Hof Hausen vor der Sonne Golf AG

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG
Adresse Adresse: Reifenberger, Straße, 65719, Hofheim am Taunus
Zweck: Der Bau, der Betrieb und die Verwaltung von Golfplätzen und Freizeitanlagen sowie der dazugehörenden Nebenbetriebe wie Proshop und Restaurant, insbesondere der Golfanlage Hof Hausen vor der Sonne.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
10.01.2018 Dittberner - - - - - Fall 29
- - - - - - Fall 28
20.07.2017 Dittberner - Die Hauptversammlung vom 26.06.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), 6 (Sondervorteile und Spielberechtigung), 7 (Zusammensetzung und Geschäftsführungsbefugnis), 9 (Zusammensetzung, Amtsdauer), 11 (Vorsitzender und Stellvertreter), 12 (Einberufung und Beschlussfassung), 15 (Ort und Einberufung) und 19 (Beschlussfassung) beschlossen. - - - Fall 27
02.02.2016 Dittberner - - - - - Fall 26
04.08.2015 Dittberner - Die Hauptversammlung vom 30.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Aufsichtsrat - Zusammensetzung, Amtsdauer) beschlossen. - - - Fall 25
21.04.2015 Dittberner - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2015 mit der Hof Hausen vor der Sonne Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Hofheim am Taunus (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 43799) verschmolzen. - Fall 24
- - - - - - Fall 21
21.08.2012 Dittberner Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Die Hauptversammlung vom 05.07.2012 hat die Änderung der Satzung in § 6 Absatz 2 (Sondervorteile und Spielberechtigung) beschlossen. - - - -
27.02.2008 Wetscherka-Hildner - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 03.07.2007 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 204.520,00 EUR auf 8.211.377,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 16.10.2007 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Genehmigtes Kapital) geändert. - Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2007 (Genehmigtes Kapital 2007/I) ist damit ausgeschöpft. - Fall 16
10.10.2007 Wetscherka-Hildner - Die Hauptversammlung vom 03.07.2007 hat die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen. - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom - -
- - - - Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/I) ist damit ausgeschöpft.. - -
22.03.2007 Wetscherka-Hildner - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 28.06.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 102.260,00 EUR auf 7.526.235,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 07.09.2006 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. - Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch - -
05.09.2006 Dr. Klose-Mokroß - Die Hauptversammlung vom 28.06.2006 hat die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen. - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom - Anmeldung Blatt 147 ff. Sonderband II b
- - - - Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2001 (Genehmigtes Kapital 2001/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 582.855,86 EUR. - -
09.05.2006 Dr. Klose-Mokroß - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 30.08.2001 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 51.130,00 EUR auf 7.423.975,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 20.01.2005 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. - - - Anmeldung Blatt 112 ff. Sonderband II b
18.02.2005 Frink-Zinnhardt - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 30.08.2001 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 81.808,00 EUR auf 7.372.845,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13.12.2004 ist die Satzung in § 4 Abs. 1 und Abs. 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. - Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2001 (Genehmigtes Kapital 2001/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 633.985,86 EUR. - -
22.06.2004 Dr. Klose-Mokroß - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 30.08.2001 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 173.842,00 EUR auf 7.291.037,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13.05.2004 ist die Satzung in § 4 Abs.1 und Abs.3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. - Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2001 (Genehmigtes Kapital 2001/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 715.793,86 EUR. - Anmeldung Blatt 17 ff. Sonderband IIb
11.06.2004 Kurz Hofheim am Taunus Aktiengesellschaft Satzung vom 28.02.1996 zuletzt geändert am 15.05.2003 Der Bau, der Betrieb und die Verwaltung von Golfplätzen und Freizeitanlagen sowie der dazugehörenden Nebenbetriebe wie Proshop und Restaurant, insbesondere der Golfanlage Hof Hausen vor der Sonne. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom Die Gesellschaft hat höchstens drei Vorstandsmitglieder. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 03.01.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 47 ff. Sonderband
16.08.2007 Wetscherka-Hildner - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 28.06.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 276.102,00 EUR auf 8.006.857,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 26.04.2007 ist die Satzung in § 4 Absatz 1 und 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, - - - -
20.06.2007 Wetscherka-Hildner - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 28.06.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 102.260,00 EUR auf 7.730.755,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13.02.2007 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. - Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 276.102,00 EUR. - -
24.05.2007 Wetscherka-Hildner - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 28.06.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 102.260,00 EUR auf 7.628.495,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 20.11.2006 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. - Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 378.362,00 EUR. - -

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Hof Hausen vor der Sonne Golf AG ist ein Unternehmen vom Typ AG. Das Unternehmen ist in den Bereichen Der Bau, der Betrieb und die Verwaltung von Golfplätzen und Freizeitanlagen sowie der dazugehörenden Nebenbetriebe wie Proshop und Restaurant, insbesondere der Golfanlage Hof Hausen vor der Sonne. tätig. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Hofheim am Taunus, Reifenberger Straße, 65719. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Hof Hausen vor der Sonne Golf AG. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Hof Hausen vor der Sonne Golf AG ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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