Filmkontor Medien GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
21.05.2013 Hommel - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
19.02.2013 Kalläne - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (Az. 32 IN 69/06) vom 18.12.2012 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. - -
21.04.2007 Linsel - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (32 IN 69/06) vom 17.04.2007 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. - -
09.02.2007 Linsel - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (32 IN 69/06) vom 02.02.2007 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur - -
10.02.2006 Gallasch - Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Gegenstand des Unternehmens ist die Zusammenstellung und der Vertrieb von Programmen aus Spiel- und Dokumentarfilmen und der Erwerb der hierzu erforderlichen Rechte sowie der Erwerb und die Verwertung von Lizenzen für Filmausschnitte, Filmbilder und Künstlerpersönlichkeitsrechte für die nichtgewerbliche, öffentliche und nicht öffentliche Vorführung durch Trägermedien jeglicher Art und der Abschluss aller damit in Zusammenhang stehender Geschäfte. - - Beschluss Blatt 19-21 Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 22-26 Sonderband
11.11.2004 van Bernum Moers Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 25.09.1998, zuletzt geändert am 12.05.1999 Gegenstand des Unternehmens ist die Zusammenstellung und der Vertrieb von Programmen aus Spiel- und Dokumentarfilmen und der Erwerb der hierzu erforderlichen Rechte sowie der Erwerb und die Verwertung von Lizenzen für Filmausschnitte, Filmbilder und Künstlerpersönlichkeitsrechte für die nichtgewerbliche, öffentliche und nicht öffentliche Vorführung durch Trägermedien jeglicher Art und der Abschluss aller damit in Zusammenhang stehender Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen - insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin sowie andere Unternehmen zu gründen, Arbeitsgemeinschaften, Kooperationen und Assoziationen einzugehen. - Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Tag der ersten Eintragung: 15.07.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 3548 Amtsgericht Moers getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 13 - 15 Sonderband

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