TAXON HAMBURG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Zweigniederlassung Köln


Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Rechtsverhältnisse | Satzung | Kommentar |
---|---|---|---|---|---|---|
21.03.2007 Drewke | - | - | - | Die Eintragungen zu dieser Zweigniederlassung werden ab dem 01.01.2007 nur noch bei dem Gericht der Hauptniederlassung/des Sitzes geführt. Dieses Registerblatt ist gemäß Artikel 61 Absatz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch von Amts wegen geschlossen. | - | - |
27.11.2006 Osterhammel | - | Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2006 hat beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 511.343,01 um EUR 2.656,99 auf EUR 514.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 5 (Stammkapital), 10, 13-15 und 17 (Bekanntmachungen) zu ändern sowie einen § 8 a einzufügen. Gesellschaftsvertrag vom 28.02.1974 zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.02.2006 geändert. | - | - | - | Gesellschaftsvertrag Bl. 65 ff Sdb. |
18.03.2003 Schäfer | Köln Zweigniederlassung der TAXON Hamburg GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 16439) | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.02.1974 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.09.1999 geändert. | 1. die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß den jeweiligen Vorschriften der WPO sowie des StBerG. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. 3. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. | - | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer ist ermächtigt, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. | - |
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