Fischer Gastronomie Holding GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
14.01.2011 Schumann - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Abs. 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
10.03.2010 Schumann - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Bückeburg (47 IN 110/09) vom 27.11.2009 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. - -
08.09.2009 Schumann - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Bückeburg (47 IN 110/09) vom 14.08.2009 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen - -
30.10.2006 Hille - Die Gesellschafterversammlung vom 06.10.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. - - - Gesellschaftsvertrag Blatt 30 ff. Sonderband
04.08.2005 Smyczyski Bückeburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 20.12.1999 Betreiben gastronomischer Betriebe mit allen damit verbundenen Geschäften sowie das Halten von Beteiligungen und die Übernahme der Geschäftsführung von derartigen Unternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Gegenstand der Gesellschaft kann es auch sein, Organ eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein. Die Gesellschafterversammlung kann die Geschäftsführer ermächtigen, einen Ergebnisabführungsvertrag zu schließen. - Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst im eigenen Namen oder mit von ihnen gleichzeitig vertretenen Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Tag der ersten Eintragung: 10.03.2000 Gesellschaftsvertrag Bl. 2 ff. Sdb. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.08.2005.

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