VINNA AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
- - - - - - Fall 8
18.06.2008 Wolf - Die Hauptversammlung vom 07.03.2008 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Jahresabschluss und ordentliche Hauptversammlung) beschlossen. - Es besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der VMU Venture-Capital Mittelrhein Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Mainz als Beteiligungsgeber gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG. Ihm hat die Hauptversammlung vom 07.03.2008 zugestimmt. - Fall 7
06.02.2007 Wolf - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 10.02.2005 nebst Berichtigungsbeschluss vom 28.04.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 1.347,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 17.01.2007 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - - - -
31.07.2006 Wolf - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 10.02.2005 nebst Berichtigungsbeschluss vom 28.04.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 2.525,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 28.07.2006 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - - - Bl. 73 - 110 Sdbd. Satzung: Bl. 77 - 88 Sdbd.
10.07.2006 Zimmer Zweigniederlassung errichtet unter Firma VINNA AG, Filiale Höhr-Grenzhausen, Höhr- Grenzhausen (Amtsgericht Montabaur HRB 20359) - - - - -
28.06.2006 Wolf - , § 4 Abs. 3 ( genehmigtes Kapital), § 7 a (Beirat) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. - Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 6. April 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu 25.000,00 EUR zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet mit Zustimmung des Aufsichtsrats über einen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre. - Bl. 52 - 72 Sdbd. Satzung Bl. 61 - 72 Sdbd.
04.08.2005 Schneider Mainz Aktiengesellschaft Satzung vom 03.03.2004 zuletzt geändert am 10.02.2005 Die Entwicklung und die Vermarktung von Mineralstoffpräparaten und Sauerstoffprodukten. Die Gesellschaft kann auch andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränkten. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Februar 2005 ist die Satzung ergänzt in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) durch Anfügen eines neuen Abs. 3 (genehmigtes Kapital) sowie ergänzt um § 4 a (Übertragung der Aktien), § 4 b (Einziehung der Aktien), geändert in § 7 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung, Abberufung des Aufsichtsrats) sowie erweitert um § 7 a (Beirat) und Teil VIII. (Schiedsklausel). Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 6. April 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu 60.000,--EUR zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet mit Zustimmung des Aufsichtsrats über einen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 11.06.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.08.2005. Satzung Blatt 40-51 Sonderband
26.03.2007 Zimmer Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung/en gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung/en gemäß § 43 Nr. 2 HRV von Amts wegen ergänzt bei: Zweigniederlassung errichtet unter Firma VINNA AG, Filiale Höhr-Grenzhausen, 56203 Höhr-Grenzhausen - - - - -

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