Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH Kühlungsborn



Kapital:
100000.00 EUR
Zweck:
(1) die Förderung des Ansehens und der Entwicklung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn mit dem Ziel der Steigerung der Attraktivität, der kooperativen Stadtentwicklung und der Vitalisierung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn im Freizeit- und Tourismusbereich sowie die damit verbundenen Aktivitäten wie die Wahrnehmung umfassender Dienstleistungen im Bereich der touristischen Administration und Vermarktung für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn. Dazu zählen insbesondere a) die Förderung und Unterstützung der naturnahen, ökologischen, nachhaltigen und zukunftssicheren Entwicklung des Tourismus in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, b) die Erledigung sämtlicher Marketingaufgaben (Vermarktung, Vertrieb, Produkt- und Angebotsentwicklung) im Bereich des Tourismus, inkl. Erarbeitung und Umsetzung eines einheitlichen touristischen Leitbildes und einer Marketingstrategie, c) das Einbeziehen privatwirtschaftlicher Unternehmen in ihre Marketingaktivitäten und die Koordination gemeinsamer Werbung für die Marke Kühlungsborn d) Bündelung und Organisation aller am Tourismus beteiligten Gruppen und Sensibilisierung der Bevölkerung für die Belange des Tourismus (Wahrnehmung von Aufgaben im gemeinsamen Interesse der Tourismusbranche und allen sonstigen am Tourismus profitierenden Betrieben in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn) e) die Förderung von Maßnahmen zur qualitativen und quantitativen Verbesserung des touristischen Angebots, einschließlich der Entwicklung und Umsetzung einer elektronischen Gästekarte unter Einbeziehung des Öffentlichen Personennahverkehrs f) der Betrieb von Einrichtungen der touristischen Infrastruktur einschließlich Entwicklung. Koordination und Qualitätsmanagement dieser Einrichtungen, g) die Herausgabe von Buchungskatalogen, Werbedruckstücken. Veranstaltungskalendern und Gastgeberverzeichnissen u.ä., h) Vertrieb von Waren und Nahrungsmitteln zu Werbezwecken und zur Förderung des Absatzes einheimischer Produkte, i) die Einrichtung und Betrieb von CRS-Systemen zur Vermittlung und Buchung von touristischen Leistungen, j) die Durchführung und Koordination von touristischen Veranstaltungen und Aktivitäten, k) der Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung eines Gästeservices und l) die Vertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn nach außen in touristischen Belangen für die Stadt Ostseebad Kühlungshorn. (2) Die Gesellschaft verfolgt einen öffentlichen Zweck als gemeindliche Tourismusorganisation, sie wird mit Dienstleistungen vom allgemeinen wirtschaftlichen Interesse betraut. (3) Bei all diesen Aufgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind und die im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden. (4) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar zu fördern. Sie kann a) zur Erreichung des angeführten Zwecks städtische bzw. stadteigene Projekte durchführen oder auch b) Zweigniederlassungen errichten. 5) Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur Förderung des Unternehmenszwecks zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu verwalten und diese auf der Grundlage gesellschaftseigener und nichtgesellschaftseigener Mittel- und Zuschussvergaberichtlinien an Drittempfänger weiterzuleiten oder zu eigenen Zwecken zu verwenden. (6) Die Gesellschaft darf Aufgaben und Interessen der Förderungen im Freizeit- und Tourismusbereich ausschließlich für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn sowie alle damit im Zusammenhang stehende Arbeiten für öffentlich-rechtliche Auftraggeber und solchen, die diesem gleichgestellt sind, insbesondere für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn wahrnehmen. Hierbei wird die Gesellschaft insbesondere auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnissen der Stadt Ostseebad Kühlungsborn bei deren Erfüllung kommunaler Aufgaben Rücksicht nehmen. (7) Die Gesellschaft dient nicht Erwerbszwecken, sondern verfolgt als öffentliche Einrichtung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn im Allgemeininteresse liegende Aufgaben auch nichtgewerblicher Art und nimmt hierzu allgemeine ideelle und wirtschaftliche Interessen der Stadt Ostseebad Kühlungsborn wahr. Dementsprechend ist zur Förderung des Gemeinwohls auch die Durchführung verlustbringender Geschäfte und Maßnahmen zulässig. Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn übernimmt im gesetzlichen Rahmen die hiermit der Gesellschaft entstehenden Risiken bzw. Verluste. (8) Die Gründung von Tochtergesellschaften oder die Beteiligung an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn. Diese Unternehmen müssen sich ausschließlich in kommunalen Händen befinden, eine Beteiligung von privatem Kapital ist nicht zulässig.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung | Kommentar |
---|---|---|---|---|---|
- | - | - | - | - | Fall 3 |
- | Zweigniederlassungen errichten. 5) Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur Förderung des Unternehmenszwecks zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu verwalten und diese auf der Grundlage gesellschaftseigener und nichtgesellschaftseigener Mittel- und Zuschussvergaberichtlinien an Drittempfänger weiterzuleiten oder zu eigenen Zwecken zu verwenden. (6) Die Gesellschaft darf Aufgaben und Interessen der Förderungen im Freizeit- und Tourismusbereich ausschließlich für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn sowie alle damit im Zusammenhang stehende Arbeiten für öffentlich-rechtliche | - | - | - | - |
16.01.2019 Freese | die Erledigung sämtlicher Marketingaufgaben (Vermarktung, Vertrieb, Produkt- und Angebotsentwicklung) im Bereich des Tourismus, inkl. Erarbeitung und Umsetzung eines einheitlichen touristischen Leitbildes und einer Marketingstrategie, | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2018 mit Änderung vom 09.01.2019. | das Einbeziehen privatwirtschaftlicher Unternehmen in ihre Marketingaktivitäten und die Koordination gemeinsamer Werbung für die Marke Kühlungsborn | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | Fall 1 |
Firmendokumente
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 09.01.2019
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 13.12.2018
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 16.01.2019
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 17.07.2019
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 09.01.2019
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 13.12.2018
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Liste der Aufsichtsratsmitglieder // Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum 17.06.2019
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 09.01.2019
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 13.12.2018
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Anmeldung vom 17.07.2019
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 09.01.2019
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 13.12.2018
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 09.01.2019
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 13.12.2018
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 16.01.2019
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 09.01.2019
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 13.12.2018
- Anzeige nach Eingang // 24.07.2019 // Anmeldung vom 17.07.2019
- Anzeige nach Eingang // 28.06.2019 // Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum 17.06.2019
- Anzeige nach Eingang // 11.01.2019 // Anmeldung vom 09.01.2019
- Anzeige nach Eingang // 11.01.2019 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 09.01.2019
- Anzeige nach Eingang // 11.01.2019 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 09.01.2019
- Anzeige nach Eingang // 19.12.2018 // Anmeldung vom 13.12.2018
- Anzeige nach Eingang // 19.12.2018 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 13.12.2018
- Anzeige nach Eingang // 19.12.2018 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 16.01.2019
- Anzeige nach Eingang // 19.12.2018 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 13.12.2018
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Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH Kühlungsborn ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen (1) die Förderung des Ansehens und der Entwicklung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn mit dem Ziel der Steigerung der Attraktivität, der kooperativen Stadtentwicklung und der Vitalisierung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn im Freizeit- und Tourismusbereich sowie die damit verbundenen Aktivitäten wie die Wahrnehmung umfassender Dienstleistungen im Bereich der touristischen Administration und Vermarktung für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn. Dazu zählen insbesondere a) die Förderung und Unterstützung der naturnahen, ökologischen, nachhaltigen und zukunftssicheren Entwicklung des Tourismus in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, b) die Erledigung sämtlicher Marketingaufgaben (Vermarktung, Vertrieb, Produkt- und Angebotsentwicklung) im Bereich des Tourismus, inkl. Erarbeitung und Umsetzung eines einheitlichen touristischen Leitbildes und einer Marketingstrategie, c) das Einbeziehen privatwirtschaftlicher Unternehmen in ihre Marketingaktivitäten und die Koordination gemeinsamer Werbung für die Marke Kühlungsborn d) Bündelung und Organisation aller am Tourismus beteiligten Gruppen und Sensibilisierung der Bevölkerung für die Belange des Tourismus (Wahrnehmung von Aufgaben im gemeinsamen Interesse der Tourismusbranche und allen sonstigen am Tourismus profitierenden Betrieben in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn) e) die Förderung von Maßnahmen zur qualitativen und quantitativen Verbesserung des touristischen Angebots, einschließlich der Entwicklung und Umsetzung einer elektronischen Gästekarte unter Einbeziehung des Öffentlichen Personennahverkehrs f) der Betrieb von Einrichtungen der touristischen Infrastruktur einschließlich Entwicklung. Koordination und Qualitätsmanagement dieser Einrichtungen, g) die Herausgabe von Buchungskatalogen, Werbedruckstücken. Veranstaltungskalendern und Gastgeberverzeichnissen u.ä., h) Vertrieb von Waren und Nahrungsmitteln zu Werbezwecken und zur Förderung des Absatzes einheimischer Produkte, i) die Einrichtung und Betrieb von CRS-Systemen zur Vermittlung und Buchung von touristischen Leistungen, j) die Durchführung und Koordination von touristischen Veranstaltungen und Aktivitäten, k) der Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung eines Gästeservices und l) die Vertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn nach außen in touristischen Belangen für die Stadt Ostseebad Kühlungshorn. (2) Die Gesellschaft verfolgt einen öffentlichen Zweck als gemeindliche Tourismusorganisation, sie wird mit Dienstleistungen vom allgemeinen wirtschaftlichen Interesse betraut. (3) Bei all diesen Aufgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind und die im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden. (4) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar zu fördern. Sie kann a) zur Erreichung des angeführten Zwecks städtische bzw. stadteigene Projekte durchführen oder auch b) Zweigniederlassungen errichten. 5) Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur Förderung des Unternehmenszwecks zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu verwalten und diese auf der Grundlage gesellschaftseigener und nichtgesellschaftseigener Mittel- und Zuschussvergaberichtlinien an Drittempfänger weiterzuleiten oder zu eigenen Zwecken zu verwenden. (6) Die Gesellschaft darf Aufgaben und Interessen der Förderungen im Freizeit- und Tourismusbereich ausschließlich für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn sowie alle damit im Zusammenhang stehende Arbeiten für öffentlich-rechtliche Auftraggeber und solchen, die diesem gleichgestellt sind, insbesondere für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn wahrnehmen. Hierbei wird die Gesellschaft insbesondere auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnissen der Stadt Ostseebad Kühlungsborn bei deren Erfüllung kommunaler Aufgaben Rücksicht nehmen. (7) Die Gesellschaft dient nicht Erwerbszwecken, sondern verfolgt als öffentliche Einrichtung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn im Allgemeininteresse liegende Aufgaben auch nichtgewerblicher Art und nimmt hierzu allgemeine ideelle und wirtschaftliche Interessen der Stadt Ostseebad Kühlungsborn wahr. Dementsprechend ist zur Förderung des Gemeinwohls auch die Durchführung verlustbringender Geschäfte und Maßnahmen zulässig. Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn übernimmt im gesetzlichen Rahmen die hiermit der Gesellschaft entstehenden Risiken bzw. Verluste. (8) Die Gründung von Tochtergesellschaften oder die Beteiligung an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn. Diese Unternehmen müssen sich ausschließlich in kommunalen Händen befinden, eine Beteiligung von privatem Kapital ist nicht zulässig. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 100000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH Kühlungsborn unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Kühlungsborn, Ostseeallee 19, 18225. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH Kühlungsborn. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH Kühlungsborn ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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