Sonne + Wind Beteiligungen AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
07.11.2008 Sanders-Keilhäuber Berlin - - Der Sitz ist nach Berlin (jetzt AG Charlottenburg, HRB 116056 - -
03.03.2008 Pollmächer - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 08.07.2005 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 250.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.11.2007, 25.11.2007 und 29.11.2007 ist § 3 Abs. 1 (Grundkapital) und Abs. 2 (Grundkapital und Aktien) der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - Das genehmigte Kapital beträgt noch 3.650.000,00 EUR. - -
- - Die Hauptversammlung vom 30.07.2004 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Bekanntmachungen) beschlossen. - - - Beschluss Blatt 172 f Sonderband Satzung Blatt IV Sonderband
Ziff. III - Die Hauptversammlung vom 30.08.2002 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 1 (Grundkapital) beschlossen. Es wurde ein Aktiensplitt im Verhältnis 1 : 4 beschlossen. - - - HV.BeschlussSdb.
Aufsichtsrats-Beschluss Blatt 137 f Sonderband - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 30. November 2000 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere EUR 879.092,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 31. Januar 2001 ist § 3 Ziffer 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - - - Vorstands-Beschluss Blatt 135 f Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 15.11.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.07.2001. Düsseldorf Aktiengesellschaft Satzung vom 2. November 2000 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 30. November 2000 geändert. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 31. Oktober 2005 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals um bis zu 3.525.000.- Euro zu erhöhen. Über den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte einschließlich der Gattung der auszugebenden Aktien und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Den Aktionären steht dabei das gesetzliche Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften einschließlich der Beteiligung an börsennotierten Aktiengesellschaften im In- und Ausland, sowie die Unternehmensberatung und alle damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. - Ist nur eine Person zum Vorstand bestellt, vertritt sie die Gesellschaft allein. Bei mehreren Vorstandmitgliedern wird die Gesellschaft durch zwei gemeinsam oder durch eines zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelne Vorstandsmitglieder ermächtigen, die Gesellschaft allein zu vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern generell oder für den Einzelfall die Befugnis erteilen, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Satzung Blatt 65, 70 Sonderband
12.07.2006 Haueiss Hilden Die Hauptversammlung vom 30.06.2006 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. (2) und mit ihr die Sitzverlegung nach Hilden beschlossen. Ferner wurden §§ 12 Abs. 1-4 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) und 13 (Voraussetzungen für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübungen) neu gefasst. - - - Beschluss Blatt 228 f Sonderband
ergänzend von Amts wegen gerötet - - - - - Lfd. Nr. 1 Spalte 6
18.10.2005 Pollmächer - Die Hauptversammlung vom 08.07.2005 hat eine Änderung der Satzung in § 3 Abs. 2. (Grundkapital und Aktien) beschlossen. - Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum - Beschluss Blatt 198 ff Sonderband

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