Rößler und Partner Medien GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
19.09.2018 Fischer - - - Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. - -
01.08.2018 Fischer - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Konstanz vom 06.07.2018 (K 40 IN 30/16) ist das Insolvenzverfahren eingestellt. - -
18.02.2016 Fischer - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Konstanz vom 15.02.2016 (K 40 IN 30/16) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Konstanz, K 40 IN 30/16) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. - -
27.01.2016 Fischer - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Konstanz vom 25.01.2016 (40 IN 30/16) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - -
09.11.2006 Desselmann Konstanz Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 06.02.1995. Die Herstellung von Druckvorlagen aller Art, Computegrafiken, grafische Dienstleistungen, Information- und Werbedesign, multimediale Produktionen, Beratung und Schulung von Systemanwendern. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu errichten, zu erwerben oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen sowie deren Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu betreiben die geeignet sind den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.11.2006. Tag der ersten Eintragung: 31.03.1995 Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 9-21

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