Quadoro Investment GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Berliner Straße, 114, 63065, Offenbach am Main
Kapital: 325000.00 EUR
Zweck: (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die jeweils in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: 1. Sachwerte, sofern es sich handelt um a. Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland, b. Schiffe, Schiffsaufbauten und Schiffsbestand- und -ersatzteile, c. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile, d. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, e. Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestand- und -ersatzteile, f. Fahrzeuge, die im Rahmen der Elektromobilität genutzt werden, g. Container, h. für Vermögensgegenstände im Sinne der Buchstaben b bis f genutzte Infrastruktur. 2. Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften, 3. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne der Nummer 1 sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, 4. Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, 5. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, 6. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, 7. Vermögensgegenstände nach den §§ 193 bis 195 KAGB. - offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (§ 284 KAGB), welche in folgende Vermögensgegenstände investieren dürfen: 1. Die in § 284 Abs. 1 KAGB genannten Vermögensgegenstände. 2. Folgende, in § 284 Abs. 2 KAGB genannte Vermögensgegenstände: a. Wertpapiere im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, b. Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, c. Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, d. Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB, e. Immobilien im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB, f. Bteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB, g. Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, h. Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 h) KAGB, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, i. Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF sowie ausländische AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Die Gesellschaft darf die folgenden Dienst- und Nebendienstleistungen betreiben: - Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), - Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. (5) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (6) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung Kommentar
17.07.2023 Hrivula - - - - Fall 36
19.04.2023 Hrivula - - - - Fall 35
17.03.2023 Hrivula - - - - Fall 34
- KAGB, c. Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 - KAGB, d. Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB, e. Immobilien im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB, f. Bteiligungen an Immobilien- Gesellschaften im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB, g. Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, h. Beteiligungen an ÖPPProjektgesellschaften und Infrastruktur- Projektgesellschaften im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 h) KAGB, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, i. Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EUAIF sowie ausländische AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Die Gesellschaft darf die folgenden - -
27.06.2022 Hrivula - Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAG - Fall 33
17.01.2022 Jung - - - - Fall 32
02.07.2021 Hrivula - Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. - - Fall 31
08.06.2021 Hrivula - - - - Fall 29
09.10.2020 Hrivula - Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung des § 6 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. - - Fall 28
24.06.2020 Hrivula - - - - Fall 27
- - - - - Fall 26
02.10.2019 Hrivula - - - - Fall 25
21.08.2019 Jung - - - - Fall 24
11.06.2019 Hrivula - - - - Fall 23
- - - - - Fall 22
29.03.2019 Hrivula - Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) - - -
06.03.2019 Hrivula - Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2019 mit Nachtrag vom 21.02.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAG - -
20.07.2018 Hrivula - - - - Fall 19
27.03.2018 Hrivula - Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. - - Fall 18
28.11.2017 Hrivula - - - - Fall 15
28.05.2015 Schreiner - - - - Fall 13
17.06.2014 Bienmüller - Die Gesellschafterversammlung vom 05.05.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderungen in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 6 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. § 9 (alt: (1) Gegenstand des Unternehmens ist 1.1. die kollektive Vermögensverwaltung von 1.1.1 Geschlossenen inländischen Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. -
08.05.2014 Bienmüller - beschlossen. - - Fall 9
07.02.2014 Bienmüller Geschäftsanschrift: Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main - - - Fall 8
23.01.2014 Bienmüller - - - - Fall 7
28.12.2012 Bienmüller - Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital) und 6 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft Fall 6
- - - - - Fall 4
21.12.2011 Bienmüller - Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 9 - - -
. - - - - Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 16.12.2008 berichtigt in Spalte 2
16.12.2008 Dr. Zehelein Offenbach am Main Geschäftsanschrift: Berliner Straße 114, 63067 Offenbach am Main Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2008 die Gründung und/oder der Erwerb von und/oder die Beteiligung an Personengesellschaften, insbesondere auch als geschäftsführender Gesellschafter sowie deren Geschäftsführung und Verwaltung Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als -

Firmendokumente

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L J Investment GmbH GmbH Krailling Meisenweg 19, b, 82152, Krailling
A&A Investment GmbH GmbH Regensburg Donaustaufer Straße, 240a, 93055, Regensburg
Y.A.M. Investment GmbH GmbH Berlin Ohmstraße, 7, 10179, Berlin
K.S.L. Investment GmbH GmbH Frankfurt am Main Fritz-Schubert-Ring, 7, 60388, Frankfurt am Main
T.S.S. Investment GmbH GmbH Frankfurt am Main Ludwig-Scriba-Str., 25, 65929, Frankfurt am Main
L & S Investment GmbH GmbH Gelnhausen Nußallee, 17, 63450, Gelnhausen
Quadoro Investment GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die jeweils in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: 1. Sachwerte, sofern es sich handelt um a. Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland, b. Schiffe, Schiffsaufbauten und Schiffsbestand- und -ersatzteile, c. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile, d. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, e. Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestand- und -ersatzteile, f. Fahrzeuge, die im Rahmen der Elektromobilität genutzt werden, g. Container, h. für Vermögensgegenstände im Sinne der Buchstaben b bis f genutzte Infrastruktur. 2. Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften, 3. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne der Nummer 1 sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, 4. Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, 5. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, 6. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, 7. Vermögensgegenstände nach den §§ 193 bis 195 KAGB. - offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (§ 284 KAGB), welche in folgende Vermögensgegenstände investieren dürfen: 1. Die in § 284 Abs. 1 KAGB genannten Vermögensgegenstände. 2. Folgende, in § 284 Abs. 2 KAGB genannte Vermögensgegenstände: a. Wertpapiere im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, b. Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, c. Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, d. Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB, e. Immobilien im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB, f. Bteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB, g. Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, h. Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 h) KAGB, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, i. Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF sowie ausländische AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Die Gesellschaft darf die folgenden Dienst- und Nebendienstleistungen betreiben: - Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), - Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. (5) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (6) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 325000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Quadoro Investment GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Offenbach am Main, Berliner Straße 114, 63065. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Quadoro Investment GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Quadoro Investment GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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