METRO Cash & Carry Eastern Europe GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
02.10.2006 Dick - - - Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden METRO Cash & Carry Western Europe GmbH am 18.09.2006 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG. - -
12.09.2006 Dick - - - Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.06.2006 mit der METRO Cash & Carry Western Europe GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 40125) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. - Verschmelzungsvertrag Blatt 32 f Sonderband Zustimmungsbeschlüsse Bl. 56, 57 Sonderband
20.10.2004 Detlefsen - - - - - Von Amts wegen eingetragen.
15.10.2003 Dick - Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2003 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR auf 52.000,00 EUR beschlossen. - - - Beschluss Blatt 162 f Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 176 ff Sonderband
15.09.2003 Koelpin - Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2003 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR auf 51.500 EUR beschlossen. - - - Beschluss Blatt 126 f Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 145 ff Sonderband
16.07.2003 Dick - Die Gesellschafterversammlung vom 24.04.2003 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR beschlossen. - - - Beschluss Blatt 90 Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 104 ff Sonderband
- - - - - - Zustimmungsbeschlüsse Blatt 51, 53 Sonderband Verschmelzungsvertrag Blatt 43 ff Sonderband
20.01.2003 Dick - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.11.2002 - -
09.12.2002 Dick - Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2002 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 1 und damit der Firma beschlossen. Dieselbe Gesellschafterversammlung hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24000 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Yesss GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 38413 beschlossen. - Mit der METRO Cash & Carry International Holding GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 37504) als herrschendem Unternehmen ist am 03.09.2002 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2002 zugestimmt. Die Gesellschafterversammlung des herrschenden Unternehmens hat am 4. 9. 2002 zugestimmt. - Beschlüsse Blatt 51 ff, 69 Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 71 ff Sonderband Ergebnisabführungsvertr ag Blatt 66 ff Sonderband
14.01.2002 Dick Düsseldorf Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 20. Januar 1994 Die Gesellschafterversammlung vom 23. November 2001 hat die Sitzverlegung von Böblingen (bisher AG Böblingen HRB 3546) nach Düsseldorf und die Änderung der Firma beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde in § 1 entsprechend geändert. Durch denselben Gesellschafterbeschluss wurde das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umgestellt, von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöht und § 3 (Stammkapital) entsprechend geändert. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Das Halten von in- und ausländischen Handels- und Dienstleistungsgesellschaften, insbesondere Cash & Carry- Gesellschaften, die Nahrungsmittel, Genußmittel und andere Konsumgüter des täglichen Bedarfs auf Selbstbedienungsbasis verkaufen sowie die Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen für diese Cash & Carry-Gesellschaften. Die Gesellschaft ist berechtigt, das Cash & Carry-Geschäft im vorgenannten Geschäftsbereich auch selbst zu tätigen. - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jedem Geschäftsführer kann gestattet werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines Dritten zu vertreten (Befreiung vom Verbot der Mehrvertretung des § 181 BG Beschluss Blatt 9 ff. Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 14 ff. Sonderband

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