SRH Klinikum Burgenlandkreis GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Humboldtstraße, 31, 06618, Naumburg (Saale)
Kapital: 5000000.00 EUR
Zweck: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9, 10 und 13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (Mildtätigkeit). 2. Die gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere auf dem Gebiet des Gesundheits- Bildungs- und Sozialwesens, insbesondere der Prävention, der ambulanten und stationären Krankenversorgung, der medizinischen Rehabilitation und Pflege sowie der Forschung, und der Entwicklung und Beratung im Rahmen des Krankenhauses. Darüber hinaus wird der Zweck der Gesellschaft durch die Erbringung von Bildungsdienstleistungen verwirklicht, insbesondere die Fort-, Aus- und Weiterbildung von medizinischem Fachpersonal und dem Betrieb einer Krankenpflegeschule. Darüber hinaus wird der Zweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO in der jeweiligen Fassung erfüllt und durch die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung verwirklicht. Der mildtätige Gesellschaftszweck wird insbesondere durch die Unterstützung von Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder die aus wirtschaftlichen Gründen der Hilfe bedürfen, verwirklicht, so beispielsweise durch die medizinische Versorgung von kranken und pflegebedürftigen Personen. 3. Das planmäßige Zusammenwirken i.S.v. § 57 Abs. 3 AO in der jeweiligen Fassung erfolgt durch eine Zusammenarbeit verschiedener Kooperationspartner mit dem Ziel, gemeinsam ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Kooperationspartner in diesem Sinne können die SRH Holding (SdbR) und die Gesellschaften, an denen die SRH Holding (SdbR) unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Konzernunternehmen) sowie weitere Gesellschaften sein. Das planmäßige Zusammenwirken umfasst alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die satzungsmäßigen Zwecke der kooperierenden Körperschaften zu unterstützen und zu befördern, und zwar: 1. administrative Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 2. Einkaufsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 3. Arzneimittelversorgung inkl. Supportleistungen 4. Beköstigungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 5. Betriebsführungsdienstleistungen 6. Gebäudemanagementdienstleistungen inkl. Supportleistungen 7. Hol-, Bring-, Wach- und Sicherheitsdienstleistungen und artverwandte Tätigkeiten inkl. Supportleistungen 8. Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 9. Medizintechnikdienstleistungen inkl. Supportleistungen 10. IT-Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 11. Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen 12. Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Sozial- und Bildungsbereich inkl. Supportleistungen 13. Nutzungsüberlassungen hinsichtlich beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter 14. Ausleihungen von Mitteln. Kooperierende Körperschaften in diesem Sinne sind sowohl die die Tätigkeit erbringende als auch die die Leistung empfangende Körperschaft. 4. Sie verwirklicht und fördert damit auch die Zwecke der gemeinnützigen SRH Holding (SdbR), Heidelberg und der gemeinnützigen SRH Gesundheit GmbH.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
14.12.2022 Storbeck - Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2022 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand des Unternehmens. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9, 10 und 13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer - - -
14.08.2020 Jolas - - - Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2020 hat die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen. - -
04.08.2020 Storbeck - - - - Berichtigt: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. -
08.04.2020 Storbeck - Die Geschäftsführer haben im Rahmen der Eigenverwaltung die Rückkehr zum satzungsgemäßen Geschäftsjahr erklärt. - - - -
23.12.2019 Jolas Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Humboldtstraße 31, 06618 Naumburg (Saale) - - - - -
13.12.2019 Jolas - - - Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 01.12.2019 (Az. 59 IN 471/19) - -
08.06.2017 König - Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2017 hat die Satzung neu gefasst. - - - -
15.08.2008 Gießler - der Satzung beschlossen. - - - -
27.06.2008 Gießler - der Satzung beschlossen. - - - -
22.05.2007 Gronert - Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2007 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Gemeinnützigkeit) der Satzung sowie deren Neufassung im übrigen beschlossen. 2. Gegenstand des Unternehmens ist: - der Betrieb eines Krankenhauses an den Standorten Zeitz (vormals und jetzt Georgius-Agricola-Klinikum Zeitz) und Naumburg (vormals Kreiskrankenhaus Saale-Unstrut und jetzt Saale-Unstrut- Klinikum) einschließlich eventueller Ausbildungsstätten, Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe sowie - der Betrieb sonstiger Einrichtungen des Gesundheitswesens, soweit dies eine öffentliche Aufgabe ist. - - -
12.10.2006 Kleymann Naumburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 19.04.2004 Betrieb des Georgius-Agricola-Klinikum Zeitz einschließlich eventueller Ausbildungsstätten, Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe Betrieb des Kreiskrankenhauses Saale-ünstrut in Naumburg einschließlich eventueller Ausbildungsstätten, Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe Betrieb sonstiger Einrichtungen des Gesundheitswesen, soweit dies eine öffentliche Aufgabe ist. - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft Tag der ersten Eintragung: 30.07.2004. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Halle-Saalkreis, HRB 14980) getreten. Satzung Bl. 11-18 So., .

Firmendokumente

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Klinikum Coburg GmbH GmbH Coburg Ketschendorfer Straße, 33, 96450, Coburg
Klinikum Osnabrück GmbH GmbH Osnabrück Am Finkenhügel, 1, 49076, Osnabrück
Klinikum Westfalen GmbH GmbH Dortmund Am Knappschaftskrankenhaus, 1, 44309, Dortmund
Klinikum Westmünsterland GmbH GmbH Ahaus Wüllener Straße, 99 a, 48683, Ahaus
SRH Klinikum Burgenlandkreis GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9, 10 und 13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (Mildtätigkeit). 2. Die gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere auf dem Gebiet des Gesundheits- Bildungs- und Sozialwesens, insbesondere der Prävention, der ambulanten und stationären Krankenversorgung, der medizinischen Rehabilitation und Pflege sowie der Forschung, und der Entwicklung und Beratung im Rahmen des Krankenhauses. Darüber hinaus wird der Zweck der Gesellschaft durch die Erbringung von Bildungsdienstleistungen verwirklicht, insbesondere die Fort-, Aus- und Weiterbildung von medizinischem Fachpersonal und dem Betrieb einer Krankenpflegeschule. Darüber hinaus wird der Zweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO in der jeweiligen Fassung erfüllt und durch die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung verwirklicht. Der mildtätige Gesellschaftszweck wird insbesondere durch die Unterstützung von Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder die aus wirtschaftlichen Gründen der Hilfe bedürfen, verwirklicht, so beispielsweise durch die medizinische Versorgung von kranken und pflegebedürftigen Personen. 3. Das planmäßige Zusammenwirken i.S.v. § 57 Abs. 3 AO in der jeweiligen Fassung erfolgt durch eine Zusammenarbeit verschiedener Kooperationspartner mit dem Ziel, gemeinsam ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Kooperationspartner in diesem Sinne können die SRH Holding (SdbR) und die Gesellschaften, an denen die SRH Holding (SdbR) unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Konzernunternehmen) sowie weitere Gesellschaften sein. Das planmäßige Zusammenwirken umfasst alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die satzungsmäßigen Zwecke der kooperierenden Körperschaften zu unterstützen und zu befördern, und zwar: 1. administrative Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 2. Einkaufsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 3. Arzneimittelversorgung inkl. Supportleistungen 4. Beköstigungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 5. Betriebsführungsdienstleistungen 6. Gebäudemanagementdienstleistungen inkl. Supportleistungen 7. Hol-, Bring-, Wach- und Sicherheitsdienstleistungen und artverwandte Tätigkeiten inkl. Supportleistungen 8. Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 9. Medizintechnikdienstleistungen inkl. Supportleistungen 10. IT-Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 11. Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen 12. Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Sozial- und Bildungsbereich inkl. Supportleistungen 13. Nutzungsüberlassungen hinsichtlich beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter 14. Ausleihungen von Mitteln. Kooperierende Körperschaften in diesem Sinne sind sowohl die die Tätigkeit erbringende als auch die die Leistung empfangende Körperschaft. 4. Sie verwirklicht und fördert damit auch die Zwecke der gemeinnützigen SRH Holding (SdbR), Heidelberg und der gemeinnützigen SRH Gesundheit GmbH. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 5000000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von SRH Klinikum Burgenlandkreis GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Naumburg (Saale), Humboldtstraße 31, 06618. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von SRH Klinikum Burgenlandkreis GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist SRH Klinikum Burgenlandkreis GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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