G+M Steuerberatung Dr. Gebhardt + Moritz Steuerberatungsgesellschaft mbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Heinrichstraße, 17/19, 36037, Fulda
Kapital: 50000.00 EUR
Zweck: (1) Gegenstand der Gesellschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten. (2) Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Steuerberater sind ihr nicht gestattet. (3) Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten des auf ihren Gegenstand nach Abs. 2 anzuwendenden Berufsrechts (nachfolgend auch: anzuwendendes Berufsrecht) nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. (4) Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs. 2 genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechts sind zu erfüllen, insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein. (5) Die Gesellschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach dem anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind. (6) Die Gesellschaft darf alle nach Berufsrecht zulässigen Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, sich an gleichartigen Gesellschaften zu beteiligen bzw. solche zu gründen oder zu erwerben, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist, gleichartig im Sinne dieser Regelung sind insbesondere Beteiligungen an Berufsausübungsgemeinschaften und Gesellschaften, auf die das Berufsrecht der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte anzuwenden ist. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, Bürogemeinschaften und Kooperationen einzugehen sowie Zweigniederlassungen zu errichten, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung Kommentar
12.06.2023 Nixdorf-Müller - Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2023 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 9 (Geschäftsführung) beschlossen. (1)Gegenstand der Gesellschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten. (2)Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Steuerberater sind ihr nicht gestattet. (3)Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten des auf ihren Gegenstand nach Abs. 2 anzuwendenden Berufsrechts (nachfolgend auch: anzuwendendes Berufsrecht) nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. (4)Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Fall 7
- - - - - Fall 5
21.03.2017 Nixdorf-Müller - Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2017 mit Nachtrag vom 15.03.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ Gegenstand des Unternehmens sind die für Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft -
23.12.2011 Nixdorf-Müller Geschäftsanschrift: Heinrichstraße 17/19, 36037 Fulda beschlossen. - - Fall 4
19.08.2005 Fischer Fulda Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 25.10.1980 zuletzt geändert am 26.09.2003 Gegenstand des Unternehmens sind die für Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Tag der ersten Eintragung: 28.12.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.

Firmendokumente

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G+M Steuerberatung Dr. Gebhardt + Moritz Steuerberatungsgesellschaft mbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen (1) Gegenstand der Gesellschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten. (2) Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Steuerberater sind ihr nicht gestattet. (3) Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten des auf ihren Gegenstand nach Abs. 2 anzuwendenden Berufsrechts (nachfolgend auch: anzuwendendes Berufsrecht) nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. (4) Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs. 2 genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechts sind zu erfüllen, insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein. (5) Die Gesellschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach dem anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind. (6) Die Gesellschaft darf alle nach Berufsrecht zulässigen Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, sich an gleichartigen Gesellschaften zu beteiligen bzw. solche zu gründen oder zu erwerben, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist, gleichartig im Sinne dieser Regelung sind insbesondere Beteiligungen an Berufsausübungsgemeinschaften und Gesellschaften, auf die das Berufsrecht der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte anzuwenden ist. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, Bürogemeinschaften und Kooperationen einzugehen sowie Zweigniederlassungen zu errichten, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 50000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von G+M Steuerberatung Dr. Gebhardt + Moritz Steuerberatungsgesellschaft mbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Fulda, Heinrichstraße 17/19, 36037. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von G+M Steuerberatung Dr. Gebhardt + Moritz Steuerberatungsgesellschaft mbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist G+M Steuerberatung Dr. Gebhardt + Moritz Steuerberatungsgesellschaft mbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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