Kolping Familienferien- und Tagungsstätten Betreiber-gem. GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
25.09.2007 Engeland - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 141 a Absatz 1 FGG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
15.08.2007 Schwering - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (Az. 75 IN 420/01) vom 22.06.2007 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. - -
28.02.2002 Osterhammel - - - Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (Amtsgericht Köln, 75 IN 420/01). Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen. - -
04.01.2002 Wartenberg - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (75 IN 420/01) vom 18.12.2001 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. - -
- Durchführung von Altenerholungen zur Förderung des Lebens in Gemeinschaft im Alter sowie Hilfe bei altersbedingten Schwierigkeiten. - Aufnahme von Jugendgruppen mit jugendpflegerischer Betreuung sowie ferner Betreuung minderjähriger Kinder im hauseigenen Kindergarten. d) Förderung der Völkerverständigung insbesondere durch Zusammenarbeit mit den Rechtsträgern anderer Länder, durch Europapartnerschaften, internationalen Jugendaustausch und Wirken als internationale Begegnungsstätte. - - -
04.09.2001 Oppermann Durchfürhung von Erholungsmaßnahmen und Betreuung körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 Nr. 1 AO. 2. Verwirklichung gemeinnütziger Zwecke (§ 52 AO) durch Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 30.08.1999, geändert am 07.12.1999. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Familienferienstätten im Rahmen der Wohlfahrtspflege durch die selbstlose Unterstützung insbesondere der in § 53 AO genannten Personen sowie die Ausübung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke vornehmlich durch die Förderung der Bildung und Erziehung sowie der Alten- und Jugendhilfe und die Förderung kirchlicher Zwecke durch die selbstlose Förderung der römisch katholischen Kirche. Dazu gehören insbesondere: 1. Verwirklichung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO) durch - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 13.12.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.09.2001.

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