KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Große Gallusstraße, 18, 60312, Frankfurt am Main
Kapital: 5201000.00 EUR
Zweck: 1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen. 2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, b) Offene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 278 ff. KAGB, soweit es sich nicht um Hedgefonds oder Dach-Hedgefonds handelt, welche ausschließlich in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien i.S.d. § 1 Absatz 19 Nummer 21 KAGB, - Immobilien-Gesellschaften i.S.d. § 1 Absatz 19 Nummer 22 KAGB, - Bankguthaben i.S.d. § 195 KAGB, - Geldmarktinstrumente i.S.d. §§ 194 und 198 Nummer 2 KAGB, - Investmentanteile i.S.d.§ 253 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KAGB, - Wertpapiere i.S.d. § 253 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a KAGB und - Derivate i.S.d. § 253 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 KAGB. c) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche ausschließlich in die vorstehend unter Buchstabe b) genannten Vermögensgegenstände investieren. 3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, die mit den oben genannten Investmentvermögen vergleichbar sind. 4) Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum soweit sie sich ausschließlich auf Vermögensgegenstände bezieht, welche für Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 - 260 KAGB erworben werden dürfen, sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), - Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 5) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
- - - - - - Fall 42
15.06.2021 Weber - - - - - Fall 41
08.01.2021 Weber Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main - - - - Fall 40
11.09.2020 Zentgraf - - - - - Fall 39
14.06.2020 Bäuml - - - - - Fall 38
- - - - - - Fall 37
30.09.2019 Wittmann - Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 10 (Anzahl und Wahl der Aufsichtsratsmitglieder) und 12 (Einberufung und Beschlüsse des Aufsichtsrats) beschlossen. - - - Fall 36
08.07.2019 Wittmann - - - - - Fall 35
24.07.2018 Zentgraf - - - - - Fall 34
15.05.2018 Zentgraf - - - - - Fall 33
30.04.2018 Zentgraf - - - - - Fall 32
13.02.2017 Leifert - - - - - Fall 31
27.02.2015 Zentgraf - Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 (Dauer, Nachfolge von Todes wegen), 6a (Einziehung von Geschäftsanteilen), 6b (Abfindung) beschlossen. - - - Fall 29
- genannten Vermögensgegenstände investieren. 3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EUAIF und ausländische AIF, die mit den oben genannten Investmentvermögen vergleichbar sind. 4) Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum soweit sie sich ausschließlich auf Vermögensgegenstände bezieht, welche für Immobilien- Sondervermögen gemäß §§ 230 - 260 KAGB erworben werden dürfen, sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), - Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden - Geschlossene inländische Publikums- AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche ausschließlich in die vorstehend unter Buchstabe - - -
28.01.2015 Zentgraf Offene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 278 ff. KAGB, soweit es sich nicht um Hedgefonds oder Dach-Hedgefonds - Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: 1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAG - - Fall 28 v.A.w. zu lfd. Nr. 25 vom 07.01.2015 berichtigt
- Offene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 278 ff. KAGB, soweit es sich nicht um Hedgefonds oder Dach-Hedgefonds handelt, welche ausschließlich in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien i.S.d. § 1 Absatz 19 Nummer 21 KAGB, - Immobilien- Gesellschaften i.S.d. § 1 Absatz 19 Nummer 22 KAGB, - Bankguthaben i.S.d. § 195 KAGB, - Geldmarktinstrumente i.S.d. §§ 194 und 198 Nummer 2 KAGB, - Investmentanteile i.S.d.§ 253 Absatz 1 Satz - 1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAG - - -
07.01.2015 Zentgraf Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: , 3 (Immobilen-Sondervermögen und Nebentätigkeiten) 13 (Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates), 21 (Bekanntmachungen) beschlossen. - - - Fall 27
04.08.2014 Leifert Spezial-Sondervermögen gemäß § 91 bis 95 InvG, wenn für Rechnung dieser Sondervermögen ausschließlich Vermögensgegenstände i.S.d. § 2 Abs. 4 Nr. 2, 4, 5 und 6 sowie nach Maßgabe des § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 4 und 5 InvG und Derivate zu Absicherungszwecken erworben werden und soweit es sich nicht um Spezial-Sondervermögen in der Form von Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken oder in der Form von Dach- Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken handelt. , § 3 (Gegenstand) sowie § 21 (Bekanntmachungen) beschlossen. 1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Investmentgesetzes. Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von: - - Fall 26
- Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme der dort in Abs. 2 Buchstabe lit i) genannten. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EUAIF und ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, - Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von - - - - -
22.05.2014 Pfarschner - , in § 3 (Gegenstand der Gesellschaft) und in § 21 (Bekanntmachungen) beschlossen. 1. Die Gesellschaft ist eine - - Fall 24
09.05.2014 Leifert - - - - - Fall 25
10.10.2013 Pfarschner - - - - - Fall 23
15.03.2013 Raab - - - - - Fall 22
14.05.2012 Merz - - - - - Fall 21
24.10.2011 Seidler - - - - - Fall 20
29.07.2011 Simon - - - - - Fall 18
24.05.2011 Seidler - - - - - Fall 17
26.01.2011 Seidler - - - - - Fall 16
- - - - - - Fall 15
- die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder von einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben worden sind, für andere, - den Vertrieb von Anteilen, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes ausgegeben worden sind oder die nach §§ 130 bis 140 des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, d) sonstige mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten, e) sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Kapitalanlagegesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform beschränkt ist. - - -
16.09.2010 Leifert Spezial-Sondervermögen gemäß §§ 91 bis 95 InvG, wenn für Rechnung dieser Sondervermögen ausschließlich Vermögensgegenstände i.S.d. § 2 Abs. 4 Nr. 2, 4, 5 und 6 sowie nach Maßgabe des Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2010 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Immobilien-Sondervermögen und Nebentätigkeiten), § 6 (Veräußerung/Übertragung/Teilung/Belastung), 10 (Anzahl und Wahl der Aufsichtsratsmitglieder), 12 (Einberufung und Beschlüsse des Aufsichtsrates) und 13 (Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates) beschlossen. 1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Investmentgesetzes. Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von: - - Fall 14
16.08.2010 Leifert - - - - - Fall 13
08.06.2010 Leifert - - - - - Fall 12
10.05.2010 Leifert - - - - - Fall 11
- die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder von einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben worden sind, für andere, - den Vertrieb von Anteilen, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes ausgegeben worden sind oder die nach §§ 130 bis 140 des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, d) sonstige mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten, e) sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet - - -
04.03.2010 Leifert Infrastruktur-Sondervermögen gemäß §§ Die Gesellschafterversammlung vom 21.01.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 (Immobilien- Sondervermögen und Nebentätigkeiten), 13 Ziffer 2 c (Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates) sowie 21 (Bekanntmachungen) beschlossen. 1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Investmentgesetzes. Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von: - - Fall 10
14.09.2009 Seltmann - - - - - Fall 9
27.01.2009 Schuster - - - - - Fall 8
21.04.2008 Klab - - - - - Fall 7
20.10.2006 Simon - - - - - Anmeldung Blatt 116 Sonderband
14.07.2004 Greiner Frankfurt am Main Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 05.10.2000 zuletzt geändert am 18.07.2001 Der Gegenstand der Gesellschaft ist darauf gerichtet, bei ihr eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger (Anteilinhaber) nach Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 30.05.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Blatt 71 ff. Sonderband
13.07.2023 Senfleben - - - - - Fall 46
13.02.2023 Krämer - - - - - Fall 45
13.12.2021 Krämer - Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen. - - - Fall 44
19.11.2021 Weber - - - - - Fall 43

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KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen. 2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, b) Offene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 278 ff. KAGB, soweit es sich nicht um Hedgefonds oder Dach-Hedgefonds handelt, welche ausschließlich in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien i.S.d. § 1 Absatz 19 Nummer 21 KAGB, - Immobilien-Gesellschaften i.S.d. § 1 Absatz 19 Nummer 22 KAGB, - Bankguthaben i.S.d. § 195 KAGB, - Geldmarktinstrumente i.S.d. §§ 194 und 198 Nummer 2 KAGB, - Investmentanteile i.S.d.§ 253 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KAGB, - Wertpapiere i.S.d. § 253 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a KAGB und - Derivate i.S.d. § 253 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 KAGB. c) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche ausschließlich in die vorstehend unter Buchstabe b) genannten Vermögensgegenstände investieren. 3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, die mit den oben genannten Investmentvermögen vergleichbar sind. 4) Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum soweit sie sich ausschließlich auf Vermögensgegenstände bezieht, welche für Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 - 260 KAGB erworben werden dürfen, sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), - Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 5) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 5201000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Frankfurt am Main, Große Gallusstraße 18, 60312. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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