Philips Medizintechnik GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
29.01.2004 Ruholl - - - Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.11.2003 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Philips Medizin Systeme Hofheim - Wallau GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRB 88352) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Philips Medizin Systeme Hofheim - Wallau GmbH am - Verschmelzungsvertrag Blatt 8-10 Sonderband 2
02.12.2003 Ruholl Hamburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 01.09.1947 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.03.2002 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2003 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Hofheim am Taunus (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 39259) nach Hamburg beschlossen. Die Herstellung, der Verkauf, die Installation und Wartung von elektromechanischen und elektronischen Geräten aller Art, insbesondere von Röntgeneinrichtungen, Radioisotopen- Messeinrichtungen, radioaktiven Präparaten, Laboreinrichtungen, Anlagen für Feinstrukturanalysen, Elektronenmikroskopie, Massenspektrometrie, Strahlungsmessgeräten, elektromedizinischen Apparaten und Patienentenüberwachungsanlagen, u.a. einschließlich Zubehör und Verbrauchsmaterial für medizinische, industrielle und wissenschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft ist berechtigt, Teile ihres Geschäftsbetriebes oder ihren gesamten Geschäftsbetrieb Dritten zu verpachten oder zu überlassen. Mit der Picker International GmbH, Hofheim am Taunus als herrschendem Unternehmen ist am 22.12.1998 ein Betriebspachtvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 23.12.1998 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Gesellschaftsvertrag Blatt 4 ff. Sonderband 2

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