Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit beschränkter Haftung

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Haagestraße, 4, 21335, Lüneburg
Kapital: 200000.00 EUR
Zweck: (1) Förderung der auf einer demokratischen Grundlage beruhenden, freien, parteipolitisch ungebundenen und religiös neutralen Bildungs- und Kulturarbeit in Landkreis und Hansestadt Lüneburg. Die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland, besonders in Landkreis und Hansestadt Lüneburg, sollen unterstützt werden, sich durch allgemeine, berufliche, persönliche, soziale und kulturelle Bildung zur Teilhabe, Mitveranwortung und Mitbestimmung im Leben zu befähigen. Das kulturelle Leben in Landkreis und Hansestadt Lüneburg soll gestärkt werden. Dem Handeln der Gesellschaft liegen Werte der sozialen Gerechtigkeit, der interkulturellen Integration, der Toleranz und der Chancengleichheit zur Grunde. (2) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch die Planung, Organisation, Bereitstellung und Förderung von wohnortnahen Bildungs- und Kulturangeboten jeglicher Art nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Dazu gehört der Betrieb einer finanzhilfeberechtigten "Volkshochschule REGION Lüneburg (VHS)" nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) zur Förderung der außerschulischen Erwachsenen- und Jugendbildung. Die Förderung der musikalischen Ausbildung bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und die Übernahme weiterer Aufgaben im Bildungs- und Kulturbereich wie z. B. die Förderung von Kunstausstellungen, das Betreiben weiterer Bildungseinrichtungen, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann, sind weitere mögliche Betätigungsgebiete. (3) Mit dem Betrieb der "VHS" nimmt die Gesellschaft den gesetzlichen Auftrag nach dem NEBG in der jeweils geltenden Fassung wahr. Sie stellt ein bedarfsgerechtes Grundangebot an außerschulischer Erwachsenen- und Jugendbildung durch Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Bildung sicher. Zu den Aufgabe der Gesellschaft gehören dabei auch geförderte Maßnahmen z. B. nach SGB II und SGB III. Der Zugang zu den Veranstaltungen ist für jedermann offen, unabhängig von Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer, weltanschaulicher und religiöser Anschauung und beruflicher und gesellschaftlicher Stellung. Die Gesellschaft informiert die Öffentlichkeit regelmäßig und umfassend über die aktuellen Bildungsangebote. (4) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich nach Maßgabe dieses Vertrages an deren Einrichtungen beteiligen, weitere Einrichtungen schaffen und Interessengemeinschaften eingehen. Im Gesellschaftsvertrag ist die Entsendung einer der Beteiligung entsprechenden Anzahl von Vertreter/innen der Gesellschaft in der Gesellschafterversammlung sicherzustellen. § 138 NKomVG ist entsprechend anzuwenden. Sofern durch die Schaffung neuer Einrichtungen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe im Sinne des § 14 Abgabenordnung (AO) entstehen, ist dieses nur zulässig, sofern der Status der Gemeinnützigkeit nicht gefährdet ist. (5) Die Gesellschaft kann für ihre gemeinnützigen Zwecks im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen alle sonstigen Rechtsgeschäfte vornehmen, die im Interesse der Gesellschaft liegen. Sie kann sich an anderen Gesellschaften beteiligen und weitere begründen. (6) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der AO. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die nach diesem Vertrag zulässigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter/innen erhalten/erhält weder Gewinnanteile noch Sonderzuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft. (8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung Kommentar
- - - (1) Förderung der auf einer demokratischen Grundlage beruhenden, freien, parteipolitisch ungebundenen und religiös neutralen Bildungs- und Kulturarbeit in Landkreis und Hansestadt Lüneburg. Die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland, besonders in Landkreis und Hansestadt Lüneburg, sollen unterstützt werden, sich durch allgemeine, berufliche, persönliche, soziale und kulturelle Bildung zur Teilhabe, Mitveranwortung und Mitbestimmung im Leben zu befähigen. Das kulturelle Leben in Landkreis und Hansestadt Lüneburg soll gestärkt werden. Dem Handeln der Gesellschaft liegen Werte der sozialen Gerechtigkeit, der interkulturellen Integration, der Toleranz und der Chancengleichheit zur Grunde. (2) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch die Planung, Organisation, Bereitstellung und Förderung von wohnortnahen Bildungs- und Kulturangeboten jeglicher Art nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Dazu gehört der Betrieb einer finanzhilfeberechtigten "Volkshochschule REGION Lüneburg (VHS)" nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) zur Förderung der außerschulischen Erwachsenen- und Jugendbildung. Die Förderung der musikalischen Ausbildung bei Kindern, Jugendlichen und - -
01.12.2021 - Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2021 hat eine - - -
20.12.2016 Wiese - Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2016 hat die Änderung bzw. Neufassung des Gesellschaftsvertrages insgesamt und mit damit auch die Änderung des Unternehmensgegenstandes und der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Planung, Organisation, Bereitstellung und Förderung von wohnortnahen Bildungs- und Kulturangeboten jeglicher Art nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Dazu gehört der Betrieb einer Sparte "Volkshochschule" zur Förderung der außerschulischen Erwachsenen- und Jugendbildung. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. -
18.08.2010 Lübbert Geschäftsanschrift: Haagestraße 4, 21335 Lüneburg - - - Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
23.09.2008 Täfler - Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insgesamt und mit diesen insbesondere die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft), 3 (Stammkapital, Stammeinlage), jetzt 7 (Geschäftsführung) und damit die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR auf 200.000,00 EUR, die Änderung der Firma und der allgemeinen Vertretung beschlossen. - Die Gesellschaft hat nur eine(n) Geschäftsführer/in, der/die einzeln vertritt. -
01.08.2006 Heine Lüneburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.03.2006 Planung, Organisation, Bereitstellung und Förderung von wohnortnahen Bildungs- und Kulturangeboten jeglicher Art nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft Gesellschaftsvertrag Blatt 11 ff. des Sonderbandes

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Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit beschränkter Haftung ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen (1) Förderung der auf einer demokratischen Grundlage beruhenden, freien, parteipolitisch ungebundenen und religiös neutralen Bildungs- und Kulturarbeit in Landkreis und Hansestadt Lüneburg. Die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland, besonders in Landkreis und Hansestadt Lüneburg, sollen unterstützt werden, sich durch allgemeine, berufliche, persönliche, soziale und kulturelle Bildung zur Teilhabe, Mitveranwortung und Mitbestimmung im Leben zu befähigen. Das kulturelle Leben in Landkreis und Hansestadt Lüneburg soll gestärkt werden. Dem Handeln der Gesellschaft liegen Werte der sozialen Gerechtigkeit, der interkulturellen Integration, der Toleranz und der Chancengleichheit zur Grunde. (2) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch die Planung, Organisation, Bereitstellung und Förderung von wohnortnahen Bildungs- und Kulturangeboten jeglicher Art nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Dazu gehört der Betrieb einer finanzhilfeberechtigten "Volkshochschule REGION Lüneburg (VHS)" nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) zur Förderung der außerschulischen Erwachsenen- und Jugendbildung. Die Förderung der musikalischen Ausbildung bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und die Übernahme weiterer Aufgaben im Bildungs- und Kulturbereich wie z. B. die Förderung von Kunstausstellungen, das Betreiben weiterer Bildungseinrichtungen, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann, sind weitere mögliche Betätigungsgebiete. (3) Mit dem Betrieb der "VHS" nimmt die Gesellschaft den gesetzlichen Auftrag nach dem NEBG in der jeweils geltenden Fassung wahr. Sie stellt ein bedarfsgerechtes Grundangebot an außerschulischer Erwachsenen- und Jugendbildung durch Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Bildung sicher. Zu den Aufgabe der Gesellschaft gehören dabei auch geförderte Maßnahmen z. B. nach SGB II und SGB III. Der Zugang zu den Veranstaltungen ist für jedermann offen, unabhängig von Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer, weltanschaulicher und religiöser Anschauung und beruflicher und gesellschaftlicher Stellung. Die Gesellschaft informiert die Öffentlichkeit regelmäßig und umfassend über die aktuellen Bildungsangebote. (4) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich nach Maßgabe dieses Vertrages an deren Einrichtungen beteiligen, weitere Einrichtungen schaffen und Interessengemeinschaften eingehen. Im Gesellschaftsvertrag ist die Entsendung einer der Beteiligung entsprechenden Anzahl von Vertreter/innen der Gesellschaft in der Gesellschafterversammlung sicherzustellen. § 138 NKomVG ist entsprechend anzuwenden. Sofern durch die Schaffung neuer Einrichtungen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe im Sinne des § 14 Abgabenordnung (AO) entstehen, ist dieses nur zulässig, sofern der Status der Gemeinnützigkeit nicht gefährdet ist. (5) Die Gesellschaft kann für ihre gemeinnützigen Zwecks im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen alle sonstigen Rechtsgeschäfte vornehmen, die im Interesse der Gesellschaft liegen. Sie kann sich an anderen Gesellschaften beteiligen und weitere begründen. (6) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der AO. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die nach diesem Vertrag zulässigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter/innen erhalten/erhält weder Gewinnanteile noch Sonderzuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft. (8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 200000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit beschränkter Haftung unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Lüneburg, Haagestraße 4, 21335. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit beschränkter Haftung. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit beschränkter Haftung ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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