Roels, Harnischmacher & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft






Kapital:
108000.00 EUR
Zweck:
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. §57 Abs. 3 StBerG.Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter einer Zweigniederlassung muss gemäß § 34 Abs. 2 Steuerberatergesetz ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Die Gesellschaft darf sich an anderen Gesellschaften beteiligen, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung | Kommentar |
---|---|---|---|---|---|
24.11.2020 Adam | - | Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 | Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere | - |
19.06.2012 Schramm | - | Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2012 und 27.03.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde die Änderung der §§ 4 (Stammkapital), 5 (Halten und Übertragen von Geschäftsanteilen), 6 (Geschäftsführung und Vertretung), 7 (Jahresabschluss), 8 (Ergebnisverwendung, Gewinnverteilung), 9 (Beschlussfassung und Gesellschafterversammlung) und 10 (Einziehung von Geschäftsanteilen) beschlossen. Weiterhin wurde ein neuer § 11 (Ausscheiden eines Neugesellschafters) hinzugefügt und der bisherige § 11 zum § 12 (Kündigung der Gesellschaft) , der bisherige § 12 wurde § 13 (Tod eines Gesellschafters), der bisherige § 13 wurde § 14 (Abfindung bei Ausscheiden), der bisherige § 15 ist entfallen und ein neuer § 15 (Abfindung für ausscheidende Neugesellschafter) eingefügt, der bisherige § 14 wurde § 16 (Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht),der bisherige § 16 wurde § 17 (Auflösung der Gesellschaft), der bisherige § 17 wurde § 18 (Bekanntmachungen) und der bisherige § 18 wurde § 19 (Schriftform) sowie der bisherige § 19 wurde § 20 (Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen).Der Gesellschaftsvertrages wurde insgesamt neu gefasst. | Jegliche für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gem. § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne des § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter einer Zweigniederlassung muss gem. § 34 Abs. 2 Steuerberatergesetz ein Steuerberater sein, | - | - |
25.01.2010 | Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen | - | - | - | - |
10.12.2003 Prinz | Iserlohn | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 02.07.1987 zuletzt geändert am 20.12.2002 | Jegliche für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gem. § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StberG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4. Nr. 1 StberG, wie | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft | Tag der ersten Eintragung: 30.07.1987 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.12.2003. |
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Roels, Harnischmacher & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein Unternehmen vom Typ GmbH, das in Iserlohn registriert ist. Das Unternehmen ist in den Bereichen Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. §57 Abs. 3 StBerG.Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter einer Zweigniederlassung muss gemäß § 34 Abs. 2 Steuerberatergesetz ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Die Gesellschaft darf sich an anderen Gesellschaften beteiligen, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. tätig. Die Registrierungsnummer lautet HRB 1100. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 108000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Roels, Harnischmacher & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Iserlohn, Schulstraße 31, 58636. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Roels, Harnischmacher & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Roels, Harnischmacher & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region Iserlohn und darüber hinaus.
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