IFB Beteiligungen AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
03.12.2019 Schäfer - - - Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.10.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.10.2019 mit der IFB Verwertung AG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 87234) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. - -
16.04.2009 Peetz Geschäftsanschrift: Grunerstraße 19, 40239 Düsseldorf - - Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, so vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. -
04.11.2008 Koelpin - Die Hauptversammlung vom 27.10.2008 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 4 (Dauer) beschlossen. - Das Unternehmen ist auf die Zeit bis zum Ablauf des 31.12.2008 beschränkt. - -
25.01.2008 Koelpin - Aufgrund der am 20.12.2002 beschlossenen bedingten Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital I) wurden 248.180 Bezugsaktien ausgegeben. Aufgrund der am 22.12.2003 beschlossenen bedingten Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital II/III) wurden 467.000 Bezugsaktien ausgegeben. Aufgrund der am 22.12.2004 beschlossenen bedingten Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital IV/V/VI) wurden 88.000 Bezugsaktien ausgegeben. Das Grundkapital beträgt nunmehr EUR 11.065.180,00. Der Aufsichtsrat hat am 03.12.2007 die Änderung des § 3 der Satzung in den Absätzen 1 und 2 (Höhe und Zerlegung des Grundkapitals) sowie die Aufhebung seiner Absätze 8, 10 und 11 (Bedingte Kapitalia I bis VI), ferner seines Absatzes 9 (Genehmigtes Kapital I) beschlossen. - Das bedingte Kapital I besteht nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2007 und wegen des Verfalls der Bezugsrechte im Übrigen nicht mehr. Das bedingte Kapital II/III ist nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2007 ausgeschöpft. Das bedingte Kapital IV/V/VI ist nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2007 ausgeschöpft. Das genehmigte Kapital I ist durch Zeitablauf erloschen. - -
III - Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 3 Abs. 9 der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 1.140.000,00 auf EUR 9.197.000,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 03.03.2005 ist § 3 Abs. 1, 2 und 9 Satz 1 der Satzung (Höhe und Zerlegung des Grundkapitals, Genehmigtes Kapital I) entsprechend geändert. - Das genehmigte Kapital I besteht nach teilweiser Ausschöpfung noch in Höhe von EUR 1.530.000,00. - Aufsichtsratsbeschluss Blatt 107 Sonderband
III - Die Hauptversammlung vom 22.12.2004 hat die Ergänzung des § 3 um einen Abs.11 (Bedingtes Kapital IV/V/VI) beschlossen. - Das Grundkapital ist gemäß Beschluss der - Beschluss Blatt 45 ff Sonderband
III - Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 3 Abs. 9 der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 295.000,00 auf EUR 8.057.000,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 19.11.2004 ist § 3 Abs. 1, 2 und 9 Satz 1 der Satzung (Höhe und Zerlegung des Grundkapitals, Genehmigtes Kapital I) entsprechend geändert. - Das genehmigte Kapital I besteht nach teilweiser Ausschöpfung noch in Höhe von EUR 2.670.000,00. - Aufsichtsratsbeschluss Blatt 9 Sonderband
II - Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 3 Abs. 9 der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 200.000,00 auf EUR 7.762.000,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 19.05.2004 ist § 3 Abs. 1, 2 und 9 Satz 1 der Satzung (Höhe und Zerlegung des Grundkapitals, Genehmigtes Kapital I) entsprechend geändert. - Das genehmigte Kapital I besteht nach teilweiser Ausschöpfung noch in Höhe von EUR 2.965.000,00. - Aufsichtsratsbeschluss Blatt 120 Sonderband
04.03.2004 - wird wegen - - - -
II - Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 3 Abs. 9 der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 385.000,00 auf EUR - - - Aufsichtsratsbeschluss Blatt 82 Sonderband
II - Die Hauptversammlung vom 22.12.2003 hat Ergänzungen der Satzung in § 3 um einen neuen Absatz 9 (Genehmigtes Kapital I) und einen neuen Absatz 10 (Bedingtes Kapital II/III) beschlossen, ferner die Ergänzung des § 13 um einen neuen Absatz 3 (Stimmrechtsvollmacht). - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom - Beschluss Blatt 8 ff. Sonderband
- - - - - - Aufsichtsratsbeschluss Blatt 160 Sonderband
17.11.2003 Koelpin - Die am 20.12.2002 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 20.000.000,00 EUR ist im Betrage von 865.000,00 EUR auf 7.177.000,00 EUR durchgeführt. § 3 - - - -
29.01.2003 Koelpin - Die Hauptversammlung vom 22.10.2001 hat die Erhöhung des - - - Hauptversammlungsbes chlüsse Blatt 143 f., 149 ff. Seite 5 ff., 8 ff. Sonderband Aufsichtsratsbeschluss Blatt 150 Sonderband Satzung Ziffer III Sonderband
21.05.2002 Koelpin - Die Hauptversammlung vom 22. Oktober 2001 hat beschlossen, das Grundkapital gegen Bareinlagen um bis zu EUR 4.250.000,00 auf bis zu EUR 5.000.000,00 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist im Betrage von EUR 1.757.000,00 auf EUR 2.507.000,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 25. April 2002 ist § 3 der Satzung entsprechend geändert. - - - Beschluss Blatt 85 ff. Sonderband AR-Beschluss Blatt 93 Sonderband
13.09.2001 Koelpin - Die Hauptversammlung vom 10. August 2001 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. - - - Hauptversammlungsbes chluss Blatt 69 Sonderband a Satzung Ziffer I Sonderband a
05.09.2001 Fischer Düsseldorf Aktiengesellschaft Satzung vom 8. Juni 2001 Immobiliengeschäfte aller Art, insbesondere der Erwerb und die Verwertung von Immobilien im In- und Ausland und von Anteilen an inländischen und ausländischen geschlossenen und offenen Immobilienfonds. Unternehmensgegenstand ist ferner die Beteiligung an den vorgenannten Gegenständen und die Investition in derartige Gegenstände. Die Gesellschaft unternimmt keine Geschäfte im Sinne von § 34 c GewO. - Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit Beschluss Blatt Sonderband
IV - Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 3 Abs. 9 der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 255.000,00 auf EUR - - - Aufsichtsratsbeschluss Blatt 10 Sonderband
III - Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 3 Abs. 9 der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 810.000,00 auf EUR 10.007.000,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 25.11.2005 ist § 3 Abs. 1, 2 und 9 Satz 1 der Satzung (Höhe und Zerlegung des Grundkapitals, Genehmigtes Kapital I) entsprechend geändert. - Das genehmigte Kapital I besteht nach teilweiser Ausschöpfung noch in Höhe von EUR 720.000,00 - Aufsichtsratsbeschluss Blatt 152 Sonderband
auf Grund fehlerhafter Erfassung des Beschlussdatums von Amts wegen gelöscht und berichtigend neu eingetragen. - - - - - Inhalt der Eintragung lfd. Nr. 15 Sp. 6

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