ING Bank Deutschland AG Niederlassung Düsseldorf

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
17.11.2004 Wogatzke - Die Hauptversammlung vom 29.03.2004 hat die Streichung von § 10 Abs. 3 (Aufsichtsratsmitglieder) der Satzung beschlossen. Der bisherige Absatz 4 des § 10 der Satzung ist in geänderter Form nunmehr Absatz 3. - Der mit der ING BHF Holding Aktiengesellschaft (vormals BHF - Beschluss Bl. 63 ff Sdbd. III Satzung Bl. XII Sdbd. III Eintragung lfd. Nr. 13 Spalte Sp. 6 wird von Amts wegen berichtigt.
12.05.2004 Wogatzke - - - Der Gewinnabführungsvertrag vom 28.09.2001 zwischen der Gesellschaft und der ING BHF Holding Aktiengesellschaft (vormals: BHF Holding GmbH, Frankfurt am Main) in Frankfurt - Bl. 62 Sdbd. III
- - - - - - Beschluss Bl. 49 ff Sdbd. III Satzung Bl.XI Sdbd. III
01.10.2003 - Durch Beschluss des Aufsichtsrat vom 20. November 2002 ist - - - -
28.08.2002 Linnemann - - - Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 17. Juni 2002 folgenden Beschluss gefasst: Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. AktG auf die BHF Holding Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (jetzt ING BHF Holding Aktiengesellschaft, AG Frankfurt am Main HRB 53557), (Hauptaktionärin), gegen Gewährung einer Barabfindung übertragen. Die Barabfindung beträgt 48,92 Euro je - -
- Zweigniederlassung der ING BHF-BANK Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main und Berlin (AG Frankfurt/M. HRB 40000, AG Charlottenburg HRB 55555) Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 17. Juni 2002 ist die Satzung in § 1 Abs. 1 und damit die Firma der Hauptniederlassung und der Zweigniederlassung geändert. - - - Beschluss Blatt 219 Sonderband
13.12.2001 Wogatzke - - - Zwischen der Gesellschaft und der BHF Holding GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main als herrschendem Unternehmen ist am 28. September 2001 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden, dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 15. November 2001 zugestimmt hat. - Gewinnabf.Vertr. Blatt 166 ff
20.11.2001 Schmidt Düsseldorf Zweigniederlassung der BHF-BANK Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main und Berlin (AG Frankfurt/M. HRB 40000, AG Charlottenburg HRB 55555) um den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen, Wandelgenußscheinen und Optionsscheinen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Wandel- bzw. Optionsrechts zustehen würde, ( Der Betrieb von Bankgeschäften aller Art, sowie das Erbringen von Finanz-, Beratungs- und ähnlichen Dienstleistungen, ferner der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundstücken und Beteiligungen. um bis zu 1.500.000 der neuen Aktien als Belegschaftsaktien zu überlassen und ( Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Tag der ersten Eintragung: 19.12.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Die Eintragung in Spalte 6 hinsichtlich des genehmiten Kapital sind berichtigend zum derzeitigen, der Satzung in heutiger Fassung entsprechenden Inhalt zusammengefasst worden. Freigegeben am 20.11.2001. Satzung Blatt VIII Sonderband
22.04.2005 Wogatzke - - - Die Zweigniederlassung ist aufgehoben. - -
- Zweigniederlassung der ING Bank Deutschland AG mit Sitz in Frankfurt am Die Hauptversammlung vom 01.12.2004 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma der Hauptniederlassung und der Zweigniederlassung beschlossen. - - - Beschlüsse Bl. 84 ff. Sonderband

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