UKM Dentallabor GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Gerichtsstr., 2-6, 48149, Münster
Kapital: 25000.00 EUR
Zweck: 1. Zweck der Körperschaft ist - die Förderung der gemeinnützigen Zwecke nach § 52 Absatz 2 AO, insbesondere - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Absatz 2 Nr. 3 AO), - die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Absatz 2 Nr. 9 AO), - die Förderung von mildtätigen Zwecken (§ 53 AO) 2. Die steuerbegünstigten Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken nach § 57 Absatz 3 AO mit dem Universitätsklinikum Münster, AöR zur Erfüllung der dortigen steuerbegünstigten Zwecke. Insofern wird auf die Satzungszwecke des UKM, AöR, unmittelbar Bezug genommen. 3. Diese Zweckverwirklichung umfasst ferner ein entsprechendes planmäßiges Zusammenwirken mit den anderen steuerbegünstigten Tochter- bzw. Enkelgesellschaften des UKM für deren steuerbegünstige und mit denen dieser Gesellschaft identischen Zwecke. Dabei handelt es sich um die UKM Marienhospital Steinfurt GmbH, die Bauhaus MVZ GmbH, die UKM Infrastruktur Management GmbH, die UKM Gebäudemanagement GmbH und die UKM Management Solutions GmbH. Im Übrigen kann die Gesellschaft auch für andere steuerbegünstige Körperschaften nach Maßgabe des § 57 Abs. 3 AO im Bereich von übereinstimmenden steuerbegünstigten Förderzwecken tätig werden. 4. Der Gesellschaft obliegt im Rahmen des Zusammenwirkens das Betreiben eines Zahntechnischen Labors. Diese Dienstleistungen werden für den Krankenversorgungsbereich des Universitätsklinikum Münster erbracht. 5. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die für die Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind und diesen fördern. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen (Hilfsperson i.S.v. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO), sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. 6. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 7. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 8. Eine Weitergabe von Mitteln unter den Voraussetzungen von § 58 Nr. 1 AO ist zulässig. 9. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung Kommentar
09.12.2021 Michels-Ringkamp - Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Des Weiteren wurde die Satzung insgesamt neu gefasst. 1. Zweck der Körperschaft ist - die Förderung der gemeinnützigen Zwecke nach § 52 Absatz 2 AO, insbesondere - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Absatz 2 Nr. 3 AO), - die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Absatz 2 Nr. 9 AO), - die Förderung von mildtätigen Zwecken (§ 53 AO) 2. Die steuerbegünstigten Zwecke werden - -
10.12.2008 Twenhöven - - - - Von Amts wegen berichtigend eingetragen.
05.12.2008 Twenhöven Münster Geschäftsanschrift: Waldeyerstr. 30, 48149 Münster Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 22.10.2008 Betreiben eines zahntechnischen Labors. Diese Dienstleistungen werden für das Universitätsklinikum Münster aber auch für Dritte erbracht. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. -
09.07.2018 Michels-Ringkamp - Die Gesellschafterversammlung vom 05.04.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Es wurde ein neuer § 5 a (Public Corporate Governance Kodex des Landes NRW) ergänzt. - - -
27.05.2011 Janke Geschäftsanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1, W30, 48149 Münster - - - eingetragene Geschäftsanschrift wegen Umbenennung des Straßennamens von Amts wegen berichtigt.
01.06.2010 Twenhöven - Die Gesellschafterversammlung vom 21.05.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. - - -

Firmendokumente

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UKM Dentallabor GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1. Zweck der Körperschaft ist - die Förderung der gemeinnützigen Zwecke nach § 52 Absatz 2 AO, insbesondere - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Absatz 2 Nr. 3 AO), - die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Absatz 2 Nr. 9 AO), - die Förderung von mildtätigen Zwecken (§ 53 AO) 2. Die steuerbegünstigten Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken nach § 57 Absatz 3 AO mit dem Universitätsklinikum Münster, AöR zur Erfüllung der dortigen steuerbegünstigten Zwecke. Insofern wird auf die Satzungszwecke des UKM, AöR, unmittelbar Bezug genommen. 3. Diese Zweckverwirklichung umfasst ferner ein entsprechendes planmäßiges Zusammenwirken mit den anderen steuerbegünstigten Tochter- bzw. Enkelgesellschaften des UKM für deren steuerbegünstige und mit denen dieser Gesellschaft identischen Zwecke. Dabei handelt es sich um die UKM Marienhospital Steinfurt GmbH, die Bauhaus MVZ GmbH, die UKM Infrastruktur Management GmbH, die UKM Gebäudemanagement GmbH und die UKM Management Solutions GmbH. Im Übrigen kann die Gesellschaft auch für andere steuerbegünstige Körperschaften nach Maßgabe des § 57 Abs. 3 AO im Bereich von übereinstimmenden steuerbegünstigten Förderzwecken tätig werden. 4. Der Gesellschaft obliegt im Rahmen des Zusammenwirkens das Betreiben eines Zahntechnischen Labors. Diese Dienstleistungen werden für den Krankenversorgungsbereich des Universitätsklinikum Münster erbracht. 5. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die für die Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind und diesen fördern. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen (Hilfsperson i.S.v. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO), sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. 6. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 7. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 8. Eine Weitergabe von Mitteln unter den Voraussetzungen von § 58 Nr. 1 AO ist zulässig. 9. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von UKM Dentallabor GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von UKM Dentallabor GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist UKM Dentallabor GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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