Gastronomie- Beratungs- GmbH Rhein- Montferland

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
14.04.2009 Linsel - - - Die Abwicklung ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. - -
13.01.2007 Linsel - - - Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.12.2006 ist die Gesellschaft aufgelöst. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Abwickler. Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Mehrere Abwickler vertreten gemeinsam. Durch -
20.07.2005 Linsel - - - - - Beschluss Blatt 167 Sonderband
19.08.2003 van Bernum Kalkar Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 29.09.1978, zuletzt geändert am 30.11.1992 Errichtung und Betreibung von Tennis- und Squashanlagen, auch der Eigentumserwerb an hierzu geeigneten Grundstücken. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmungen beteiligen und alle einschlägigen Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft und ihrer Unternehmungen zu fördern. Zwischen der Olidur GmbH & Co. KG in Mülheim/Ruhr als herrschender und der Tennis-Anlagen-Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung als beherrschter Geselschaft ist am 30. November 1992 ein Beherrschungs- und Gewinnabfhrungsvertrag des Inhalts abgeschlossen, daß der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 01. Januar 1983 über den 01. Juni 1992 hinaus Geltung hat. Die Gesellschafterversammlung der Olidur GmbH & Co.KG hat diesem Vertrag am 30. November 1992zugestimmt. Die Gesellschafterversammlung der Tennis-Anlagen- Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung hat diesem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ebenfalls am 30. November 1992 zugestimmt und zugleich die Änderung der Ziffer 9 (Gewinn und Verlust) der Satzung beschlossen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Mehrere Geschäftsführer vertreten gemeinsam. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Tag der ersten Eintragung: 17.05.1979 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 22 ff. Sonderband

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