Fördergesellschaft der Ev. Altenhilfe des Kirchenkreises Altenkirchen gGmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Theodor-Fliedner-Straße, 1, 57610, Altenkirchen
Kapital: 25000.00 EUR
Zweck: 1) Jugend- und Altenhilfe, das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke zum Gemeinwohl der Bevölkerung nachhaltig zu fördern und Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft ist primär darauf ausgerichtet, sozial benachteiligte Menschen jedweder Art sowie alle in diesem Zusammenhang stehende steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts gleichen Inhaltes i. S. v. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO zu fördern. 2) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für förderungswürdige Maßnahmen im Sinne von Absatz 1 sowie andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder für Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von Absatz 1 sowie der in diesem Zusammenhang stehenden Personen. 3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Eine Vergütung aufgrund von Gesellschafterbeschlüssen für Dienstleistungen, die üblicherweise ein fremder Dritter übernimmt, wie z.B. konzeptionelle Gestaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen und Ähnliches dürfen auch an Gesellschafter angemessen vergütet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 4) Ein Rechtsanspruch auf Leistung der Gesellschaft besteht nicht.

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Fördergesellschaft der Ev. Altenhilfe des Kirchenkreises Altenkirchen gGmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1) Jugend- und Altenhilfe, das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke zum Gemeinwohl der Bevölkerung nachhaltig zu fördern und Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft ist primär darauf ausgerichtet, sozial benachteiligte Menschen jedweder Art sowie alle in diesem Zusammenhang stehende steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts gleichen Inhaltes i. S. v. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO zu fördern. 2) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für förderungswürdige Maßnahmen im Sinne von Absatz 1 sowie andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder für Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von Absatz 1 sowie der in diesem Zusammenhang stehenden Personen. 3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Eine Vergütung aufgrund von Gesellschafterbeschlüssen für Dienstleistungen, die üblicherweise ein fremder Dritter übernimmt, wie z.B. konzeptionelle Gestaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen und Ähnliches dürfen auch an Gesellschafter angemessen vergütet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 4) Ein Rechtsanspruch auf Leistung der Gesellschaft besteht nicht. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Fördergesellschaft der Ev. Altenhilfe des Kirchenkreises Altenkirchen gGmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Altenkirchen, Theodor-Fliedner-Straße 1, 57610. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Fördergesellschaft der Ev. Altenhilfe des Kirchenkreises Altenkirchen gGmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Fördergesellschaft der Ev. Altenhilfe des Kirchenkreises Altenkirchen gGmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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