Medizinisches Versorgungszentrum der Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Hohenzollern Straße, 40, 72488, Sigmaringen
Kapital: 25000.00 EUR
Zweck: 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9,10 und 13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (Mildtätigkeit). 2. Die gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere durch den Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V, durch die vertragsärztliche und privatärztliche Versorgung, durch die ambulante und stationäre Pflege sowie der sonstigen medizinischen Leistungen. Darüber hinaus wird der Zweck der Gesellschaft durch die Erbringung von Bildungsdienstleistungen verwirklicht, insbesondere die Fort-, Aus- und Weiterbildung von medizinischem Fachpersonal. Der Zweck der Gesellschaft wird auch durch die Teilnahme an medizinischen Forschungsvorhaben und wissenschaftlichen medizinischen Studien verwirklicht. Die wissenschaftlichen Ergebnisse der Gesellschaft werden zeitnah veröffentlicht und sind der Allgemeinheit zugänglich. Darüber hinaus wird der Zweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO in der jeweiligen Fassung erfüllt und durch die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung verwirklicht. Der mildtätige Gesellschaftszweck wird insbesondere durch die Unterstützung von Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder die aus wirtschaftlichen Gründen der Hilfe bedürfen, verwirklicht, so beispielsweise durch Medizinische Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V. 3. Das planmäßige Zusammenwirken i.S.v. § 57 Abs. 3 AO in der jeweiligen Fassung erfolgt durch eine Zusammenarbeit verschiedener Kooperationspartner mit dem Ziel, gemeinsam ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Kooperationspartner in diesem Sinne können die SRH Holding (SdbR) und die Gesellschaften, an denen die SRH Holding (SdbR) unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Konzernunternehmen) sowie weitere Gesellschaften sein, die Kooperationspartner werden in einer separaten, nicht als Teil des Gesellschaftsvertrages anzusehenden, Aufstellung namentlich benannt und der Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht. Das planmäßige Zusammenwirken umfasst alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die satzungsmäßigen Zwecke der kooperierenden Körperschaften zu unterstützen und zu befördern, und zwar: 1. administrative Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 2. Einkaufsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 3. Arzneimittelversorgung inkl. Supportteistungen 4. Beköstigungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 5. Betriebsführungsdienstleistungen 6. Gebäudemanagementdienstleistungen inkl. Supportleistungen 7. Hol-, Bring-, Wach- und Sicherheitsdienstleistungen und artverwandte Tätigkeiten inkl. Supportleistungen 8. Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 9. Medizintechnikdienstleistungen inkl. Supportleistungen 10. IT-Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 11. Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen 12. Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Sozial- und Bildungsbereich inkl. Supportleistungen 13. Nutzungsüberlassungen hinsichtlich beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter 14. Ausleihungen von Mitteln, Kooperierende Körperschaften in diesem Sinne sind sowohl die die Tätigkeit erbringende als auch die die Leistung empfangende Körperschaft. 4. Sie verwirklicht und fördert damit auch die Zwecke der gemeinnützigen SRH Holding (SdbR), Heidelberg und der gemeinnützigen SRH Kliniken GmbH.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung
13.09.2021 Suslov - - - Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.08.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MVZ Bilharz Ärztehaus GmbH", Sigmaringen (Amtsgericht Ulm HRB 732205) -
13.09.2021 Suslov - - - Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.08.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SRH MVZ Pfullendorf GmbH", Pfullendorf (Amtsgericht Ulm HRB 722675) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. -
13.09.2021 Suslov - - - Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.08.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MVZ Alb-Lauchert Bingen GmbH", Bingen (Amtsgericht Ulm HRB 732894) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. -
14.01.2011 Schorowski - - - - -
20.03.2009 Bullmann Sigmaringen Geschäftsanschrift: Hohenzollern Straße 40, 72488 Sigmaringen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 18.02.2009. Die Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie die integrierte Versorgung - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

Firmendokumente

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Medizinisches Versorgungszentrum der Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9,10 und 13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (Mildtätigkeit). 2. Die gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere durch den Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V, durch die vertragsärztliche und privatärztliche Versorgung, durch die ambulante und stationäre Pflege sowie der sonstigen medizinischen Leistungen. Darüber hinaus wird der Zweck der Gesellschaft durch die Erbringung von Bildungsdienstleistungen verwirklicht, insbesondere die Fort-, Aus- und Weiterbildung von medizinischem Fachpersonal. Der Zweck der Gesellschaft wird auch durch die Teilnahme an medizinischen Forschungsvorhaben und wissenschaftlichen medizinischen Studien verwirklicht. Die wissenschaftlichen Ergebnisse der Gesellschaft werden zeitnah veröffentlicht und sind der Allgemeinheit zugänglich. Darüber hinaus wird der Zweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO in der jeweiligen Fassung erfüllt und durch die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung verwirklicht. Der mildtätige Gesellschaftszweck wird insbesondere durch die Unterstützung von Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder die aus wirtschaftlichen Gründen der Hilfe bedürfen, verwirklicht, so beispielsweise durch Medizinische Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V. 3. Das planmäßige Zusammenwirken i.S.v. § 57 Abs. 3 AO in der jeweiligen Fassung erfolgt durch eine Zusammenarbeit verschiedener Kooperationspartner mit dem Ziel, gemeinsam ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Kooperationspartner in diesem Sinne können die SRH Holding (SdbR) und die Gesellschaften, an denen die SRH Holding (SdbR) unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Konzernunternehmen) sowie weitere Gesellschaften sein, die Kooperationspartner werden in einer separaten, nicht als Teil des Gesellschaftsvertrages anzusehenden, Aufstellung namentlich benannt und der Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht. Das planmäßige Zusammenwirken umfasst alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die satzungsmäßigen Zwecke der kooperierenden Körperschaften zu unterstützen und zu befördern, und zwar: 1. administrative Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 2. Einkaufsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 3. Arzneimittelversorgung inkl. Supportteistungen 4. Beköstigungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 5. Betriebsführungsdienstleistungen 6. Gebäudemanagementdienstleistungen inkl. Supportleistungen 7. Hol-, Bring-, Wach- und Sicherheitsdienstleistungen und artverwandte Tätigkeiten inkl. Supportleistungen 8. Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 9. Medizintechnikdienstleistungen inkl. Supportleistungen 10. IT-Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 11. Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen 12. Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Sozial- und Bildungsbereich inkl. Supportleistungen 13. Nutzungsüberlassungen hinsichtlich beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter 14. Ausleihungen von Mitteln, Kooperierende Körperschaften in diesem Sinne sind sowohl die die Tätigkeit erbringende als auch die die Leistung empfangende Körperschaft. 4. Sie verwirklicht und fördert damit auch die Zwecke der gemeinnützigen SRH Holding (SdbR), Heidelberg und der gemeinnützigen SRH Kliniken GmbH. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Medizinisches Versorgungszentrum der Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Sigmaringen, Hohenzollern Straße 40, 72488. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Medizinisches Versorgungszentrum der Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Medizinisches Versorgungszentrum der Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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