FP GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Borken


Zweck:
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbaren für Steuerberatungsgesellschaften bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i. V. m. § 43a Abs. 2 WPO und die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Steuerberatungsgesellschaften und/oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, insbesondere die Geschäftsführung und Vertretung der FP Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Borken (Hauptgesellschaft), als deren persönlich haftende Gesellschafterin.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung |
---|---|---|---|---|
12.05.2021 König | - | Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbaren für Steuerberatungsgesellschaften bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i. V. m. § 43a Abs. 2 WPO und die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Steuerberatungsgesellschaften und/oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, insbesondere die Geschäftsführung und Vertretung der FP Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Borken (Hauptgesellschaft), als deren persönlich haftende Gesellschafterin. Gegenstand der Hauptgesellschaft ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen einschließlich der Treuhandtätigkeit. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein (§ 34 Abs. 2 StBerG, §§ 3 Abs. 3, 47 WPO). | - |
22.12.2020 Sommer | Borken Geschäftsanschrift: Raesfelder Straße 12, 46325 Borken | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2020 | BDEnedgein Rn öRtöutniugn ge geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz und die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Steuerberatungsgesellschaften, insbesondere die Geschäftsführung und Vertretung der FP Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Borken (im folgenden Hauptgesellschaft genannt), als deren persönlich haftende Gesellschafterin. | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. |
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FP GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Borken ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbaren für Steuerberatungsgesellschaften bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i. V. m. § 43a Abs. 2 WPO und die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Steuerberatungsgesellschaften und/oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, insbesondere die Geschäftsführung und Vertretung der FP Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Borken (Hauptgesellschaft), als deren persönlich haftende Gesellschafterin. tätig. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist FP GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Borken ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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