Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Junghofstr., 24, 60311, Frankfurt am Main
Kapital: 5700000.00 EUR
Zweck: 1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen und EU-Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung) sowie die Erbringung von Dienst- und Nebendienstleistungen i.S.d. § 20 Abs. 2 und 3 KAGB. 2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, b) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, c) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, d) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, e) Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: i) Immobilien, jedoch mit Ausnahme von Wald, Forst- und Agrarland, ii) Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, iii) Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB genutzt wird, iv) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB v) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, vi) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. f) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, g) Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - einschließlich Hedgefonds gem. § 283 KAGB - welche in Vermögensgegenstände gem. § 284 Abs. 1 und 2 KAGB investieren dürfen, und h) Dach-Hedgefonds gem. §§ 225 ff. KAGB. 3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW und EU-AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. 4) Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, e) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, f) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), g) sonstige Tätigkeiten, die mit den in Absatz 1 und 2 und in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
31.08.2023 Hack - - - - - Fall 84
17.04.2023 Hack - Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 8 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Vergütung), 10 (Beschlussfassungen, Vertretung des Aufsichtsrats) und 14 (Gesellschafterversammlungen) beschlossen. - - - Fall 83
08.12.2022 Nagel - - - - - Fall 82
16.09.2022 Nagel - - - - - Fall 81
- - - - - - Fall 80
07.08.2022 Pussehl - - - - - Fall 79
05.07.2022 Nagel - - - - - Fall 78
02.06.2022 Nagel - - - - - Fall 77
05.05.2022 Nagel - - - - - Fall 76
- - - - - - Fall 75
11.03.2022 Nagel - - - - - Fall 74
10.01.2022 Nagel - - - - - Fall 73
10.11.2021 Dittberner - - - - - Fall 72
12.07.2021 Wittmann - - - - - Fall 71
18.01.2021 Dittberner - - - - - Fall 70
02.12.2020 Dittberner - Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Aufgaben) beschlossen. - - - Fall 69
02.11.2020 Krämer - - - - - Fall 68
06.10.2020 Pussehl - - - - - Fall 67
05.09.2020 Pussehl - - - - - Fall 66
06.04.2020 Pussehl - - - - - Fall 65
04.12.2019 Heß - - - - - Fall 63
- die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, e) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, f) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), g) sonstige Tätigkeiten, die mit den in Absatz 1 und 2 und in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. - - -
- - - - - - -
04.10.2019 Heß Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand), § 10 (Beschlussfassungen, Vertretung des Aufsichtsrats) und § 14 (Gesellschafterversammlungen) beschlossen. Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, d) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, e) Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände - - Fall 61
15.07.2019 Heß - - - - - Fall 60
- - - - - - Fall 59
11.04.2019 Heß - - - - - Fall 58
- - - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, e) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, f) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), g) sonstige Tätigkeiten, die mit den in Absatz 1 und 2 und in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. - - -
- Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, d) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ - - -
28.02.2019 Heß - - Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: 1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAG - - Fall 57
- - - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, e) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, f) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), g) sonstige Tätigkeiten, die mit den in Absatz 1 und 2 und in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. - - -
- Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, d) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ - - -
21.02.2019 Pussehl - Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. 1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAG - - Fall 56
12.06.2018 Dittberner - - - - - Fall 53
- - - - - - Fall 52
17.04.2018 Dittberner - - - - - Fall 51
27.12.2017 Pussehl - - - - - Fall 50
05.12.2016 Dittberner - - - - - Fall 49
08.06.2016 Hewlett - - - - - Fall 48
02.02.2016 Dittberner - - - - - Fall 47
16.04.2015 Dittberner - - - - - Fall 46
- Immobilien-Sondervermögen gem. §§ 230 ff. KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gem. §§ 218 f. KAGB, - - -
11.03.2015 Dittberner - - Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAG - - Fall 45
- Immobilien-Sondervermögen gem. §§ 230 ff. KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gem. §§ 218 f. KAGB, - - -
05.03.2015 Dittberner - Die Gesellschafterversammlung vom 11.04.2014 mit Nachtrag vom 24.06.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand), 5 (Organe der Gesellschaft), 6 (Geschäftsführer, Geschäftsführervertretungsbefugnis), 8 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Vergütung des Aufsichtrats), 11 (Aufgaben des Aufsichtsrats), 12 (Anwendbare Vorschriften) und 19 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAG - - Fall 43
17.12.2014 Dittberner - - - - - Fall 44
11.08.2014 Dittberner - - - - - Fall 42
21.01.2014 Dittberner - - - - - Fall 41
16.09.2013 Dittberner - - - - - Fall 39
19.07.2013 Hohmann - - - - - Fall 38
09.04.2013 Dittberner - - - - - Fall 37
28.01.2013 Dittberner - - - - - Fall 36
- - - , d) und e) handelt und nur die Vermögensgegenstände i.S.d. § 2 Abs. 4 Nr. 1, 2, 3, 4, 7, 9, 10 und 11 InvG erworben werden, g) Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken gemäß § 112 InvG, und h) Dach- Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken gemäß § 113 InvG, sowie 2. die individuelle - - -
25.10.2012 Dittberner Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 66 bis 82 InvG, Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 8 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Vergütung des Aufsichtsrats) und 10 (Beschlussfassung, Vertretung des Aufsichtsrats) beschlossen. Gemischten Sondervermögen gemäß §§ 83 bis 86 InvG, - - Fall 35
21.08.2012 - Die Gesellschafterversammlung vom 16.01.2012 hat eine Die Gesellschaft ist eine - - -
17.04.2012 Dittberner - - - - - Fall 33
09.02.2012 Dittberner - - - - - Fall 32
11.11.2010 Hewlett - - - - - Fall 29
25.10.2010 Hewlett - - - Bei dem zwischen der Gesellschaft und der Hessischen Landesbank (jetzt Landesbank Hessen-Thüringen) - Girozentrale - Anstalt des öffentlichen Rechts in Erfurt (Amtsgericht Jena HRA 102181) und Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 29821) als herrschendem Unternehmen am 5. Dezember 1991 - mit Änderung vom 07.09.1992 - abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag handelt es sich nunmehr, aufgrund Neufassung durch Vertrag vom 10.08.2010, - und Zustimmung der Gesellschafterversammlung vom selben Tag - um einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. - Fall 28
21.07.2010 Schuster - Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln zum Zwecke der Abspaltung und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. - Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens (den Teilbetrieb "Innendienst") der Helaba Trust Beratungs- und Management- Gesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht - Fall 27
28.01.2010 Seltmann - - - - - Fall 26
23.04.2009 Seltmann - - - - - Fall 25
- - - - - - Fall 24
10.10.2008 Seltmann - - - - - Fall 23
25.09.2008 Wetscherka-Hildner - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der AJDC-GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 54311) verschmolzen. - Fall 21
11.04.2008 Seltmann - - - - - Fall 20
09.01.2008 Seltmann - - - - - Fall 19
28.12.2005 Dr. Klose-Mokroß gelten, nach dem Grundsatz der Risikomischung Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 8 Abs.3 (Aufsichtsrat, Amtsdauer) beschlossen. und/ oder Spezialsondervermögen, für die - bis auf die in den §§ 91 bis 95 InvG geregelten Ausnahmen - die Vorschriften des Investmentgesetzes anzuwenden sind, welche für die Sondervermögen gemäß Buchstabe - - Anmeldung Blatt 112 ff. Sonderband
05.04.2005 Dr. Klose-Mokroß und/ oder Spezialsondervermögen, auf die - bis auf die in den §§ 91 bis 95 InvG geregelten Ausnahmen - die Vorschriften des Investmentgesetzes anzuwenden sind, welche für die Sondervermögen gemäß Buchstabe Die Gesellschafterversammlung vom 08.02.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) durch Einfügung einer Ziffer 2 und in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. § 1 Ziffer 2 ist nunmehr § 1 Ziffer 3. (1)Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung von - - Anmeldung Blatt 63 ff. Sonderband II
08.07.2004 Siebrecht Frankfurt am Main Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 30.01.1991 zuletzt geändert am 16.06.2000 1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG). 2) Gegenstand der Gesellschaft ist es, bei ihr eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger (Anteilsinhaber) nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Geldmarkt- und Wertpapiersondervermögen anzulegen und über die hieraus sich ergebenden Rechte der Anteilsinhaber Urkunden (Anteilsscheine) auszustellen. 3) Die Gesellschaft ist berechtigt, die mit den in Absatz 2 genannten Geschäften unmittelbar verbundenen Nebentätigkeiten und die zur Anlage des eigenen Vermögens Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Zwischen der Gesellschaft und der Hessische Landesbank (jetzt Landesbank Hessen-Thüringen) - Girozentrale - Anstalt des öffentlichen Rechts in Frankfurt am Main als herrschendem Unternehmen ist am 5. Dezember 1991 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 6. Dezember 1991 zugestimmt hat. Dieser Vertrag wurde mit Vertrag vom 07. September 1992 sowie Zustimmungsbeschluss vom 02. November 1992 geändert. Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 23.05.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Band I b Blatt 137 ff. Sonderband
24.01.2019 Pussehl - - - - - Fall 55
18.09.2018 Dittberner - - - - - Fall 54

Firmendokumente

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BML Invest Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH GmbH Hallbergmoos Lilienthalstraße, 27, 85399, Hallbergmoos
TB Invest Steuerberatungsgesellschaft mbH GmbH Fürth Schwabacher Straße, 110, 90763, Fürth
L & M Invest Beratungsgesellschaft mbH GmbH Berlin Preußenallee, 30, 14052, Berlin
Fortuna Kapitalanlagegesellschaft mbH GmbH Helpsen Nordstraße, 5, 31691, Helpsen
Hautau Kapitalanlagegesellschaft mbH GmbH Helpsen Nordstraße, 5, 31691, Helpsen
Immo Invest 3 Grundstücksgesellschaft mbH GmbH Hannover Königstraße, 25, 30175, Hannover
Offfit Invest Immobiliengesellschaft mbH GmbH Leiferde Kaiserstraße, 60, 31134, Leiferde
Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen und EU-Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung) sowie die Erbringung von Dienst- und Nebendienstleistungen i.S.d. § 20 Abs. 2 und 3 KAGB. 2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, b) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, c) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, d) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, e) Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: i) Immobilien, jedoch mit Ausnahme von Wald, Forst- und Agrarland, ii) Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, iii) Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB genutzt wird, iv) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB v) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, vi) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. f) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, g) Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - einschließlich Hedgefonds gem. § 283 KAGB - welche in Vermögensgegenstände gem. § 284 Abs. 1 und 2 KAGB investieren dürfen, und h) Dach-Hedgefonds gem. §§ 225 ff. KAGB. 3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW und EU-AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. 4) Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, e) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, f) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), g) sonstige Tätigkeiten, die mit den in Absatz 1 und 2 und in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 5700000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Frankfurt am Main, Junghofstr. 24, 60311. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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