Internationale Kapitalanlagegesellschaft mit beschränkter Haftung

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Werdener Straße, 1, 40227, Düsseldorf
Kapital: 5000000.00 EUR
Zweck: Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung offener inländischer Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung) als a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Absatz 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, d) Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, e) Allgemeine offene Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, welche in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, f) Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, und g) Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, jeweils in der Rechtsform von Sondervermögen und Investmentaktiengesellschaften nach § 91 Absatz 1 KAGB sowie von Investmentkommanditgesellschaften nach § 91 Absatz 2 KAGB. Daneben darf die Gesellschaft geschlossene inländische Spezial-AIF gem. § 285 KAGB verwalten, die in folgende Vermögensgegenstände investieren:a) Wertpapiere im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2a) KAGB, b) Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2b) KAGB, c) Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2c) KAGB, d) Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2d) KAGB, e) Edelmetalle im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2i) KAGB, f) Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen im Sinne von § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, g) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen, europäischen oder ausländischen Publikums-AIF im Sinne von § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, wobei die geschlossenen AIF ausschließlich in die Vermögensgegenstände a)-j), Immobilien oder Anteile oder Aktien an Gesellschaften gem. § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren, die ihrerseits nach ihrem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung Immobilien sowie die zu ihrer Bewirtschaftung erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben, h) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen, EU- oder ausländischen Spezial-AIF im Sinne von § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, wobei die geschlossenen AIF ausschließlich in die Vermögensgegenstände a)-j), Immobilien oder Anteile oder Aktien an Gesellschaften gem. § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren, die ihrerseits nach ihrem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung Immobilien sowie die zu ihrer Bewirtschaftung erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben, i) Kredite nach § 285 Abs. 2 KAGB sowie Gesellschafterdarlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB, j) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2g) KAGB. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), b) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind, insbesondere die Administration fremder Vermögen. Sie darf darüber hinaus nur solche Geschäfte tätigen, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
- sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind, insbesondere die Administration fremder Vermögen. Sie darf darüber hinaus nur solche Geschäfte tätigen, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind. - - - - -
- KAGB, - KAGB, d) Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2d) KAGB, e) Edelmetalle im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2i) KAGB, f) Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen im Sinne von § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, g) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen, europäischen oder ausländischen Publikums-AIF im Sinne von § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, wobei die geschlossenen AIF ausschließlich in die Vermögensgegenstände - - -
16.11.2020 Kordus Änderung zur Geschäftsanschrift: Hansaallee 3, 40549 Düsseldorf - - - - -
- sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind, insbesondere die Administration fremder Vermögen. Sie darf darüber hinaus nur solche Geschäfte tätigen, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind. - - - - -
25.07.2014 Braun Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und dabei insbesondere die Änderung des § 3 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde § 5 Abs. 2 und 3 (Geschäftsführer - redaktionell) geändert. Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ - - -
03.05.2010 Pollmächer Geschäftsanschrift: Yorckstr. 21, 40476 Düsseldorf - - Der mit der HSBC Trinkaus & Burkhardt Gesellschaft für Bankbeteiligungen mbH, Düsseldorf ((AG Düsseldorf, HRB 17892) am 11.12.2008 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 09.04.2010 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 09.04.2010 hat der Änderung zugestimmt. - -
05.01.2009 Pollmächer - - - Mit der HSBC Trinkaus & Burkhardt Gesellschaft für Bankbeteiligungen mbH (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 17892 ) als herrschendem Unternehmen ist am 11.12.2008 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2008 zugestimmt. - -
25.11.2008 Kordus Geschäftsanschrift: Breite Str. 29-31, 40213 Düsseldorf - - - - -
20.05.2008 Pollmächer die Verwaltung von Spezial-Sondervermögen, die ihre Mittel in Anlagegegenstände nach § 2 Abs. Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. - - - -
03.01.2006 Pollmächer Gemischten Sondervermögen Die Gesellschafterversammlung vom 17.10.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 1. und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. gelten, nach dem Grundsatz der Risikomischung. - - Beschluss Blatt 116 Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 118 ff Sonderband
13.12.2004 Christophliemk gelten, nach dem Grundsatz der Risikomischung. Darüber hinaus darf die Gesellschaft nur solche Geschäfte tätigen, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, sonstige mit den in § 3 Abs. 1 dieses Gesellschaftsvertrages genannten Dienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten betreiben sowie sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck dieser Unternehmen gesetzlich oder satzungsmäßig im wesentlichen suf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2004 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages unter Änderung insbesondere in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Spezial-Sondervermögen, auf die - bis auf die in den §§ 91-95 Investmentgesetz (InvG) geregelten Ausnahmen - die Vorschriften des InvG anzuwenden sind, welche für die Sondervermögen gemäß den Buchstaben - - Beschluss Blatt 90 ff. Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 94 ff. Sonderband
26.11.2003 Stromitzky - - - - - Eintragung lfd. Nr. 8 bzgl. der Prokuristin Willms gerötet und von Amts wegen
15.03.2002 Hucke Düsseldorf Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 9. September 1968 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 1. September 2000 geändert. Bei ihm eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger (Anteilinhaber) nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Geldmarkt-, Wertpapier- oder Investmentfondsanteil-Sondervermögen anzulegen und über die hieraus sich ergebenden Rechte der Anteilsinhaber Urkunden (Anteilscheine) auszustellen. Darüber hinaus darf die Gesellschaft nur solche Geschäfte tätigen, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind. - Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 30.01.1969 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.03.2002. Gesellschaftsvertrag Blatt 12 ff. Sonderband

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Internationale Kapitalanlagegesellschaft mit beschränkter Haftung ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung offener inländischer Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung) als a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Absatz 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, d) Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, e) Allgemeine offene Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, welche in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, f) Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, und g) Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, jeweils in der Rechtsform von Sondervermögen und Investmentaktiengesellschaften nach § 91 Absatz 1 KAGB sowie von Investmentkommanditgesellschaften nach § 91 Absatz 2 KAGB. Daneben darf die Gesellschaft geschlossene inländische Spezial-AIF gem. § 285 KAGB verwalten, die in folgende Vermögensgegenstände investieren:a) Wertpapiere im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2a) KAGB, b) Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2b) KAGB, c) Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2c) KAGB, d) Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2d) KAGB, e) Edelmetalle im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2i) KAGB, f) Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen im Sinne von § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, g) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen, europäischen oder ausländischen Publikums-AIF im Sinne von § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, wobei die geschlossenen AIF ausschließlich in die Vermögensgegenstände a)-j), Immobilien oder Anteile oder Aktien an Gesellschaften gem. § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren, die ihrerseits nach ihrem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung Immobilien sowie die zu ihrer Bewirtschaftung erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben, h) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen, EU- oder ausländischen Spezial-AIF im Sinne von § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, wobei die geschlossenen AIF ausschließlich in die Vermögensgegenstände a)-j), Immobilien oder Anteile oder Aktien an Gesellschaften gem. § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren, die ihrerseits nach ihrem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung Immobilien sowie die zu ihrer Bewirtschaftung erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben, i) Kredite nach § 285 Abs. 2 KAGB sowie Gesellschafterdarlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB, j) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2g) KAGB. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), b) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind, insbesondere die Administration fremder Vermögen. Sie darf darüber hinaus nur solche Geschäfte tätigen, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 5000000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Internationale Kapitalanlagegesellschaft mit beschränkter Haftung unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Internationale Kapitalanlagegesellschaft mit beschränkter Haftung. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Internationale Kapitalanlagegesellschaft mit beschränkter Haftung ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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