Kerckhoff-Klinik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Benekestraße 2 -, 8, 61231, Bad Nauheim
Kapital: 15000000.00 EUR
Zweck: Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Absatz 2 Nr. 3 der Abgabenordnung) und die Förderung von Wissenschaft, Forschung (§ 52 Absatz 2 Nr. 1 der Abgabenordnung) und Lehre. Diese Zwecke sollen insbesondere durch den Betrieb von Krankenhäusern i.S. von § 67 der Abgabenordnung, Erbringung von Rehabilitationsmaßnahmen, Nachsorge- und Pflegemaßnahmen sowie durch medizinische Forschung, vorzugsweise der kliniknahen Forschung auf den Gebieten Herz-, Kreislaufkrankheiten, Rheumaerkrankungen, Lungenerkrankungen und auf dem Gebiet der Gefäßmedizin sowie durch Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Gesundheitspflege wie Krankenhäusern und wissenschaftlichen Einrichtungen verwirklicht werden.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
10.10.2022 Heid - - - - - Fall 29
08.09.2021 Heid - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kerckhoff-Klinik Forschungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Bad Nauheim (Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 2019) verschmolzen. - Fall 28
29.04.2021 Heide - - - - - Fall 27
- - - - - - Fall 26
27.08.2019 Heid - Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Absatz 2 Nr. 3 der Abgabenordnung) und die Förderung von Wissenschaft, Forschung (§ 52 Absatz 2 Nr. 1 der Abgabenordnung) und Lehre. Diese Zwecke sollen insbesondere durch den Betrieb von Krankenhäusern i.S. von § 67 der Abgabenordnung, Erbringung von Rehabilitationsmaßnahmen, Nachsorge- und Pflegemaßnahmen sowie durch medizinische Forschung, vorzugsweise der kliniknahen Forschung auf den Gebieten Herz-, Kreislaufkrankheiten, Rheumaerkrankungen, Lungenerkrankungen und auf dem Gebiet der Gefäßmedizin sowie durch Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Gesundheitspflege wie Krankenhäusern und wissenschaftlichen Einrichtungen verwirklicht werden. - - Fall 25
02.07.2019 Heide - - - - - Fall 24
11.01.2019 Heide - - - - - Fall 23
12.10.2015 Heid - Die Gesellschafterversammlung vom 09.09.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. - - - Fall 21
14.08.2014 Heid - Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand) beschlossen. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Absatz 2 Nr. 3 der Abgabenordnung) und die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Absatz 2 Nr. 1 der Abgabenordnung). Diese Zwecke sollen insbesondere durch den Betrieb von Krankenhäusern i.S. von § 67 der Abgabenordnung, Erbringung von Rehabilitationsmaßnahmen, Nachsorge- und Pflegemaßnahmen sowie durch medizinische Forschung, vorzugsweise der kliniknahen Forschung auf den Gebieten Herz-, Kreislaufkrankheiten, Rheumaerkrankungen, Lungenerkrankungen und auf dem Gebiet der Gefäßmedizin sowie durch Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen - - Fall 20
08.04.2013 Heid - - - - - Fall 19
31.01.2013 Heid - - - - - Fall 18
01.11.2010 Heid - Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages inbesondere in § 3 (Gegenstand) sowie in den §§ 8 und 9 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege ( 52 Absatz 2 Nr. 3 der Abgabenordnung) und die Förderung von Wissenschaft und Forschung ( 52 Absatz 2 Nr. 1 der Abgabenordnung). Diese Zwecke sollen insbesondere durch den Betrieb von Krankenhäusern i.S. von § 67 der Abgabenordnung, Erbringung von Rehabilitationsmaßnahmen, Nachsorge- und Pflegemaßnahmen sowie durch medizinische Forschung, vorzugsweise der kliniknahen Forschung auf den Gebieten Herz-, Kreislaufkrankheiten, Rheumaerkrankungen und Lungenerkrankungen sowie durch Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt, nun: Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Fall 16
17.10.2007 Heid - - - - - Fall 12
01.08.2007 Heid - - - - - Fall 11
14.11.2005 Heid - - - - - Blatt 243-252 Sonderband
04.05.2004 Rüdiger - - - - - Blatt 232 - 242 Sonderband
12.02.2003 Dr. Fritzsche - Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2002 hat die Umstellung des Stammkapitals auf 25.564,59 EUR sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 14.974.435,41 EUR auf 15.000.000,00 EUR - aus Gesellschaftsmitteln, §§ 57c ff. GmbHG - und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. - - - Gesellschaftsvertrag Blatt 178 ff. Sonderband
11.01.2002 Sieges Bad Nauheim Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 17.04.1962 zuletzt geändert am 31.08.1999 Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens i.S. von § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung. Dieser Zweck soll insbesondere durch den Betrieb von Krankenhäusern i.S. von § 67 der Abgabenordnung und der medizinischen Forschung, vorzugsweise der kliniknahen Forschung auf den Gebieten Herz-, Kreislaufkrankheiten und Rheumaerkrankungen sowie der Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen - Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 164 Sonderband
12.05.2010 Heid - - - - - Fall 15
- - - - - - Fall 14
06.02.2009 Müller Geschäftsanschrift: Benekestraße 2 - 8, 61231 Bad Nauheim Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6 (Bekanntmachungen) und 11 (Aufsichtsrat) beschlossen. - - - Fall 13

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Kerckhoff-Klinik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Absatz 2 Nr. 3 der Abgabenordnung) und die Förderung von Wissenschaft, Forschung (§ 52 Absatz 2 Nr. 1 der Abgabenordnung) und Lehre. Diese Zwecke sollen insbesondere durch den Betrieb von Krankenhäusern i.S. von § 67 der Abgabenordnung, Erbringung von Rehabilitationsmaßnahmen, Nachsorge- und Pflegemaßnahmen sowie durch medizinische Forschung, vorzugsweise der kliniknahen Forschung auf den Gebieten Herz-, Kreislaufkrankheiten, Rheumaerkrankungen, Lungenerkrankungen und auf dem Gebiet der Gefäßmedizin sowie durch Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Gesundheitspflege wie Krankenhäusern und wissenschaftlichen Einrichtungen verwirklicht werden. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 15000000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Kerckhoff-Klinik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Bad Nauheim, Benekestraße 2 - 8, 61231. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Kerckhoff-Klinik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Kerckhoff-Klinik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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