Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG
Adresse Adresse: Rüngsdorfer Straße 2, E, 53173, Bonn
Zweck: ist ausschließlich die Anlage und Verwaltung der Mittel der Teilgesellschaftsvermögen durch die Gesellschaft nach einer festen Anlagestrategie und dem Grundsatz der Risikomischung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach Kapitel 2 Abschnitt 1 und 3 KAGB (Publikums-Teilgesellschaftsvermögen) sowie nach Kapitel 3 Abschnitt 1 und 2 KAGB (Spezial-Teilgesellschaftsvermögen) zum Nutzen ihrer Aktionäre. Die Gesellschaft kann folgende Teilgesellschaftsvermögen auflegen: - Gemischte Teilgesellschaftsvermögen nach § 218 KAGB, - Sonstige Teilgesellschaftsvermögen nach § 220 KAGB, - Dach-Hedgefonds nach § 225 KAGB, - allgemeine offene Spezial-Teilgesellschaftsvermögen nach § 282 KAGB, die in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, - Hedgefonds nach § 283 KAGB, die in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, sowie - offene Spezial-Teilgesellschaftsvermögen mit festen Anlagebedingungen nach § 284 KAGB, die in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren. Immobilien nach § 1 Absatz 19 Nummer 21 KAGB dürfen für ein Teilgesellschaftsvermögen nicht erworben werden. Für das Investmentbetriebsvermögen darf die Gesellschaft jedwedes bewegliche und unbewegliche Vermögen erwerben, das für den Betrieb der Gesellschaft notwendig ist.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung
- - - - Die Aufteilung des Anfangskapitals ist geändert - nämlich nunmehr nicht mehr auf Investmentbetriebsvermögen und erstem Teilgesellschaftsvermögen, sondern nur noch Investmentbetriebsvermögen - , durch Umwandlung der bestehenden 3.000 Unternehmensaktien des ersten Teilgesellschaftsvermögens unter gleichzeitiger Ausgabe neuer 1.500 Stück Unternemensaktien des (Investment-) Betriebsvermögens, so dass das Anfangskapital nun 300.000 EUR beträgt. -
15.10.2014 Linnert - Die Hauptversammlung vom 08.07.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 (Firma, Umbrella-Konstruktion und Sitz), § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 Abs. 1 (Bekanntmachungen), § 4 (Anlagebedingungen), § 5 (Anlagegrenzen), § 6 Abs. 2 (Kreditaufnahme, Leerverkäufe, Wertpapier-Darlehens- und Pensionsgeschäfte, § 7 Abs. 1, .Satz 1, Abs.2, Abs. 3, Abs. 5 Satz 1, Abs. 6 Satz 1 (Kosten, Gründungsaufwand), § 8 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 und Ab. 5 Satz 3 (Höhe, Einteilung und Veränderung des Gesellschaftskapitals, § 9 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 (Teilgesellschaftsvermögen, Aktienklassen), § 10 Abs. 1 Sätze 1 bis 4, Abs. 4 Sätze 1, 2 ist ausschließlich die Anlage und Verwaltung der Mittel der Teilgesellschaftsvermögen durch die Gesellschaft nach einer festen Anlagestrategie und dem Grundsatz der Risikomischung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach Kapitel 2 Abschnitt 1 und 3 KAGB (Publikums- Teilgesellschaftsvermögen) sowie nach Kapitel 3 Abschnitt 1 und 2 KAGB (Spezial- Teilgesellschaftsvermögen) zum Nutzen ihrer Aktionäre. Die Gesellschaft kann - Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
18.05.2012 Wippenhohn - Die Hauptversammlung vom 13.04.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 (Firma, Umbrella-Konstruktion und Sitz), in § 2 Abs. 1 Satz 2 5. Spiegelstrich und Satz 4 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, in § 3 Satz 2 (Bekanntmachungen), in § 4 Abs. 1, 2 Sätze 1, 6, 7, Abs. 3 (Anlagegrundsätze, Anlagebedingungen), in § 5 Abs. 2, 3 Satz 2 (Anlagegrenzen), in § 7 Abs. 2 bis 6 (Kosten), in § 8 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5 Sätze 1 bis 3 (Höhe, Einteilung, Veränderung des Gesellschaftskapitals), in § 9 Abs. 1, 2, 3 Satz 4.2 Halbsatz, Abs. 5 (Teilgesellschaftsvermögen, Aktienklassen), in § 10 Abs. 1, 2, 6 bis 9 (Aktien und Aktienausgabe), in § 11 Abs. 1, 4, 6 bis 8 (Rücknahme von Aktien), in § 12 Abs. 2 Satz 1 (Übertragung von Aktien, Ausschluss von Aktionären), in § 13 (Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge), in § 14 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 (Depotbank), in § 15 Abs. 1, 2 (Bewertung der Vermögensgegenstände), in § 16 Abs. 2 (Zusammensetzung des Vorstandes), in § 17 Abs. 2 Satz 2 1. die Anlage und Verwaltung der Mittel der Teilgesellschaftsvermögen durch die Gesellschaft nach dem Grundsatz der Risikomischung mit dem einzigen Ziel, die Aktionäre an dem Gewinn aus der Verwaltung des Teilgesellschaftsvermögens zu beteiligen. Die Gesellschaft kann dieMittel eines Teilgesellschaftsvermögens unter Beachtung der für die nach § 9 Absatz 1 Satz 2 genannten Typen von Teilgesellschaftsvermögen maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften in Vermögensgegenstände in Form von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Derivaten, Bankguthaben, Anteilen oder Aktien an inländischen Investmentvermögen sowie an - -
23.07.2010 Ronig Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Rüngsdorfer Straße 2 E, 53173 Bonn - - - -
19.03.2008 Wippenhohn Bonn Aktiengesellschaft Satzung vom 18.02.2008 die Anlage und Verwaltung der Mittel der Teilgesellschaftsvermögen durch die Gesellschaft nach dem Grundsatz der Risikomischung mit dem einzigen Ziel, die Aktionäre an dem Gewinn aus der Verwaltung der Teilgesellschaftsvermögen zu beteiligen. Die Gesellschaft kann die Mittel eines Teilgesellschaftsvermögens unter Beachtung der für die nach § 9 Absatz 1 Satz 2 der Satzung genannten Typen von Teilgesellschaftsvermögen maßgeblich gesetzlichen Vorschriften in Vermögensgegenstände in Form von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Derivaten, Bankguthaben, Anteilen an Investmentvermögen nach Maßgabe der §§ Die Gesellschaft ist eine Investmentaktiengesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 Investmentgesetz. Das anfängliche Gesellschaftskapital beträgt 450.000,00 EUR. Das Mindestkapital beträgt 300.000,00 EUR Das Höchstkapital beträgt 100.000.000.000,00 EUR Die Gesellschaft hat mindestens zwei Vorstandsmitglieder. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Firmendokumente

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Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV ist ein Unternehmen vom Typ AG. Das Unternehmen ist in den Bereichen ist ausschließlich die Anlage und Verwaltung der Mittel der Teilgesellschaftsvermögen durch die Gesellschaft nach einer festen Anlagestrategie und dem Grundsatz der Risikomischung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach Kapitel 2 Abschnitt 1 und 3 KAGB (Publikums-Teilgesellschaftsvermögen) sowie nach Kapitel 3 Abschnitt 1 und 2 KAGB (Spezial-Teilgesellschaftsvermögen) zum Nutzen ihrer Aktionäre. Die Gesellschaft kann folgende Teilgesellschaftsvermögen auflegen: - Gemischte Teilgesellschaftsvermögen nach § 218 KAGB, - Sonstige Teilgesellschaftsvermögen nach § 220 KAGB, - Dach-Hedgefonds nach § 225 KAGB, - allgemeine offene Spezial-Teilgesellschaftsvermögen nach § 282 KAGB, die in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, - Hedgefonds nach § 283 KAGB, die in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, sowie - offene Spezial-Teilgesellschaftsvermögen mit festen Anlagebedingungen nach § 284 KAGB, die in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren. Immobilien nach § 1 Absatz 19 Nummer 21 KAGB dürfen für ein Teilgesellschaftsvermögen nicht erworben werden. Für das Investmentbetriebsvermögen darf die Gesellschaft jedwedes bewegliche und unbewegliche Vermögen erwerben, das für den Betrieb der Gesellschaft notwendig ist. tätig. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Bonn, Rüngsdorfer Straße 2 E, 53173. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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