Pithan & Milacher Steuerberatungsgesellschaft mbH



Kapital:
30000.00 EUR
Zweck:
Gegenstand des Unternehmens sind die für die Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die Übernahme einer treuhänderischen Tätigkeit. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie zum Beispiel Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann mit den vorstehenden Einschränkungen andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist. Sie darf mit den vorstehenden Einschränkungen auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks dienlich sein können. Sie darf auch, wenn und soweit berufsrechtlich zulässig, Zweigniederlassungen errichten. Auch für den Leiter der Zweigniederlassung gilt die Residenzpflicht gemäß § 34 Abs. 2 Satz 2 StBerG am Sitz der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung | Kommentar |
---|---|---|---|---|---|
22.02.2016 Klement | - | Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. | - | - | - |
13.11.2015 Pohlmann | Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Pfälzer Str. 59, 46145 Oberhausen | - | - | - | - |
20.03.2007 Kassen | - | Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 5.000,00 beschlossen. | - | - | - |
02.06.2006 Dr. Rausch | Oberhausen | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 17.11.2005/03.01.2005, zuletzt geändert am 26.04.2006. | Gegenstand des Unternehmens sind die für die Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die Übernahme einer treuhänderischen Tätigkeit. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie zum Beispiel Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann mit den vorstehenden Einschränkungen andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist. Sie darf mit den vorstehenden Einschränkungen auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks dienlich sein können. Sie darf auch, wenn und soweit berufsrechtlich zulässig, Zweigniederlassungen errichten. Auch für den Leiter der Zweigniederlassung gilt die Residenzpflicht gemäß § 34 Abs. 2 Satz 2 StBerG am Sitz der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich. | Als Geschäftsführer sind Steuerberater zu bestellen. Mindestens ein Geschäftsführer, der Steuerberater ist, muss eine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich haben.Neben Steuerberatern könnnen auch Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie, nach Genehmigung durch die zuständige Steuerberaterkammer, besonders befähigte Personen mit einer anderen Ausbildung als in einer der in § 36 StBerG genannten Fachrichtungen als Geschäftsführer bestellt werden . Die Zahl der Geschäftsführer, die nicht Steuerberater sind, darf die Zahl der Steuerberater unter den Geschäftsführern nicht übersteigen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Dieser Geschäftsführer muss Steuerberater sein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten, wobei eine der vertretenden Personen mindestens Steuerberater sein muss. Durch Gesellschafterbeschluß kann einem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten, vorausgesetzt, er ist Steuerberater. Geschäftsführer können die Befugnis erhalten, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. | SB Bl. 1 - 33 |
Firmendokumente
- Anzeige nach Eingang // 18.02.2016 // Anmeldung vom 18.02.2016
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 18.02.2016
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 14.02.2007
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 22.02.2016
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am <,Aufnahmedatum unbekannt>,
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 18.02.2016
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 11.02.2016
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 14.02.2007
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // 11.02.2016 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 11.02.2016
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 14.02.2007
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Sonstige Urkunde / Unterlage // Sonstige Urkunde / Unterlage vom 14.02.2007
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Sonstige Urkunde / Unterlage // Sonstige Urkunde / Unterlage vom 25.01.2007
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Sonstige Urkunde / Unterlage // Sonstige Urkunde / Unterlage vom 18.01.2007
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 5 // Anmeldung vom 18.02.2016
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 5 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 18.02.2016
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 5 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 22.02.2016
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 5 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 11.02.2016
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 4 // Anmeldung vom 11.02.2016
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 4 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 11.02.2016
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Anmeldung vom 14.02.2007
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 14.02.2007
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am <,Aufnahmedatum unbekannt>,
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 14.02.2007
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Sonstige Urkunde / Unterlage vom 14.02.2007
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Sonstige Urkunde / Unterlage vom 25.01.2007
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Sonstige Urkunde / Unterlage vom 18.01.2007
- Anzeige nach Eingang // 18.02.2016 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 18.02.2016
- Anzeige nach Eingang // 18.02.2016 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 22.02.2016
- Anzeige nach Eingang // 15.02.2016 // Anmeldung vom 11.02.2016
- Anzeige nach Eingang // 15.02.2016 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 11.02.2016
- Anzeige nach Eingang // 21.02.2007 // Anmeldung vom 14.02.2007
- Anzeige nach Eingang // 21.02.2007 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 14.02.2007
- Anzeige nach Eingang // 21.02.2007 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am <,Aufnahmedatum unbekannt>,
- Anzeige nach Eingang // 21.02.2007 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 14.02.2007
- Anzeige nach Eingang // 21.02.2007 // Sonstige Urkunde / Unterlage vom 14.02.2007
- Anzeige nach Eingang // 21.02.2007 // Sonstige Urkunde / Unterlage vom 25.01.2007
- Anzeige nach Eingang // 21.02.2007 // Sonstige Urkunde / Unterlage vom 18.01.2007
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C.T.A. Steuerberatungsgesellschaft mbH | GmbH | Freilassing | Industriestr., 6, 83395, Freilassing |
Pithan & Milacher Steuerberatungsgesellschaft mbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen Gegenstand des Unternehmens sind die für die Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die Übernahme einer treuhänderischen Tätigkeit. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie zum Beispiel Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann mit den vorstehenden Einschränkungen andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist. Sie darf mit den vorstehenden Einschränkungen auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks dienlich sein können. Sie darf auch, wenn und soweit berufsrechtlich zulässig, Zweigniederlassungen errichten. Auch für den Leiter der Zweigniederlassung gilt die Residenzpflicht gemäß § 34 Abs. 2 Satz 2 StBerG am Sitz der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 30000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Pithan & Milacher Steuerberatungsgesellschaft mbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Oberhausen, Pfälzer Str. 59, 46145. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Pithan & Milacher Steuerberatungsgesellschaft mbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Pithan & Milacher Steuerberatungsgesellschaft mbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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