Vedranel vierunddreißigste Immobilienbesitz GmbH & Co. KG

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Rechtsverhältnisse Satzung
14.12.2017 Romroth - - Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen auf Grund des § 31 Abs. 2 HGB. -
20.09.2017 Romroth - - Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amts- gerichts Charlottenburg vom 09.08.2017 (AZ: 36v IN 4674/08) nach Abhalten des Schlusstermins aufgeho- ben worden. -
06.02.2009 Boos - - Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg am 27.01.2009 (AZ: 36v IN 4674/08) das Insolvenzverfah- ren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insol- venzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetra- gen. -
27.10.2008 Boos - - Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 20.10.2008 (AZ: 36v IN 4674/08) die vorläufige Insol- venzverwaltung angeordnet und der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. -
27.10.2008 Boos - - Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 20.10.2008 (AZ: 36v IN 4674/08) die vorläufige Insol- venzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfü- gungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vor- läufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. -
27.10.2008 Boos - - Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anord- nung des allgemeinen Verfügungsverbots sind durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 20.10.2008 (AZ: 36v IN 3893/08) aufgehoben. -
27.10.2008 Boos - - Die Eintragung betreffend laufende Nummer 3 ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 10.09.2008 (AZ: 36v IN 3893/08) die vorläufige Insol- venzverwaltung angeordnet und der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. -
15.09.2008 Jacobsen - - Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 10.09.2008 (AZ: 36v IN 3893/08) die vorläufige Insol- venzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfü- gungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vor- läufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. -
31.01.2007 Schmidt Berlin Kommanditgesellschaft - Jeder persönlich haftende Gesell- schafter vertritt die Gesellschaft al- lein.

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