HNOmedic MVZ GmbH



Kapital:
25000.00 EUR
Zweck:
Die Errichtung und der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V zur Sicherstellung der vertragsärztlichen und privatärztlichen ambulanten Versorgung sowie der Behandlung von Selbstzahlern. Das MVZ nimmt bei Bedarf an vertragsgesteuerten Versorgungsformen gemäß §§ 73b, 73c, 140a ff SGB V und an Modellvorhaben teil. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Die Gesellschaft kann Niederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen und sich an anderen Gesellschaften beteiligen sowie alle sonstigen Maßnahmen durchführen, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Die Gesellschaft kann Niederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen und sich an anderen Gesellschaften beteiligen sowie alle sonstigen Maßnahmen durchführen, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Die Gesellschaft wird sich jeglicher Geschäfte und Maßnahmen enthalten, die für ihre ärztlichen Gesellschafter und/oder die ärztlichen Geschäftspartner, Zuweiser etc. Verstöße gegen vertragsarztrechtliche/ berufsrechtliche Vorschriften wären. Gesellschafter können nur solche (natürlichen oder juristischen) Personen sein, die die Voraussetzungen nach § 95 Abs. 1a Satz 1 SBG V erfüllen. Dies gilt auch für alle Formen der gesellschaftlichen Beteiligung (z. B. als stiller Gesellschafter). Eine auch nur mittelbare Beteiligung anderer Personen an der Gesellschaft bzw. an deren Umsatz oder Gewinn ist unzulässig. Die ärztlichen Dienstleistungen werden durch die eigenverantwortlich und selbständig behandelnden angestellten Ärzte und/oder durch die ärztlich im MVZ tätigen Gesellschafter erbracht. Das Recht auf freie Arztwahl wird beachtet. Die im MVZ tätigen Arzte sind nach Maßgabe der berufs- und strafrechtlichen Vorschriften auch gegenüber den Gesellschaftern, der Gesellschafterversammlung und evtl. Aufsichtsorganen der Gesellschaft und seinen Mitgliedern zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Gesellschaft hat die Voraussetzung des § 95 SGB V auch für die Zukunft einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Gesellschafterstruktur. Erfüllt die Gesellschaft die Voraussetzungen für die Genehmigung i. S. d. § 95 SGB V nicht mehr, hat sie alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und notwendigen Handlungen vorzunehmen, damit die Voraussetzungen der Genehmigung wieder erfüllt werden und eine Entziehung der Zulassung durch die zuständigen Zulassungsgremien nicht erfolgt bzw. eine neue Zulassung beantragt werden kann. Die Gesellschaft bestellt für das MVZ einen oder mehrere ärztliche Leiter. Der/Die ärztliche/n Leiter ist/sind in allen medizinischen Entscheidungen unabhängig und unterliegen insoweit keinen Weisungen oder Einflussnahmen der Geschäftsführung und/oder der Gesellschafter.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung |
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19.10.2021 Dr. Vittinghoff | Starnberg Geschäftsanschrift: Wittelsbacher Str. 2 c, 82319 Starnberg | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 09.09.2021. | Die Errichtung und der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V zur Sicherstellung der vertragsärztlichen und privatärztlichen ambulanten Versorgung sowie der Behandlung von Selbstzahlern. Das MVZ nimmt bei Bedarf an vertragsgesteuerten Versorgungsformen gemäß §§ 73b, 73c, 140a ff SGB V und an Modellvorhaben teil. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Die Gesellschaft kann Niederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen und sich an anderen Gesellschaften beteiligen sowie alle sonstigen Maßnahmen durchführen, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Die Gesellschaft kann Niederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen und sich an anderen Gesellschaften beteiligen sowie alle sonstigen Maßnahmen durchführen, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Die Gesellschaft wird sich jeglicher Geschäfte und Maßnahmen enthalten, die für ihre ärztlichen Gesellschafter und/oder die ärztlichen Geschäftspartner, Zuweiser etc. Verstöße gegen vertragsarztrechtliche/ berufsrechtliche Vorschriften wären. | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. |
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Firma | Rechtsform | Stadt | Adresse |
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MVZ A & O GmbH | GmbH | Berlin | Salzunger Pfad, 8, 12209, Berlin |
khm MVZ GmbH | GmbH | Hann. Münden | Vogelsang, 105, 34346, Hann. Münden |
MVZ GmbH | GmbH | Frankenthal | Wittelsbachstraße, 10, 67061, Frankenthal |
ELBE-MVZ GmbH | GmbH | Zerbst (Anhalt) | Friedrich-Naumann-Str., 53, 39261, Zerbst (Anhalt) |
HNOmedic MVZ GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen Die Errichtung und der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V zur Sicherstellung der vertragsärztlichen und privatärztlichen ambulanten Versorgung sowie der Behandlung von Selbstzahlern. Das MVZ nimmt bei Bedarf an vertragsgesteuerten Versorgungsformen gemäß §§ 73b, 73c, 140a ff SGB V und an Modellvorhaben teil. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Die Gesellschaft kann Niederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen und sich an anderen Gesellschaften beteiligen sowie alle sonstigen Maßnahmen durchführen, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Die Gesellschaft kann Niederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen und sich an anderen Gesellschaften beteiligen sowie alle sonstigen Maßnahmen durchführen, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Die Gesellschaft wird sich jeglicher Geschäfte und Maßnahmen enthalten, die für ihre ärztlichen Gesellschafter und/oder die ärztlichen Geschäftspartner, Zuweiser etc. Verstöße gegen vertragsarztrechtliche/ berufsrechtliche Vorschriften wären. Gesellschafter können nur solche (natürlichen oder juristischen) Personen sein, die die Voraussetzungen nach § 95 Abs. 1a Satz 1 SBG V erfüllen. Dies gilt auch für alle Formen der gesellschaftlichen Beteiligung (z. B. als stiller Gesellschafter). Eine auch nur mittelbare Beteiligung anderer Personen an der Gesellschaft bzw. an deren Umsatz oder Gewinn ist unzulässig. Die ärztlichen Dienstleistungen werden durch die eigenverantwortlich und selbständig behandelnden angestellten Ärzte und/oder durch die ärztlich im MVZ tätigen Gesellschafter erbracht. Das Recht auf freie Arztwahl wird beachtet. Die im MVZ tätigen Arzte sind nach Maßgabe der berufs- und strafrechtlichen Vorschriften auch gegenüber den Gesellschaftern, der Gesellschafterversammlung und evtl. Aufsichtsorganen der Gesellschaft und seinen Mitgliedern zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Gesellschaft hat die Voraussetzung des § 95 SGB V auch für die Zukunft einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Gesellschafterstruktur. Erfüllt die Gesellschaft die Voraussetzungen für die Genehmigung i. S. d. § 95 SGB V nicht mehr, hat sie alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und notwendigen Handlungen vorzunehmen, damit die Voraussetzungen der Genehmigung wieder erfüllt werden und eine Entziehung der Zulassung durch die zuständigen Zulassungsgremien nicht erfolgt bzw. eine neue Zulassung beantragt werden kann. Die Gesellschaft bestellt für das MVZ einen oder mehrere ärztliche Leiter. Der/Die ärztliche/n Leiter ist/sind in allen medizinischen Entscheidungen unabhängig und unterliegen insoweit keinen Weisungen oder Einflussnahmen der Geschäftsführung und/oder der Gesellschafter. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von HNOmedic MVZ GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Starnberg, Wittelsbacher Str. 2 c, 82319. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von HNOmedic MVZ GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist HNOmedic MVZ GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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