Familienpflege gGmbH und noch viel mehr



Kapital:
25000.00 EUR
Zweck:
1. Die Familienpflege entsprechend SGB V § 38 (Haushaltshilfe), sowie nach Möglichkeit des KJHG: Bei Ausfall des haushaltsführenden Elternteils übernehmen die Familienpflegerinnen die Versorgung der Kinder und die Weiterführung des Haushalts. Im Vordergrund steht dabei das Wohl des Kindes. Dementsprechend gehört auch die Schulförderung, sowie sonstige Tätigkeiten, die einen normalen Tagesablauf aufrechterhalten, zu den Aufgaben der Familienpflege. Die gGmbH verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. 3. Die gGmbH ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 4. Die Mittel der gGmbH dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. 5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der gGmbH fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. 6. Die Gesellschafter erhalten bei Auflösung der gGmbH nicht mehr als die eingezahlte Kapitaleinlage sowie die eingebrachten Sachmittel. Vermögen, das die eingebrachten Kapitaleinlagen übersteigt wird der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Heidenheim e. V. zur Verfügung gestellt
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung | Kommentar |
---|---|---|---|---|---|
23.02.2012 Amann | Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Viehweide 14, 89542 Herbrechtingen | - | - | - | - |
16.11.2006 Kunow | Herbrechtingen | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 07.06.2001 zuletzt geändert am 04.02.2002 | 1. Die Familienpflege entsprechend SGB V § 38 (Haushaltshilfe), sowie nach Möglichkeit des KJHG: Bei Ausfall des haushaltsführenden Elternteils übernehmen die Familienpflegerinnen die Versorgung der Kinder und die Weiterführung des Haushalts. Im Vordergrund steht dabei das Wohl des Kindes. Dementsprechend gehört auch die Schulförderung, sowie sonstige Tätigkeiten, die einen normalen Tagesablauf aufrechterhalten, zu den Aufgaben der Familienpflege. Die gGmbH verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. 3. Die gGmbH ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 4. Die Mittel der gGmbH dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. 5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der gGmbH fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. | Tag der ersten Eintragung: 19.07.2001 Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 7/8 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 11/13 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.11.2006. |
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Familienpflege gGmbH und noch viel mehr ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1. Die Familienpflege entsprechend SGB V § 38 (Haushaltshilfe), sowie nach Möglichkeit des KJHG: Bei Ausfall des haushaltsführenden Elternteils übernehmen die Familienpflegerinnen die Versorgung der Kinder und die Weiterführung des Haushalts. Im Vordergrund steht dabei das Wohl des Kindes. Dementsprechend gehört auch die Schulförderung, sowie sonstige Tätigkeiten, die einen normalen Tagesablauf aufrechterhalten, zu den Aufgaben der Familienpflege. Die gGmbH verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. 3. Die gGmbH ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 4. Die Mittel der gGmbH dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. 5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der gGmbH fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. 6. Die Gesellschafter erhalten bei Auflösung der gGmbH nicht mehr als die eingezahlte Kapitaleinlage sowie die eingebrachten Sachmittel. Vermögen, das die eingebrachten Kapitaleinlagen übersteigt wird der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Heidenheim e. V. zur Verfügung gestellt tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Familienpflege gGmbH und noch viel mehr unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Herbrechtingen, Viehweide 14, 89542. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Familienpflege gGmbH und noch viel mehr. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Familienpflege gGmbH und noch viel mehr ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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