DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG
Adresse Adresse: Gildemeisterstraße, 60, 33689, Bielefeld
Zweck: Herstellung, der Ankauf und Vertrieb von Werkzeugmaschinen und sonstigen Maschinen, Apparaten, deren Ausrüstung und Einrichtungen sowie die Be- und Verarbeitung von Metallen und Kunststoffen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich bei anderen Gesellschaften zu beteiligen, ähnliche Unternehmen zu erwerben und zu gründen sowie alle Geschäfte vorzunehmen, die zur Förderung des Geschäftszweckes der Gesellschaft geeignet sind.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
20.07.2023 Meier - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2023 mit der MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB 40630) als übertragende Gesellschaft verschmolzen. - -
28.06.2023 Meier - Die Hauptversammlung vom 12.05.2023 hat die Änderung der Satzung in § 15 und § 16 beschlossen. - - - -
02.12.2020 Meier - Die Hauptversammlung vom 15.05.2020 hat die Änderung der Satzung in § 15 Abs. 3 Satz 1 beschlossen. Ab Satz 2 bleibt § 15 Abs. 3 identisch. - - - -
- - - - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.05.2019 ermächtigt, in der Zeit bis zum 09.05.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital von bis zu 102.463.392,20 Euro durch Ausgabe von bis zu 39.408.977 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen bar und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals ausgeübt werden. - -
29.05.2019 Meier - Die Hauptversammlung vom 10.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 5 (genehmigtes Kapital) Abs. 3 beschlossen. - - - -
26.06.2017 Meier - Die Hauptversammlung vom 05.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Herstellung, der Ankauf und Vertrieb von Werkzeugmaschinen und sonstigen Maschinen, Apparaten, deren Ausrüstung und Einrichtungen sowie die Be- und Verarbeitung von Metallen und Kunststoffen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich bei anderen Gesellschaften zu beteiligen, ähnliche Unternehmen zu erwerben und zu gründen sowie alle Geschäfte vorzunehmen, die zur Förderung des Geschäftszweckes der Gesellschaft geeignet sind. - - -
24.08.2016 Meier - - - Mit der DMG MORI GmbH mit Sitz in Stuttgart (AG Stuttgart HRB 750545) als herrschendem Unternehmen ist am 02.06.2016 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm haben die Hauptversammlungen vom 02.06.2016 und 15.07.2016 zugestimmt. - -
05.06.2015 Meier - Die Hauptversammlung vom 08.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Vergütung des Aufsichtsrats) und § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. - - - -
- - hinsichtlich eines Teilbetrages von bis zu EUR 5.000.000,00 zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen, - und lit. - -
30.05.2014 Meier - Die Hauptversammlung vom 16.05.2014 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. (3) (genehmigtes Kapital) beschlossen. - Die Hauptversammlung vom 16.05.2014 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 3 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 15. Mai 2019 mit Zustimmung der Aufsichtsrates um bis zu nominal EUR 102.463.392,20 durch Ausgabe von bis zu 39.408.997 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals ausgeübt werden. Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: - -
10.10.2013 Meier - Die Hauptversammlung vom 17.05.2013 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. - - - -
17.09.2013 Meier - - - Auf Grund der durch Satzungsänderung vom 18.05.2012 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von 15.402,589 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien um weitere 40.046.731,40 EUR auf 204.926.784,40 EUR durchgeführt. Durch Beschlüsse des Aufsichtsrats vom 17.05.2013 und 09.08.2013 sowie des Ausschusses für Kapitalmarktangelegenheiten 2013 vom 12.09.2013 ist § 5 Absatz 1, 2 und 3 (genehmigtes Kapital) der Satzung (Höhe und Einteiligung des Grundkapitals) geändert. Das genehmigte Kapital beträgt noch 29.729.362 EUR. - -
jeweils letzter Satz zur Klarstellung von Amts wegen. - - - - - , lfd. Nr. 29 und 30 zu Spalte 6
20.08.2013 Meier - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 18.05.2012 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 8.442.621,20 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 09.08.2013 ist § 5 Abs. 1, 2 und 3 (genehmigtes Kapital) der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. Das genehmigte Kapital beträgt noch 69.776.093,40 EUR. - - - -
30.05.2012 Meier - Die Hauptversammlung vom 18.05.2012 hat die Neufassung der Satzung in § 5 Abs. 3 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Sowie die Änderung und Ergänzung der Satzung in § 12 (Vergütung des Aufsichtsrats). - Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 17. Mai 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrates und bis zu nominal EUR 78.218.714,60 durch Ausgabe von bis zu 30.084.121 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals ausgeübt werden. - -
13.04.2011 Meier - Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung am 14.05.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des - - - -
21.03.2011 Meier - Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.05.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 11.851.320,00 EUR durchgeführt. Durch Beschlüsse des Aufsichtsrats und Aufsichtsratsausschusses vom 15.03.2011 ist § 5 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 der Satzung geändert. Das genehmigte Kapital beträgt noch 47.405.280,00 EUR. - - - -
14.07.2010 Meier - - - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom - Berichtigung von Amts wegen aufgrund eines Schreibfehlers
- - - - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom - -
12.07.2010 Meier - Die Hauptversammlung vom 14.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 5 Herstellung, der Ankauf und Vertrieb von Werkzeugmaschinen und sonstigen - - -
01.07.2009 Meier - Die Hauptversammlung vom 15.05.2009 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Aufsichtsratsvergütung) beschlossen. - Die Hauptversammlung vom 15.05.2009 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 37.500.000,00 EUR (bedingtes Kapital) durch Ausgabe von bis zu 14.423.076 auf den Inhaber lautender Stückaktien und die zugehörige Einfügung der Neufassung des § 5 Abs. 4 der Satzung beschlossen. - -
07.04.2009 Meier Geschäftsanschrift: Gildemeisterstraße 60, 33689 Bielefeld Aufgrund der in der Satzung vom 20.05.2005 enthaltenen Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 5.926.700,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 01.04.2009 ist § 5 Ziffer 1-3 der Satzung (genehmigtes Kapital) geändert. - Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 15. Mai 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu nominal Euro 50.073.300,00 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals ausgeübt werden. Die - -
05.09.2006 Herden - Die Hauptversammlung vom 19.05.2006 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Aufsichtsratsvergütung) beschlossen. - - - Hauptversammlungsbes chluss Blatt 238-269 Sdb.
15.08.2006 Herden - Die Hauptversammlung vom 20.05.2005 hat die Änderung der Satzung in §§ 14 (Einberufungsfrist für die Hauptversammlung), 15 (Teilnahmerecht in der Hauptversammlung) und 16 (Vorsitz in der Hauptversammlung) beschlossen. - - - Eintragung vom 22.11.05 lfd. Nr. 16 von Amts wegen berichtigt. Beschluß Bl. 153 - 197
22.11.2005 Feldbusch - Die Hauptversammlung vom 15.11.2005 hat die Änderung der - - - Beschluss Blatt 23-237 Sdb.
02.06.2005 Feldbusch - Die Hauptversammlung vom 20.05.2005 hat die Neufassung der Satzung in § 5 Abs.3 (genehmigtes Kapital) beschlossen. - § 5 Abs. 3 der Satzung hat jetzt folgenden Wortlaut: Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 15.Mai 2010 mit Zustimmung des Ausichtsrates um bis zu nominal EUR 56.000.000,00 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar-und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals ausgeübt werden. Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird ermächtigt, hinsichtlich eines Teilbetrages von EUR 5.000.000,00 Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit - Gesellschafterbeschluss Blatt 153-197 Sdb.
15.06.2004 Feldbusch - - - Das Grundkapital ist um weitere bis zu EUR 37.500.000 durch Ausgabe von bis zu 14.423.076 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten beziehungsweise die zur Wandlung/ Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder einer hundertprozentigen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 14. Mai 2004 bis zum 31. März 2009 ausgegeben beziehungsweise garantiert werden, von ihren Options- beziehungsweise Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung- beziehungsweise Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung/ Optionsausübung erfüllen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- beziehungsweise Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten beziehungsweise der Erfüllung von Wandlungs- beziehungsweise Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. - -
- - - - - - Aufsichtsratsbeschluss Blatt 26-27 Sonderband
14.06.2004 - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 18.05.2001 - - - -
03.11.2003 Feldbusch - - - - - Löschung der irrtümlich übernommenen Prokura von Amts wegen.
27.05.2003 Feldbusch - Die Hauptversammlung vom 16.05.2003 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Veröffentlichung) und in § 12 (Aufsichtsratsvergütung) beschlossen. - - - Hauptversammlungsbes chluß Blatt 228-339 Sonderband
31.05.2002 Feldbusch - Die Hauptversammlung vom 17.05.02 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Beschlüße des Aufsichtsrates), § 13 (Jahresabschluß und Gewinnverwendung) beschlossen und einen neuen § 15 Abs. 7 (Stimmabgabe durch Bevollmächtigte) eingefügt. - - - Gesellschafterbeschluß Blatt 225-248 Sonderband
29.05.2002 Panic Bielefeld Aktiengesellschaft Satzung vom 22.08.1899 zuletzt geändert am 18.05.2001 Herstellung, der Ankauf und Vertrieb von Werkzeugmaschinen und sonstigen Maschinen, Apparaten, deren Ausrüstungen und Einrichtungen sowie die Be- und Verarbeitung von Metallen und Kunststoffen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich bei anderen Gesellschaften zu beteiligen, ähnliche Unternehmen zu erwerben und zu gründen sowie alle Geschäfte vorzunehmen, die zur Förderung Der Vorstand ist ermächtigt, über die Bedingungen und alle weiteren Eizelheiten der Kapitalerhöhungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu entscheiden. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöungen aus genehmigtem Kapital zu ändern. Die Hauptversammlung vom 18. Mai 2001 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 3 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. März 2006 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 08.09.1899 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.05.2002.

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DMG MORI Stuttgart GmbH GmbH Leonberg Riedwiesenstraße, 19, 71229, Leonberg
U.C.A. Aktiengesellschaft AG München Stefan-George-Ring, 29, 81929, München
s.e.l.v.e. Aktiengesellschaft AG München Kobellstr. 8, c/o Kieserling,, Claudia, 80336, München
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist ein Unternehmen vom Typ AG. Das Unternehmen ist in den Bereichen Herstellung, der Ankauf und Vertrieb von Werkzeugmaschinen und sonstigen Maschinen, Apparaten, deren Ausrüstung und Einrichtungen sowie die Be- und Verarbeitung von Metallen und Kunststoffen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich bei anderen Gesellschaften zu beteiligen, ähnliche Unternehmen zu erwerben und zu gründen sowie alle Geschäfte vorzunehmen, die zur Förderung des Geschäftszweckes der Gesellschaft geeignet sind. tätig. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Bielefeld, Gildemeisterstraße 60, 33689. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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