am 22.04.2010 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind 25.563.967 neue Vorzugsaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt 65.443.755,52 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 1.283.315.873,28 EUR. Das bedingte Kapital beträgt nach Ausgabe von Vorzugsaktien im Geschäftsjahr 2015 noch 36.885.854,72 EUR. - - - Fall 118
11.12.2015 Brutzer - - - - - Fall 117
02.11.2015 Brutzer - - - - - Fall 116
14.10.2015 Brutzer - - - - - Fall 115
09.07.2015 Brutzer - - - - - Fall 112
- - - - - - Fall 111
05.06.2015 Brutzer - - - vom 27.05.2015 hinsichtlich zweier Rechtschreibfehler von Amts wegen berichtigt und neu vorgetragen: - -
28.05.2015 Brutzer - - - - - Fall 110
27.05.2015 Brutzer - Die Hauptversammlung vom 05.05.2015 hat beschlossen, das bisherige genehmigte Kapital gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung aufzuheben und gleichzeitig ein neues genehmigtes Kapital unter Neufassung des § 4 Abs. 4 der Satzung zu schaffen. - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.05.2015 ermächtigt, bis zum 04.05.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender stimmtrechtsloser Vorzugsaktien, die bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens den jeweils bestehenden stimmrechtslosen Vorzugsaktien gleichstehen, gegen Geldeinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 179.200.000,00 EUR zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumgen. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. - Fall 108
31.03.2015 Brutzer - Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 27.02.2015 ist § 4 Abs. 1 (Grundkapital) und Abs. 6 (bedingtes Kapital) der Satzung geändert. - - - Fall 106
- - - - - - Fall 105
30.01.2015 Brutzer - Auf Grund der am 22.04.2010 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind 22103 neue Vorzugsaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt 56.583,68 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt nunmehr 1.217.872.117,76 EUR. - Das in der Hauptversammlung vom 22.04.2010 beschlossene bedingte Kapital beträgt nach Ausgabe von Vorzugsaktien im Geschäftsjahr 2014 noch 102.329.610,24 EUR. - Fall 104
09.12.2014 Brutzer - - - - - Fall 103
03.11.2014 Freye - - - - - Fall 102
- - - - - - Fall 101
13.06.2014 Brutzer - - - - - Fall 100
06.06.2014 Brutzer - Aufgrund der in § 4 Abs. 5 der Satzung enthaltenen Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 26.806.282,24 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 06.06.2014 ist § 4 Abs. 1 (Grundkapital) und 5 (genehmigtes Kapital) der Satzung geändert. - Das genehmigte Kapital gem. § 4 Abs. 5 der Satzung beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 83.193.715,20 EUR. - Fall 99 siehe auch Eintragung Nr. 47 Spalte 6a
01.04.2014 Brutzer - - - - - Fall 96
17.03.2014 Brutzer - - - - - Fall 95
- - - - Das in der Hauptversammlung vom 22.04.2010 beschlossenen bedingte Kapital beträgt nach Ausgabe von Vorzugsakiten im ersten Halbjahr 2013 noch 102.386.193,92 Euro. - -
04.02.2014 Brutzer - erster Satz und - vom 29.10.2013 von Amts wegen gelöscht und nach Vorlage der vollständigen Eintragungsvoraussetzungen neu vorgetragen: Aufgrund der am 22.04.2010 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind im ersten Halbjahr 2013 5393 neue Vorzugsaktien im Nennwert von 13.806,08 Euro an Inhaber von - Fall 94
20.12.2013 Brutzer - - - - - Fall 93
- - - - - - Fall 91
18.03.2013 Freye - - - - - Fall 83
01.03.2013 Bergemann - - - - - Fall 81
06.09.2012 Brutzer - - - - - Fall 76
01.08.2012 Freye - Aufgrund der in § 4 Abs. 5 der Satzung enthaltenen Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2,56 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 29.07.2012 ist § 4 Abs. 1 (Grundkapital) und § 4 Abs. 5 Satz 1 (genehmigtes Kapital) der Satzung geändert. - Das genehmigte Kapital gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 109.999.997,44 EUR. - Fall 75 siehe auch Eintragung lfd. Nr. 47, Spalte 6a
07.06.2012 Brutzer - Die Hauptversammlung vom 19.04.2012 hat beschlossen, das bisherige genehmigte Kapital gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung aufzuheben und gleichzeitig ein neues genehmigtes Kapital unter Neufassung des § 4 Abs. 5 der Satzung zu schaffen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.04.2012 ermächtigt, bis zum 18.04.2017 das - - - Fall 74
04.04.2012 Brutzer - - - - - Fall 71
09.03.2012 Brutzer - - - - - Fall 69
18.01.2012 Brutzer - - - - - Fall 68
25.11.2011 Brutzer - - - - - Fall 66
28.09.2011 Brutzer - vom 22.09.2011 von Amts wegen berichtigt: Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 16.09.2011 wurde die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Grundkapital) beschlossen. § 4 Abs. 7 (bedingtes Kapital) wurde gestrichen. - - - Fall 65
22.09.2011 Brutzer - Die Hauptversammlung vom 16.09.2011 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Grundkapital) beschlossen. § 4 Abs. 7 (bedingtes Kapital) wurde gestrichen. - Aufgrund der am 16.04.2002 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals wurden im Geschäftsjahr 2011 insgesamt 44.250 Stück - Fall 64
23.05.2011 Brutzer - Die Hauptversammlung vom 03.05.2011 hat beschlossen, das bisherige genehmigte Kapital gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung aufzuheben und gleichzeitig ein neues genehmigtes Kapital unter Neufassung des § 4 Abs. 5 der Satzung zu schaffen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.05.2011 ermächtigt, bis zum 02.05.2016 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien und/oder neuer, auf den Inhaber lautender stimmrechtsloser Vorzugsaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu insgesamt 110.000.000,00 EUR zu erhöhen, dabei kann das Bezugsrecht der Aktionäre nach Maßgabe des Beschlusses ausgeschlossen werden. Gleichzeitig wurde § 29 (Gerichtsstand) geändert. - - - Fall 62
07.03.2011 Brutzer - Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 25.02.2011 wurde die Satzung geändert in § 4 Abs. 1(Grundkapital) und Abs. 7 (bedingtes Kapital). - Aufgrund der am 16.04.2002 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals wurden im Geschäftsjahr 2010 insgesamt 40.170 Stück neue Stammaktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen ausgegeben und hierdurch die Kapitalerhöhung in Höhe von 102.835,20 EUR durchgeführt. Das bedingte Kapital beträgt jetzt noch 6.978.592 EUR. - Fall 61
- - - - - - Fall 60
26.11.2010 Senftleben Änderung zur Geschäftsanschrift: Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg - - - - -
25.06.2010 Senftleben - Die Hauptversammlung vom 03.12.2009 hat die Änderung der Satzung in §§ 20, 21 und 24 (Hauptversammlung: Tagesordnung, Teilnahme und Vertretung bei der Stimmrechtsausübung) beschlossen. - - - -
19.05.2010 Senftleben - Die Hauptversammlung vom 22.04.2010 hat beschlossen, das bisherige bedingte Kapital gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung aufzuheben und gleichzeitig ein neues bedingtes Kapital unter Neufassung des § 4 Abs. 6 der Satzung zu schaffen. Das Grundkapital ist um bis zu 102.400.000,00 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender stimmrechtsloser Vorzugsaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungsrechten oder Optionsscheinen der von der Volkswagen AG oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften bis zum 21.04.2015 zu begebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder wie die zur - - - -
29.03.2010 Senftleben - Aufgrund der in § 4 Abs. 4 der Satzung enthaltenen Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 166.155.514,88 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 25.03.2010 ist § 4 Abs. 1 (Grundkapital) und Abs. 4 (genehmigtes Kapital) der Satzung geändert. - Das genehmigte Kapital gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 179.444.485,12 EUR. - -
12.03.2010 Senftleben - Die Hauptversammlung vom 03.12.2009 hat beschlossen, das bisherige genehmigte Kapital gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung aufzuheben und gleichzeitg ein neues genehmigtes Kapital unter Neufassung des § 4 Abs. 4 der Satzung zu schaffen. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 02.12.2014 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender stimmrechtsloser Vorzugsaktien, die mit denselben satzungsmäßigen Rechten wie die in § 23 und 27 Abs. 2 der Satzung beschriebenen Vorzugsaktien ausgestattet sind, gegen Geldeinlagen einmalig oder mehrmals insgesamt um bis zu 345.600.000,- EUR zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Genehmigung des - - - -
03.03.2010 Senftleben - Drch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26.02.2010 wurde die Satzung geändert in § 4 Abs.1 (Grundkapital) und § 4 Abs. 7 (bedingtes Kapital). - Aufgrund der am 16.04.2002 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals wurden im Geschäftsjahr 2009 insgesamt 85.190 Stück neue Stammaktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen ausgegeben und hierdurch die Kapitalerhöhung in Höhe von 218.086,40 EUR durchgeführt. Das bedingte Kapital beträgt jetzt noch 7.081.427,20 EUR. - -
19.01.2010 Senftleben - - - - - Personenbezogene Daten von Amtswegen berichtigt
25.09.2009 Senftleben - Die Hauptversammlung vom 23.04.2009 hat die Änderung der Satzung in § 19 (Hauptversammlung: Einberufung)) beschlossen. - - - -
05.06.2009 Senftleben - Der Aufsichtsrat hat am 22.04.2009 die Änderung der Satzung durch Streichung der §§ 12 (Entsendungsrecht in den Aufsichtsrat), 24 (Stimmrecht - Stimmrechtsbeschränkung) Absatz 1 Sätze 4 bis 6 und Absatz 2 sowie 25 (Vertretung bei der Stimmrechtsausübung) Abs. 4 und dadurch erforderliche redaktionelle Anpassungen beschlossen. - - - -
30.03.2009 Senftleben Geschäftsanschrift: Berliner Ring 2, 38436 Wolfsburg Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 02.03.2009 wurde die Satzung geändert in § 4 Abs. 1 (Grundkapital) und § 4 Abs. 7 (bedingtes Kapital). - Aufgrund der am 16.04.2002 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals wurden im Geschäftsjahr 2008 insgesamt 3.582.940 Stück neue Stammaktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen ausgegeben und hierdurch die Kapitalerhöhung in Höhe von 9.172.326,40 EUR durchgeführt. Das bedingte Kapital beträgt jetzt noch 7.299.513,60 EUR. - -
06.06.2007 Senftleben - Die Hauptversammlung vom 19.04.2007 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen und Informationen) beschlossen. - - - -
12.03.2007 Senftleben - Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 02.03.2007 wurde die Satzung geändert in § 4 Abs. 1 (Grundkapital), § 4 Abs. 6 (bedingtes Kapital) und § 4 Abs. 8 (bedingtes Kapital). - Aufgrund der am 19.07.1997 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals wurden im Geschäftsjahr 2006 insgesamt 2.484.380 Stück neue Stammaktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen ausgegeben und hierdurch die Kapitalerhöhung in Höhe von 6.360.012,80 EUR durchgeführt. Weiter wurde das bedingte Kapital hinsichtlich eines nicht ausgenutzten Teilbetrages verringert um 18.107.955,20 EUR. Das bedingte Kapital beträgt jetzt noch 4.131.353,60 EUR. - -
23.06.2006 Senftleben - Satzung vom 06.07.1960 zuletzt geändert am 03.05.2006. - Die Hauptversammlung vom 03.05.2006 hat beschlossen, das bisherige genehmigte Kapital gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung aufzuheben und gleichzeitig ein neues genehmigtes Kapital unter Neufassung des § 4 Abs. 5 der Satzung zu schaffen. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 02.05.2011 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Bareinlage und/oder Sacheinlage bis zu einem Betrage von höchstens 90.000.000,00 EUR zu erhöhen.Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei einer Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Von dem Bezugsrecht der Aktionäre können auch sich andernfalls ergebende Spitzenbeträge ausgenomen werden. Ebenso ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, als es erforderlich ist, um den Inhabern von Optionsscheinen und Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des - Beschluss Blatt 51ff Sonderband XXIV Neufassung der Satzung Blatt 52ff Sonderband
03.03.2006 Senftleben - Durch Beschluss des Vorstandes vom 24.01.2006 ist die Satzung in § 22 (Teilnahme an der Hauptversammlung) um einen dritten Satz ergänzt worden. Durch Beschlüsse des Aufsichtsrates vom 24.02.2006 wurde die Satzung geändert in § 4 Abs. 1 (Grundkapital), § 4 Abs. 6 (bedingtes Kapital) und § 4 Abs. 8 (bedingtes Kapital). - Auf Grund der am 16.04.2002 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals wurden im Geschäftsjahr 2005 insgesamt 1.639.860 Stück neue Stammaktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen ausgegeben und hierdurch die Kapitalerhöhung in Höhe von 4.198.041,60 EUR durchgeführt. Das bedingte Kapital beträgt jetzt noch 35.501.958,40 EUR. Das am 19.07.1997 beschlossene bedingt erhöhte Grundkapital wurde hinsichtlich eines nicht ausgenutzten Teilbetrages von 38.326.240,76 EUR verringert. Das bedingte Kapital beträgt jetzt noch 28.599.321,60 EUR. Durch Beschluss des Vorstandes vom 21. 02.2006 ist das Grundkapital durch Einziehung von 41.719.353 Stück eigener Stammaktien um 106.801.543,68 EUR herabgesetzt. - Beschlüsse Blatt 35ff Sonderband XXIV Neufassung der Satzung Blatt 36ff Sonderband XXIV
17.01.2006 Senftleben - Die Hauptversammlung vom 21.04.2005 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert sind § 20 Abs. 2 (Einberufung der Hauptversammlung) und § 22 (Teilnahme an der Hauptversammlung). § 23 (Versammlungsleitung) wurde um einen Abs. 4 ergänzt. - - - Beschluss Blatt 23ff Sonderband XXIII Neufassung der Satzung Blatt 16ff Sonderband XXIV
29.12.2005 Brutzer Wolfsburg Aktiengesellschaft Satzung vom 06.07.1960 zuletzt geändert am 21.04.2005 Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Fahrzeugen und Motoren aller Art, deren Zubehör sowie aller Anlagen, Maschinen, Werkzeuge und sonstigen technischen Erzeugnisse. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Zweck des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen. Sie kann dazu auch im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Aktiengesellschaft gemäß Umwandlungsbeschluss vom 06.07.1960 der Volkswagen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Satzung ist am 06.07.1960 festgestellt. Der Vorstand ist durch die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 07.06.2001 ermächtigt worden, bis zum 06.06.2006 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Bareinlage und/oder Sacheinlage um bis zu insgesamt 130.000.000,00 EUR zu erhöhen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei einer Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Von dem Bezugsrecht der Aktionärte können auch sich andernfalls ergebende Spitzenbeträge ausgenommen werden. Ebenso ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, als es erforderlich ist, um den Inhabern von Optionsscheinen und Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats . Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 16. April 2002 eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 39.700.000,00 EUR durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien sowie in Anpassung hieran die Änderung der Satzung durch Einfügung eines neuen § 4 Absatz 8 beschlossen. Aufgrund der am 19. Juli 1997 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu 69.024.403,96 EUR wurden im Die Vorstandsmitglieder vertreten die Gesellschaft jeweils mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Satzung Blatt 62 Sonderband XXIII Tag der ersten Eintragung: 27.04.1961 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.12.2005.
01.06.2017 Brutzer - Die Hauptversammlung vom 10.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen. - - - Fall 138
30.05.2017 Brutzer - Der Aufsichtsrat hat durch Beschluss vom 09.05.2017 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. § 4 Abs. 5 der Satzung (genehmigtes Kapital) wird ersatzlos gestrichen. - - - Fall 137
- - - - - - Fall 135
14.03.2017 Brutzer - - - - - Fall 134
27.02.2017 Brutzer - - - - - Fall 133
30.01.2017 Freye - - - - - Fall 130
10.10.2016 Freye - - - - - Fall 129
01.09.2016 Brutzer - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Antje Verwaltungs GmbH mit Sitz in Frankfurt/Main (HRB 85054) verschmolzen. - Fall 127

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VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT ist ein Unternehmen vom Typ AG. Das Unternehmen ist in den Bereichen Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Fahrzeugen und Motoren aller Art, deren Zubehör sowie aller Anlagen, Maschinen, Werkzeuge und sonstigen technischen Erzeugnisse. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Zweck des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen. Sie kann dazu auch im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. tätig. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Wolfsburg, Berliner Ring 2, 38440. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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