InvestitionsBank Hessen AG (IBH)

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
04.11.2005 Dr. Klose-Mokroß - - - Die Gesellschaft ist nach Maßgabe von § 1 Abs.1 des Gesetzes zur Errichtung der Investitionsbank Hessen (IBHGesetz) vom 16.06.2005, Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen Teil I S. 426, im Wege des Formwechsels in die Investitionsbank Hessen als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 42718) umgewandelt. - Anmeldung Blatt 80 ff. Sonderband
17.08.2005 Sikora Zweigniederlassung unter Firma Investitionsbank Hessen AG Zweigniederlassung Wiesbaden, Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 12294) - - - - Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 08.09.2004 berichtigt in Spalte 2 )
08.09.2004 Siebrecht Frankfurt am Main Zweigniederlassung unter Firma Investitionsbank Hessen AG Zweigniederlassung Wiesbaden, Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 1294) Aktiengesellschaft Satzung vom 25.11.1990 zuletzt geändert am 18.12.2000 Die Gesellschaft unterstützt die Landesregierung konzeptionell bei der Analyse der sozioökonomischen Entwicklung und der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen sowie der Erstellung und Durchführung von Programmen finanzieller Art als auch durch Bereitstellung von Beratungs- und Informationsangeboten für die Wirtschaft. Zur Erfüllung dieser Aufgaben finanziert die Gesellschaft im Rahmen von durch die Landesregierung festgelegten Zielen und Programmen sowohl die Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen in Hessen als auch wirtschafts- und strukturpolitische Aufgaben des Landes und der Kommunen. Zu diesem Zweck fließen der Gesellschaft Mittel aus dem Sondervermögen "Wohnungswesen und Zukunftsinvestitionen" des Landes Hessen zu. Die Höhe dieser Mittel wird im Wirtschaftsplan des Sondervermögens festgelegt. Darüber hinaus werden der Gesellschaft treuhänderisch Aufgaben des Landes Hessen in wirtschaftlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten übertragen. Dazu gehören insbesondere die: - Die Gesellschaft hat mindestens zwei Vorstandsmitglieder. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Blatt 78 ff. Sonderband

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