EWIBO - Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft der Stadt Bocholt mbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Zweck: 1.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
29.12.2020 Sommer - Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Aufsichtsrat) beschlossen. - - - -
06.05.2020 Völker geänderte Geschäftsanschrift: Adenauerallee 59, 46399 Bocholt - - - - -
21.09.2018 Sommer - Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 ,7 und 9 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. 1. Die EWIBO - Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft der Stadt Bocholt mbH mit Sitz in Bocholt verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung in Bocholt durch: - Berufliche Qualifizierung, - Umschulung. 3. Zweck der Gesellschaft ist auch die Förderung der Jugendhilfe und Altenhilfe in Bocholt. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch: - Maßnahmen zur Heranführung junger Menschen an den Arbeitsmarkt, - Betreutes Wohnen. 4. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder und des Umweltschutzes in Bocholt. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch: - Beratung und aktive Anleitung von Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung zur Senkung des Energiebedarfs. 5. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch und religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Zivilbeschädigte und Behinderte. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch: - Betreuung und Eingliederung der der Stadt Bocholt zugewiesenen Flüchtlinge in Notunterkünften und weiterführend in geeigneten eigenen sowie angemieteten Wohnungen. 6 . Zweck der Gesellschaft ist die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens in Bocholt. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch: - Entwicklung einer Willkommenskultur für - - -
25.02.2016 Sommer - Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1, 2, 3,5, 9 und 11 und mit ihr die Änderung der Firma und des Gegenstand des Unternehmens sowie die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um § 14 beschlossen. Der bisherige § 14 ist jetzt § 15. BFEnedgein Rn öRtööutnugn g rderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung in Bocholt durch: - Berufliche Qualifizierung, - Umschulung. Förderung der Jugendhilfe und Altenhilfe in Bocholt durch: - Maßnahmen zur Heranführung junger Menschen an den Arbeitsmarkt, - Betreutes Wohnen. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder und des Umweltschutzes in Bocholt durch: - Beratung und aktive Anleitung von Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung zur Senkung des Energiebedarfs. Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch und religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Zivilbeschädigte und Behinderte durch: - Betreuung und Eingliederung der der Stadt Bocholt zugewiesenen Flüchtlinge in Notunterkünften und weiterführend in geeigneten eigenen sowie angemieteten Wohnungen. Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens in Bocholt durch: - Entwicklung einer Willkommenskultur für Bürger aus anderen Staaten, - Beratung und Information der Bevölkerung und von Unternehmen im Hinblick auf europäische Institutionen, Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von EUFördermitteln sowie im Hinblick auf die Durchführung von internationalen Projekten und andere geeignete Maßnahmen. Förderung des Sports in Bocholt durch: - Errichtung und Betrieb von Sportplätzen sowie die Einweisung und Betreuung der jeweils Aktiven auf dem Sportplatz, um - - -
10.10.2012 Schneider - - - Eintragung aus technischen Gründen wiederholt. Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung (Vertreterversammlung)) sowie § 9 (Aufsichtsrat) beschlossen. - -
19.03.2010 Sommer BÄEnedgein Rn öRtöutnnugn g derung zur BGEnedgein Rn öRtöutneugn g schäftsanschrift: Werkstr. 19, 46395 Bocholt - - BDEnedgein Rn öRtöutniugn ge Gesellschafterversammlung vom 10.03.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung (Vertreterversammlung)) sowie § 9 (Aufsichtsrat) beschlossen. - -
28.12.2007 Sommer - Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6, 7, 8 und 13 beschlossen sowie einen neuen § 9 (Aufsichtsrat) eingefügt. Dadurch hat sich die Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen entsprechend geändert. - - - -
04.01.2005 Sommer - Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2003 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um 161.291,88 EUR sowie die Änderung der §§ 7 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung) und 8 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. - - - Beschluß Bl.204 ff.SdB. Gesellschaftsvertrag n. F. Bl.210 ff.SdB.
12.11.2004 Hettling Bocholt Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 18.10.1984 zuletzt geändert am 08.12.1999 BFEnedgein Rn öRtööutnugn g rderung der sozialen Struktur in der Stadt Bocholt durch Maßnahmen zur nachhaltigen Wiedereingliederung schwer integrierbarer arbeitsloser und hilfebedürftiger Personen in das Berufsleben, besonders durch arbeitstherapeutische Beschäftigung, berufliche Qualifizierung, Umschulung, begleitende berufs- und sozialpädagogische Betreuung. Zweck der Gesellschaft ist auch die Förderung der Jugendhilfe insbesondere durch Maßnahmen zur (Re-)Integration Jugendlicher in das Berufsleben sowie sozialpädagogische Hilfen, die geeignet sind, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, die Beratung und Unterstützung von Eltern und anderen Erziehungsberechtigten bei der Erziehung. Zweck der Gesellschaft ist auch die Förderung der Kultur und des Umweltschutzes, insbesondere in Bezug auf die Durchführung kultureller und umweltschutz-fördernder Veranstaltungen. Zweck der Gesellschaft ist auch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. des § 53 AO insbesondere durch die Durchführung von sozialpädagogisch- betreuenden und therapeutischen Maßnahmen zum Zwecke der Lebensberatung und sozialen Rehabilitation - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 7. Januar 1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Bocholt HRB 667) getreten. Freigegeben am 12.11.2004.

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