TRANS-SERVICE Dienstleistungs GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
18.05.2012 Pfarschner - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - Fall 6
22.12.2011 Gollbach - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 52/08) vom 11.11.2011 ist das Insolvenzverfahren nach Schlußverteilung aufgehoben. - Fall 9
17.09.2008 Simon - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 53/08 T) vom 11.09.2008 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen - Fall 8
26.06.2008 Simon - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 52/08 T) vom 17.06.2008 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. - Fall 7
16.07.2007 Seltmann - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 106/07 T) vom 02.07.2007 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Postsperre aufgehoben. - -
03.05.2007 Seltmann - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 106/07 T) vom 26.04.2007 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. - -
09.01.2007 Seltmann - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 1145/06 T) vom 03.01.2007 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und das allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben. - -
21.11.2006 Seltmann - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 1145/06 T) vom 16.11.2006 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. - -
11.07.2005 Dr. Elsner Frankfurt am Main Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 25.02.2005 mit Änderung vom 6.7.2005 Durchführung von genehmigungsfreien Transporten. - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 9 Sonderband

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