Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Darmstädter Landstraße, 125, 60598, Frankurt am Main
Kapital: 125000.00 EUR
Zweck: Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, b) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3, 5 und 6 KAGB, c) Bankguthaben und Geldmarktinstrumente gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, d) Gelddarlehen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB. Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 f. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, b) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3, 5 und 6 KAGB, c) Bankguthaben und Geldmarktinstrumente gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, d) Gesellschafterdarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB. Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gem. § 284 KAGB, welche in die für Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 bis 260 KAGB zulässigen Vermögensgegenstände investieren (sowie in Gelddarlehen nach § 284 Abs. 5 KAGB). Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in die für Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 bis 260 KAGB zulässigen Vermögensgegenstände investieren (sowie in Gelddarlehen nach § 282 Abs. 2 Satz 3 KAGB). Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum, soweit sie sich ausschließlich auf Vermögensgegenstände bezieht, welche für Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 bis 260 KAGB erworben werden dürfen, sowie die diesbezügliche Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), b) Vertrieb von Anteilen und Aktien an fremden Investmentvermögen, c) Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
14.04.2023 Hecht - - - - - Fall 13
10.02.2023 Hewlett - - - - - Fall 12
21.03.2022 Hornburg - - - - Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Fall 10
30.12.2021 Krämer - - - Der mit der Swiss Life Asset Managers Deutschland GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 85276) am 23./25.11.2020 abgeschlossene Beherrschungsvertrag ist durch Vertrag vom 06.12.2021 mit Ablauf des 31.12.2021 aufgehoben. Mit der Swiss Life Asset Managers Deutschland GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 85276) als herrschendem Unternehmen ist am 06.12.2021 ein Beherrschungsvertrag (Beginn 01.01.2022) abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. - Fall 8
13.01.2021 Krämer - - - - - Fall 4
31.12.2020 Krämer - - - Mit der Swiss Life Investment Management Deutschland Holding GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 116457) als herrschendem Unternehmen ist am 23.11.2020/25.11.2020 ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2020 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. - Fall 3
- Vertrieb von Anteilen und Aktien an fremden Investmentvermögen, - Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. Weitere Geschäfte oder - - -
- Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3, 5 und 6 KAGB, - Bankguthaben und Geldmarktinstrumente gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, d) Gesellschafterdarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB. Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gem. § 284 KAGB, welche in die für Immobilien- Sondervermögen gemäß §§ 230 bis 260 KAGB zulässigen Vermögensgegenstände investieren (sowie in Gelddarlehen nach § 284 Abs. 5 KAG - - -
16.11.2020 Krämer Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3, 5 und 6 KAGB, Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 29.02.2016, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Heusenstamm (bisher Amtsgericht Offenbach am Main HRB 49137) nach Frankurt am Main beschlossen. Bankguthaben und Geldmarktinstrumente gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, d) Gelddarlehen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Mit der Swiss Life Investment Management Holding AG mit Sitz in Zürich (Amtsgericht Zürich/Schweiz, CHE-112.304.772) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft Fall 1 Tag der ersten Eintragung: 14.04.2016
01.10.2021 Hornburg - - - Nach Verschmelzung des herrschenden Unternehmens, nun: Mit der Swiss Life Asset Managers Deutschland GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 85276) als herrschendem Unternehmen besteht ein am 23.11.2020/25.11.2020 abgeschlossener Beherrschungsvertrag. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2020 zugestimmt. - Fall 7
25.01.2021 Krämer - - - Der mit der Swiss Life Investment Management Holding AG (Handelsregister des Kantons Zürich, CHE-112.304.772) am 10./14.11.2016 abgeschlossene Beherrschungsvertrag ist durch Beschluss vom 26.11.2020 zum 31.12.2020 aufgehoben. - Fall 5

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Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, b) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3, 5 und 6 KAGB, c) Bankguthaben und Geldmarktinstrumente gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, d) Gelddarlehen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB. Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 f. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, b) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3, 5 und 6 KAGB, c) Bankguthaben und Geldmarktinstrumente gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, d) Gesellschafterdarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB. Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gem. § 284 KAGB, welche in die für Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 bis 260 KAGB zulässigen Vermögensgegenstände investieren (sowie in Gelddarlehen nach § 284 Abs. 5 KAGB). Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in die für Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 bis 260 KAGB zulässigen Vermögensgegenstände investieren (sowie in Gelddarlehen nach § 282 Abs. 2 Satz 3 KAGB). Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum, soweit sie sich ausschließlich auf Vermögensgegenstände bezieht, welche für Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 bis 260 KAGB erworben werden dürfen, sowie die diesbezügliche Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), b) Vertrieb von Anteilen und Aktien an fremden Investmentvermögen, c) Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 125000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Frankurt am Main, Darmstädter Landstraße 125, 60598. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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